Nicht ohne Unternehmen: Die echten Arbeitsstiftungen und ihre Geschichte

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Ideen aus dem Saarland und den USA wurden in Österreich zur Innovation. Der Anlass: Unterstützung für Arbeitnehmer:innen, die im Zuge der Privatisierungen, Auslagerungsstrategien und „Marktbereinigungen“ zum Handkuss kommen.
Anmerkung vorab: Der Zusatz „echte“ im Titel ist notwendig, denn das gute Image des Markenzeichens „Arbeitsstiftung“ verführt zum Etikettenschwindel. An sich durchaus sinnvolle und wichtige Qualifizierungsmaßnahmen und -projekte erhalten manchmal diese Bezeichnung, ohne die Kriterien zu erfüllen, die eine Arbeitsstiftung ausmachen. Ein aktuelles Beispiel ist die Corona-Arbeitsstiftung, die, wie es aussieht, fast ausschließlich aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert werden soll. Denn echte Arbeitsstiftungen sind, seit die „Stahlstiftung“ vor mehr als 30 Jahren eingerichtet wurde, besonders dadurch gekennzeichnet, dass einzelne oder auch viele Unternehmen, die einem Sozialplan bei Personalabbau zustimmen oder von Qualifizierungsangeboten profitieren, die Finanzierung wenigstens zum Teil übernehmen oder in anderer Form einen Beitrag leisten. Ein weiteres unverwechselbares Kennzeichen ist die Mitwirkung der Vertreter:innen der Betroffenen, des Betriebsrats und/oder der Gewerkschaft bei Planung, Einrichtung, Durchführung und Kontrolle.

Stahlkrise, Privatisierung, Personalabbau

Die Ausgangslage: Zweite Hälfte der 1980er Jahre. Die große Stahlkrise hat die Flaggschiffe der europäischen Industrie leck geschlagen. Es ist der Beginn der neoliberalen Wende. Die Marktfreiheit wurde zunehmend als alleinseligmachende Problemlöserin gesehen. Dazu engte das Fehlen der 1971 abgeschafften internationalen Währungskontrolle den politischen Spielraum immer mehr ein. In Deutschland wurden die privaten Stahlkonzerne aus Steuermitteln bei der Umstrukturierung und Neuausrichtung massiv unterstützt. In Österreich entschied man sich (nachdem ebenfalls Steuermilliarden in die Sanierung geflossen waren) zur Vollprivatisierung der nach 1945 verstaatlichten Industrie, allen voran der VÖEST Alpine. Das lag im Trend der neoliberalen Wende, „mehr Privat, weniger Staat“. Aber unabhängig von den Eigentumsverhältnissen war überall in Europa ein gravierender Personalabbau die misstönende Begleitmusik der Sanierungsmaßnahmen. Die zuständige Gewerkschaft Metall-Bergbau-Energie (heute in der Produktionsgewerkschaft) leistete zunächst zusammen mit den Betriebsräten heftigen Widerstand. Den machte eine Großdemonstration in Linz 1986 auch öffentlich sichtbar.

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Demo in Linz 1986; Bildnachweis: Archiv Produktionsgewerkschaft PRO-GE

Die Privatisierung konnte aus vielen Gründen nicht abgewehrt werden. Unter anderem, weil sie nicht nur die Koalitionsregierung aus Sozialdemokratie und Volkspartei, sondern zum Teil auch Exper:innen aus den eigenen Reihen befürworteten. Aber die Gewerkschaft setze mit dem Betriebsrat einen hohen Kaufpreis für ihr Stillhalten durch. Auch die privatisierten Unternehmen mussten dem sehr gut dotierten Sozialplan zustimmen und vor allem der Beteiligung an der ersten österreichischen Arbeitsstiftung, die den vom Personalabbau Betroffenen neue persönliche und berufliche Chancen bieten sollte und auch tatsächlich bot.

Auch die privatisierten Unternehmen mussten dem sehr gut dotierten Sozialplan zustimmen und vor allem der Beteiligung an der ersten österreichischen Arbeitsstiftung.

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Eine der ersten ÖMV (OMV)-Aktien 1987; Bildnachweis: OMV

Die Stiftungsidee aus dem Saarland

Die Idee der Arbeitsstiftung kam aus dem Saarland mit seiner von der Krise besonders betroffenen alten Stahlindustrie. Das Stiftungsprojekt war das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative des Managements und des Betriebsrats der Saarstahl AG plus Dillinger Hütte mit der zuständigen Gewerkschaft IG Metall. Eine zentrale Rolle spielte dabei übrigens der damals noch als gewerkschaftsfreundlich geltende Arbeitsdirektor des Unternehmens Peter Hartz, der später als Personaldirektor zu VW wechselte. Anfang der 2000er Jahre übernahm Hartz im Auftrag des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder den Vorsitz jener Kommission, die das System der deutschen Arbeitslosenversicherung zu „Hartz IV“ in Richtung Entmündigung und Lohndumping veränderte. Der Sozialdemokrat Schröder und der britische Labour-Premier Tony Blair propagieren um die Jahrtausendwende einen „Dritten Weg“. Der sollte die Marktfreiheit fördern und mit einem „treffsicheren“ sozialen Netz kombinieren. Das als „Blair-Schröder-Kurs“ bezeichnete Politikmodell überlebte seine Befürworter nicht. Es hatte aber langfristig negative Folgen für den Sozialstaat wie das marode britische Gesundheitswesen, die Riester-Rente oder eben Hartz IV zeigen. (Zu Hartz IV und entsprechenden Plänen in Österreich ganz aktuell: https://www.arbeit-wirtschaft.at/droht-oesterreich-hartz-4/).
Auch das Modell der Arbeitsstiftung im Saarland war eher als Auffangnetz für Betroffene denn als sozialstaatliche Maßnahme mit offener Zukunftschance angelegt.

Das Modell der Arbeitsstiftung im Saarland war eher als Auffangnetz für Betroffene denn als sozialstaatliche Maßnahme mit offener Zukunftschance angelegt.

Im Vordergrund standen die finanzielle Absicherung und die möglichst kurzfristige Jobvermittlung, die Schulungsmaßnahmen waren ausschließlich darauf ausgerichtet. Es ging darum, die „Abgebauten“ an andere Stahlwerke der Region oder öffentlich geförderte Beschäftigungsprojekte zu vermitteln. Für die Älteren wurde eine Beschäftigungsgesellschaft bis zum vorzeitigen Pensionsantritt eingerichtet. Das Konzept mit seinem Mix aus Unternehmens- und öffentlicher Finanzierung und sozialpartnerschaftlicher Kontrolle erwies sich als haltbar und wurde trotz Konkurs der Saarstahl AG 1993 und Abstrichen von den ursprünglichen finanziellen Unterstützungen für die gesamte Region wichtig. Allein in der Periode von 1987 bis 2003 profitierten von seinen Leistungen über 33.000 Arbeitnehmer:innen.

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Teilnahme ehemals Beschäftigter an der Stahlstftung Saarland. Bildnachweis: Patrick Schwarz: Die Arbeitsstiftung der Plansee Group etc., Diplomarbeit an der HS Mittweida 1911, S. 59.

Die Saarstahl AG samt Dillinger Hütte konnte die Krise dank massiver Unterstützung aus Budgetmitteln doch noch meistern. Nach 2015, als der Fachkräftemangel in einigen Bereichen der deutschen Industrie bereits zum Problem wurde, erhielten die Qualifizierungsprojekte der immer noch stark von der IG Metall mitgetragenen Stiftung einen größeren Stellenwert, blieben aber weiter vorwiegend unternehmensbezogen. 2016 initiierte die Stiftung etwa zusammen mit der regionalen Agentur für Arbeit, dem Gegenstück zum österreichischen Arbeitsmarktservice, und einigen anderen öffentlichen Partnern das Projekt BEST 2.0 „Berufseinstiegsmaßnahmen der saarländischen Stahlindustrie“. Ziel war es, Geflüchteten und jungen Deutschen mit fehlenden Voraussetzungen gemeinsam die Grundkenntnisse für eine Lehrausbildung zu vermitteln und so, wie es in einer Pressemittelung hieß, „zusätzliche Fachkräfte für das Saarland zu gewinnen“.

Das Coaching-Modell aus den USA: Hilfe zur Selbsthilfe

Gegenüber den zehntausenden Arbeitnehmer:innen, die von der Stahlstiftung im Saarland bis 2003 profitierten, nehmen sich die etwas über 4000 Teilnehmer:innen der österreichischen Stahlstiftung im etwa gleichen Zeitraum auf den ersten Blick mickrig aus, aber eben nur auf den ersten Blick. Denn erstens beschäftigte die VÖEST Alpine samt allen aus dem ehemals verstaatlichten Stahlkonzern hervorgegangenen Unternehmen wesentlich weniger Arbeitnehmer:innen als die Stahl- und Hüttenindustrie des Saarlands und zweitens setzte man in Österreich andere Schwerpunkte. Man übernahm zwar das Stiftungsmodell, nachdem eine Delegation im Saarland seine Praxistauglichkeit bestätigt fand, ging aber hinsichtlich Zielsetzung und Finanzierung eigenständige Wege. Im Gegensatz zum Saarland blieb das große Auffangnetz für die Betroffenen dem allgemeinen Sozialplan vorbehalten, die Stiftung setzte in erster Linie auf am Arbeitsmarkt gefragte Qualifizierungsangebote, ein ungleich größerer Anteil der Mittel wurde von Anfang an für Bildung und Bildungsberatung verwendet.

Im Gegensatz zu Saarland wurde ein ungleich größerer Anteil der Mittel von Anfang an für Bildung und Bildungsberatung verwendet.

Wie es in den Leitlinien heißt, sollen die – immer freiwilligen – Teilnehmer:innen „im Rahmen der Stahlstiftung ihre Qualifikation steigern, ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern bzw. den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben schaffen“. Sie werden dabei bis zum Einstieg in einen neuen Job oder in die Selbständigkeit begleitet. Die Bandbreite der möglichen Bildungswege reicht vom Lehrabschluss über Kurse und Lehrgänge bis zur Matura an berufsbildenden Höheren Schulen und einem Universitäts- oder Fachhochschulstudium. Das Stiftungskonzept der VÖEST Alpine orientiert sich am Outplacement-Modell, das in den USA während der letzten Phase der sozialstaatlichen New Deal-Politik am Ende des Zweiten Weltkriegs als „Hilfe zur Selbsthilfe“ entwickelt wurde. Es diente damals der Wiedereingliederung abgerüsteter Soldaten in den zivilen Alltag. Rechtsbasis war der von Präsident Franklin D. Roosevelt 1944 unterzeichnete „Servicemen’s Readjustment Act“, im Volksmund „G.I. Bill of Rights“ genannt. Das Gesetz ermöglichte unter anderem Veteran:innen den Universitätszugang. Insgesamt zehn Millionen Personen erhielten auf dieser Grundlage bis 1956 Bildungsbeihilfen und bis 1962 Kredite von insgesamt über 50 Milliarden Dollar.

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Präsident Roosevelt unterzeichnet 1944 die „G.I. Bill of Rights“; Bildnachweis: FDR Library

Outplacement spielte unabhängig vom militärischen Sektor in den 1960er Jahren, als man während der demokratischen Präsidentschaft an den New Deal anzuknüpfen versuchte, beim Personalabbau in der Luftfahrt- und Ölindustrie wieder eine wichtige Rolle. Während der neoliberalen Wende der 1980er Jahre zu einem Beratungsservice für Manager abgewertet, war es in den USA dann wieder gefragt, als Unternehmen immer häufiger über „Fachkräftemangel“ klagten. Heute ist Outplacement als Spezialgebiet der Unternehmensberatung auch in Europa ein gutes Geschäft. Umso wichtiger, dass in Österreich sozialstaatliche und sozialpartnerschaftliche Projekte der Kommerzialisierung dieses Bereichs etwas entgegenhalten.

Die österreichische Stahlstiftung: erfolgreiches Solidaritätsprojekt

Auch das Finanzierungskonzept der österreichischen Stahlstiftung unterscheidet sich von dem deutschen Gegenstück, schon allein, weil der Staat in der Sanierungsphase vor der Privatisierung ja noch als Eigentümer fungierte und in dieser Rolle Mittel aus dem Budget des Sozialministeriums zur Basisfinanzierung einbrachte. Da es sich um eine reine Unternehmensstiftung handelt, hätte anderenfalls mit Ausnahme der Arbeitslosenunterstützung für die Teilnehmer:innen kein Anspruch auf öffentliche Mittel bestanden. Heute finanzieren die rund 80 beteiligten Unternehmen aus mehreren Bundesländern und deren Belegschaften die gesamte Stiftungsarbeit, die Beschäftigten bringen dabei 0,5 Prozent ihres Bruttolohns als Solidaritätsbetrag ein. Eine Statistik aus dem Jahr 2007 weist aus, dass schon damals die überwiegende Zahl der „Stiftlinge“ den Solidaritätsbeitrag über einen längeren Zeitraum geleistet hatten. Darüber hinaus wurden Zinsleistungen aus einem Anteil der Abfertigungen der Teilnehmer:innen einberechnet. Im Betriebsrat und zwischen den Gewerkschaftsfraktionen waren die Stiftung überhaupt und besonders der Lohnverzicht der Belegschaft zunächst durchaus umstritten. Die Vertretungen der Arbeitnehmer:innen fürchteten vor allem, dass das Vorhandensein eines solchen Angebots vom Management als Freibrief für Kündigungen aufgefasst werden könnte. Die Befürchtungen bewahrheiteten sich nicht, wohl auch wegen der starken Position der Arbeitnehmer:innenvertretung im Stiftungsgeschehen. Beim 30jährigen Bestandsjubiläum 2017 beurteilte Hans-Karl Schaller, der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der VÖEST Alpine, die Stahlstiftung ausschließlich positiv, hier zeige sich der „noch heute vorhandene ‚VÖEST-Geist‘ der Solidarität“ unter den Mitarbeiter:innen.

Der Solidaritätsbeitrag liefert zweifellos auch ein starkes Argument gegen die immer wieder gestarteten Anläufe, die Stiftung, deren Existenz ja ursprünglich nur auf wenige Jahre begrenzt war, endlich aufzulösen.

Der Solidaritätsbeitrag liefert zweifellos auch ein starkes Argument gegen die immer wieder gestarteten Anläufe, die Stiftung endlich aufzulösen.

Der Verzicht auf die Stiftung wäre, so Wolfgang Eder, der Vorstandsvorsitzende der VÖEST Alpine 2017, eine Fehlentscheidung gewesen, denn „die Krisenjahre 2008 bis 2010 hätten schmerzlich vor Augen geführt, dass es richtig gewesen sei, die Stiftung auf Dauer eingerichtet zu haben … Auch in Zukunft könne es immer wieder Phasen geben, in denen das Unternehmen unter Druck gerate“.

Wie zutreffend diese Feststellung war, belegen die Erfahrungen mit Pandemie-, Klima- und Energiekrise und die Dokumentation über die Inanspruchnahme der Stiftungsleistungen seit 1987. Wurden während der ersten dreißig Jahre rund 8.200 Teilnehmer:innen begleitet, so waren es im Zeitraum zwischen 2009 und 2022, also in nur dreizehn Jahren, alleine etwa 4.800. Auch die Erfolgsrate spricht für sich: zwischen 80 und 90 Prozent der „Stiftlinge“ fanden trotz der wirtschaftlichen Turbulenzen einen neuen Job.

Aber mittlerweile geht es längst – hier besteht wieder eine Parallele zur deutschen Entwicklung – nicht nur um Krisenmanagement, sondern vermehrt auch darum, den Fachkräftebedarf im rasanten technologischen Wandel zu decken. Deshalb richtete die Stahlstiftung ab 2000 auch eine sogenannte „Implacement“-Schiene ein, die Qualifizierung von Arbeitsuchenden für den Bedarf der beteiligten Unternehmen im Wandel der Arbeitswelt unterstützt und dabei zum Beispiel auch gezielt junge Frauen anspricht, um sie für die Lehre in einem technischen Beruf zu interessieren. Die Outplacement-Stiftung bot andererseits zunehmend auch Qualifizierungsmöglichkeiten außerhalb des Technikbereichs an, etwa den Umstieg in Sozialberufe.

Die Entwicklung eines sozialstaatlichen Instruments

Das Experiment Stahlstiftung erwies sich als so erfolgreich, dass es schon bald Nachahmer:innen fand. 1995 gab es in Österreich bereits etwa 40 Arbeitsstiftungen, 2009 waren es schon 200, – je nach Bedarf in unterschiedlichen Varianten, manche als Dauereinrichtungen, die meisten in einem begrenzten Zeitraum aktiv. In der Folge nahm ihre Bedeutung angesichts der Umbrüche in Wirtschaft und Arbeitsmarkt weiter zu, sie entwickelten sich zu einem unverzichtbaren sozialstaatlichen Instrument. Neben Unternehmensstiftungen wie die Stahlstiftung entstanden Regionalstiftungen, Branchenstiftungen, Zielgruppenstiftungen und Insolvenzstiftungen. Zielgruppenstiftungen können von Wirtschaftskammer oder Gewerkschaft oder von beiden gemeinsam für am Arbeitsmarkt bei der Jobsuche besonders benachteiligte Gruppen und /oder der Nachfrage nach neuen Fachkräften bereitgestellt werden. Ein Beispiel für eine solche sozialpartnerschaftliche Initiative ist die unter dem Stiftungsdach von AUFLEB tätige Implacement-Zielgruppenstiftung „JUST 2 JOB“, die sich an junge Erwachsene ohne oder mit nicht mehr gefragter Berufsausbildung richtet.

Für all dieser Stiftungsformen war die Rechtsgrundlage von Anfang an gegeben, sie können als Verein oder GesmbH eingerichtet werden. Dagegen mussten die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung der Stiftungsmaßnahmen und die finanzielle Grundsicherung der Teilnehmer:innen erst geschaffen werden. Da die Teilnehmer:innen, anders als im Saarland, arbeitslos gemeldet sein müssen, geschah beides 1988 durch eine Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG) und 1994 durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG). Damit kann die Arbeitslosenunterstützung als „Schulungsarbeitslosengeld“ über drei Jahre, in Ausnahmefällen, etwa für das Nachholen der Matura oder ein Studium, vier Jahre ausgezahlt werden, außerdem kommt noch eine ergänzende Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts für Qualifizierungsmaßnahmen dazu. Eine weitere Novelle schuf 1998 den rechtlichen Rahmen für Implacementstiftungen einzelner Unternehmen, seit 2002 ist diese auch in Kooperation mehrerer Unternehmen als überbetriebliche Einrichtung möglich. Seit 1994 bietet eine mittlerweile mehrfach überarbeitete Bundesrichtlinie zudem einen Leitfaden für die Ausgestaltung und den Ablauf einer Stiftung, deren Maßnahmen vom Arbeitsmarktservice (AMS) anerkannt werden. Die Zustimmung von Betriebsrat und Gewerkschaft ist auf jeden Fall immer notwendig.

Die Zustimmung von Betriebsrat und Gewerkschaft ist auf jeden Fall immer notwendig.

Bei Unternehmensstiftungen übernimmt das AMS (bis zur Ausgliederung aus dem Sozialministerium die Arbeitsmarktverwaltung) abgesehen vom Schulungsarbeitslosengeld keine Kosten, bei Insolvenzstiftungen dagegen bis zu 60 Prozent, in allen anderen Fällen 35 Prozent. Dort wo Unternehmen, keinen finanziellen oder organisatorischen Beitrag leisten können oder ein gesamtgesellschaftlicher Bedarf gesehen wird, fließen auch Budgetmittel von Ländern und Bund in das Stiftungsvermögen ein. Die Kosten einer Insolvenzstiftung werden – als Ausnahme von der Regel – manchmal neben der AMS-Beteiligung vollständig aus Steuergeld bestritten, in anderen Fällen aber auch von dem aus Arbeitgeber:innen-Beiträgen gespeisten Insolvenz-Entgeltfonds (IEF), der aber auch für Implacement-Maßnahmen herangezogen wird.

Im Verlauf der 35 Jahre nach dem Beginn der Stahlstiftung besteht ein österreichweites Netzwerk an Einrichtungen, die Arbeitsstiftungen selbst betreiben und/oder die Gründung und Aktivitäten von Stiftungen unterstützen.  Zwei gesamtösterreichisch agierende, nicht auf Branchenerfordernisse beschränkte „Stiftungsdächer“ haben sich dabei herauskristallisiert: der Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds (WAFF), überhaupt der größte Träger von Arbeitsstiftungen in Österreich, gleichzeitig die Regionalstiftung für die Bundeshauptstadt, und die aus einer Branchenstiftung hervorgegangene AUFLEB GmbH. Ebenfalls österreichweit tätig ist AUSPED, die Branchenstiftung für den Speditionsbereich. Auf Ebene der Bundesländer sind vergleichbare Einrichtungen unterschiedlich konstruiert – von der „Arbeitsstiftung Burgenland GmbH“ (AS), dem „Verein Förderung Kärntner Arbeitsstiftungen“ und der ArbeitGeber und ArbeitNehmer Gesellschaft zur Förderung der NÖ Wirtschaft“ (AGAN) über die „FAB Arbeitsstiftungen“, die  in Oberösterreich, aber auch in den westlichen Bundesländern aktiv sind, und die „Regionale Arbeitsstiftung für das Bundesland Salzburg“ bis zur „Steirischen Arbeitsförderungsgesellschaft“ (StAF), der ebenfalls in der Steiermark aktiven Landesstiftung „Team4“, zur „Offenen Arbeitsstiftung Tirol“ und zur „Arbeitsstiftung 2000 Vorarlberg“. Gemeinsame Stiftungsaktivitäten, in die mehrere Bundesländer eingebunden sind, sollen die Chancen für die teilnehmenden Arbeitnehmer:innen verbessern.

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Info über Insolvenzstiftung Burgenland / NÖ

Lichtblick für Opfer von Konzernstrategien und Pleiten

Die zweite Arbeitsstiftung, die in Österreich gegründet wurde und noch 2022 besteht, hatte weder mit Sanierungs- und Privatisierungsmaßnahmen noch mit Lohndumping-Strategien oder Unternehmenspleiten zu tun. Die „ALU-Stiftung“ wurde 1990 als „Ausbildungs-, Leistungs- und Unterstützungsverein“ organisiert, nachdem der Aluminiumkonzern AMAG mit Sitz im oberösterreichischen Ranshofen seine Elektrolyse aufgrund eines Bescheids der Bezirkshauptmannschaft Braunau aus Umweltschutzgründen schließen musste. (Was, dies sei vermerkt, das damals noch verstaatlichte Unternehmen nicht daran hinderte, nach dem Florianiprinzip statt dessen eine Elektrolyse in Kanada zu nutzen.) Heute fungiert die ALU-Stiftung als erfolgreiche Regionalstiftung mit einem breiten Implacement-Angebot für das Innviertel und ist darüber hinaus in Oberösterreich aktiv.

In der Mehrheit der Fälle mussten Arbeitsstiftungen aber eingerichtet werden, weil Arbeitnehmer:innen aufgrund von Konzernstrategien und Pleiten ihren Job verloren, nicht immer, aber oft nach der Privatisierung verstaatlichter Unternehmen. Ein Musterbeispiel ist der Stahlbauer Waagner Biro, bekannt für die Ausführung spektakulärer Bauprojekte wie die Europabrücke über den Brenner, die Kuppel des Berliner Reichstagsgebäudes oder das Dach des Britischen Museums in London. Nach der Privatisierung ging das Unternehmen mehrmals pleite und wechselte immer wieder den Eigentümer, bis der Wiener Produktionsstandort schließlich 1999 aufgegeben wurde und man den ehemaligen Beschäftigten eine Arbeitsstiftung als neue Perspektive anbot. Aufgegeben wurde allerdings nur der Standort, nicht die Produktion. 2017 waren für das wieder einmal mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Unternehmen fast 1.500 Beschäftigte in Europa, Asien und dem Mittleren Osten tätig, davon aber nur mehr 170 in Österreich. Das war kein Einzelfall, die Strategie fast aller großen Konzerne lief während der letzten 30 Jahre auf eine Globalisierung des Lohndumpings hinaus, auf die Verlagerung auch durchaus gewinnbringender Produktionen dorthin, wo niedrigere Löhne den Aktionär:innen noch größeren Profit versprechen.

Die Strategie fast aller großen Konzerne lief während der letzten 30 Jahre auf eine Globalisierung des Lohndumpings hinaus.

Ein typisches Beispiel ist die Verlagerung der Reifenproduktion vom Semperit-Werk in Traiskirchen nach Tschechien. Ab Beginn der Privatisierung in den 1980er Jahren nahm die neue Eigentümerin, die Continental AG mit Sitz in Hannover, immer wieder Anläufe, den Standort aufzulassen, aber Betriebsräte und Gewerkschaften konnten den Plan mehr als 20 Jahre lang blockieren. 2002 fiel das Werk in Traiskirchen wie etliche andere westeuropäischen Standorte schließlich doch der Konzernstrategie von Continental zum Opfer. Vorangegangen oder in Vorbereitung war das Aus für Werke in Belgien, Frankreich, Irland, Schottland, und Schweden. Bei der Protestaktion gegen die Schließung pflanzten die österreichischen und schwedischen Gewerkschafter:innen die Fahnen aller dieser Länder vor der Konzernzentrale in Hannover auf.

Protestaktion vor der Continental-Zentrale in Hannover 2002
Protestaktion vor der Continental-Zentrale in Hannover 2002, Bildnachweis: Franz Freudenthaler

Die Demontage von Traiskirchen erfolgte in zwei Schritten. Zunächst wurde 1997 die Hälfte der Reifenproduktion nach Tschechien verlagert, 1.500 Arbeitnehmer:innen verloren ihren Job. Nach harten Verhandlungen, die alles andere als „sozialpartnerschaftlich“ verliefen, konnte 1996 eine Arbeitsstiftung für bis zu 300 Teilnehmer:innen errichtet werden, immerhin 265 ehemalige Beschäftigte nahmen bis 2003 das Angebot an. Die zweite Outplacement-Stiftung begann ihre Tätigkeit 2002 und war auf 1.350 Teilnehmer:innen ausgelegt, aber nicht einmal 400 Betroffene machten mit. Der Grund dafür dürfte die geringe Hoffnung gewesen sein, nach der Weiterbildung oder Umschulung angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in der Region tatsächlich eine neue Stelle zu finden. Eine Einschätzung, die sich dann angesichts der niedrigen Vermittlungsquote auch bewahrheitete. Die Tatsache, dass die Landesregierungen Niederösterreichs und des Burgenlands im Gegensatz zur ersten Stiftung keinen finanziellen Zuschuss mehr gewährten, schmälerte den Glauben an die Sinnhaftigkeit der Teilnahme sicher zusätzlich.

Die Geschichte der Semperit-Stiftungen zeigt, dass Arbeitsstiftungen nur dann als wertvolles sozialstaatliches Instrument funktionieren, wenn sie in ein arbeitsmarktpolitisches Konzept eingebunden werden. Auf die von 2015 bis 2018 aktive Arbeitsstiftung für die ehemaligen Beschäftigten der letzten österreichischen Produktionsstätte der Wäschefirma Triumph im burgenländischen Oberwart dürfte das nach den vorliegenden Informationen eher zugetroffen haben.

Die europäische Bekleidungsindustrie kann als Trendleader für die Strategie der Globalisierung des Lohndumpings gelten. Allein in Österreich schrumpfte die Zahl der Arbeitsplätze in diesem Wirtschaftsbereich von 36.000 Mitte der 1960er Jahre auf 7000 im Jahr 2015. Das Aus für Oberwart stand somit am Ende des Prozesses der Verlagerung dorthin, wo die Lohnkosten so niedrig wie möglich sind. In Österreich kostete die Wäscheproduktion vor sieben Jahren 70 Cent pro Minute, in Marokko zehn, in Indien vier. Es sei eben die Aufgabe des Managements, hieß es bei Triumph, „Standorte kosteneffizient zu führen“ und so die Lieferketten zu „optimieren“. Der Schock für die 210 Arbeiterinnen der Oberwarter Näherei war groß, als die Schließung während einer Betriebsversammlung endgültig bekanntgegeben wurde. „Heute stirbt ein Teil von uns“, sagte die Betriebsratsvorsitzende Silvia Ivancsic, die den Sozialplan plus Arbeitsstiftung zusammen mit den Gewerkschaftskolleg:innen verhandelt hatte.

Triumph Oberwart
Während der Bekanntgabe der Schließung von Triumph Oberwart; Bildnachweis: ORF

Die Arbeitsstiftung, in diesem Fall vom Land mitfinanziert, gab trotzdem etwas Hoffnung. Die Berufswünsche reichten von Bürokauffrau über Tagesmutter bis Qualifikation für einen Pflegeberuf. Das Land hoffte, dass sich möglichst viele Frauen für den Pflegeberuf oder einen Job im Tourismus entscheiden würden, um den Fachkräftemangel in diesen Bereichen auszugleichen. Acht Frauen absolvierten auch tatsächlich, das ist dokumentiert, den einjährigen Lehrgang „Pflegeassistenz“ des Berufsförderungsinstituts. Und nur eine erhielt während der Ausbildung noch keine fixe Jobzusage. Eine Gesamtbilanz über den Erfolg der zweiten Triumph-Stiftung wurde anscheinend bisher nicht veröffentlicht. Für die ebenfalls aus Budgetmitteln kofinanzierte erste Triumph-Arbeitsstiftung, an deren Maßnahmen 120 Betroffene der Schließungswelle des Konzerns nach 2010 teilnahmen, liegen dagegen etwas genauere Angaben vor. Bis 2015 hatte die Hälfte bereits die Ausbildung abgeschlossen. Die Bandbreite der neu erworbenen Qualifikationen reichte neben Pflegehelferin von Apothekenhelferin bis zu Hörgeräteakustikerin und Fitnesstrainerin. Über die Vermittlungsquote war dagegen auch in diesem Fall keine Information aufzufinden. Es wäre wünschenswert, dass auch alle Unternehmensstiftungen die Dokumentation über den Erfolg der Maßnahmen öffentlich zugänglich machen müssen.

Es wäre wünschenswert, dass auch alle Unternehmensstiftungen die Dokumentation über den Erfolg der Maßnahmen öffentlich zugänglich machen müssen.

Die Unternehmen nutzen ja auch dort, wo sie (wie es vorgesehen ist) keine sonstigen Budget- und AMS-Mittel erhalten, das Schulungsarbeitslosegeld aus der Arbeitslosenversicherung für die Teilnehmer:innen.

Chancen im Umbruch

Nicht nur die Globalisierung des Lohndumpings, auch „Marktbereinigungen“, die digitale Revolution und politische Weichenstellungen trugen zum Aufbrechen von Arbeitsmärkten und Wirtschaftsstrukturen bei. Das betraf nicht mehr nur einzelne Unternehmen und Unternehmensgruppen oder Regionen, sondern österreichweit ganze Branchen. Unter diesen Bedingungen wurde ein sozialstaatlich eingebundenes Steuerungssystem notwendig, besonders, als Österreichs Beitritt zur Europäischen Union ab 1994/95 die Entwicklung beschleunigte. Damals ergriff der ÖGB über seine Gewerkschaften die Initiative und drängte auf die Errichtung von Branchenstiftungen.

Im Zusammenhang mit Österreichs EU-Beitritt 1994/95 ergriff der ÖGB über seine Gewerkschaften die Initiative und drängte auf die Errichtung von Branchenstiftungen.

Zunächst für die Arbeitnehmer:innen der beiden besonders betroffenen Bereiche Nahrungs- und Genussmittel und das Speditionsgewerbe Perspektiven geschaffen werden. Die Stiftung für die Nahrungs- und Genussmittelbranche wurde von der Gewerkschaft Agrar, Nahrung, Genuss (ANG, heute in der Produktionsgewerkschaft) und der Angestelltengewerkschaft (GPA, heute GPA-djp) mit der zuständigen Fachgruppe der Wirtschaftskammer vorbereitet. Der sozialpartnerschaftlich organisierte „Ausbildungs- und Unterstützungsverein für Arbeitslose aus der Lebensmittelbranche“ gründete die schon erwähnte „AUFLEB Ausbildung von Arbeitslosen aus der Lebensmittelbranche GmbH“, die die Umsetzung mit öffentlichen Partnern auf Bundes- und Landesebene koordinierte . Die AUFLEB-Stiftung war von Anfang an ein sozialstaatliches arbeitsmarktpolitisches Projekt, dessen Beauftragung durch einen Nationalratsbeschluss erfolgte. Die Finanzierung kam in der ersten Phase aus dem AMS-Budget. Dazu wurden ebenso viele Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), ein etwa halb so hoher Beitrag der Wirtschaftskammer und Budgetmittel der Länder eingebracht. Der Finanzierungsmix änderte sich im Lauf der Jahrzehnte, aber der hohe Budgetanteil blieb bestehen.

Nach dem ursprünglichen Plan sollte AUFLEB nur drei Jahre aktiv sein. Aber auch nach 1998 war der Strukturwandel im Lebensmittelbereich noch voll im Gange. Und die Qualifizierungsoffensive konnte eine positive Bilanz vorweisen: In den drei Jahren konnten über 87 Prozent der Teilnehmer:innen einen neuen Job finden, Ende April 1999 wurden 5.200 Menschen aus 1.200 Betrieben durch AUFLEB erfasst. Deshalb starteten die Gewerkschaften Kampagnen, um die Weiterführung des Projekts zu erreichen, und sie hatten damit Erfolg.

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Kampagne-Button der Gewerkschaft ANG zur Verlängerung von AUFLEB; Bildnachweis: Archiv des Instituts für historische Sozialforschung (IHS)/AK Wien

Seit 2000 kann AUFLEB branchenunabhängig österreichweite Projekte durchführen und wird seitdem vom ÖGB und der Wirtschaftskammer Österreich getragen. 2007 begann die Vorbereitung für die „Bildungsförderung Zeitarbeit“, ein Auftrag der Kollektivvertragsparteien im Bereich des Arbeitskräfteüberlassungs-Gewerbes, seitens des ÖGB der Gewerkschaft Metall, Textil, Nahrung (heute Produktionsgewerkschaft). Die Maßnahme wurde 2009 auf junge Arbeitslose aus Klein- und Mittelbetrieben ausgeweitet. Man hoffte rund 2.000 junge Menschen aus beiden Bereichen erfassen zu können.

Angesichts der rasanten Zunahme der Arbeitslosigkeit unter den 19- bis 25jährigen in den Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise war rasches Handeln angesagt. Seitdem liegt der Schwerpunkt der AUFLEB-Tätigkeit bei der Unterstützung junger Arbeitsloser und junge Menschen mit Problemen am Arbeitsmarkt, auch zur beruflichen Neuorientierung. Sie wird neben Beiträgen aus den AMS- und Bundesländerbudgets aus den Mitteln des Insolvenzentgeltfonds finanziert. In dem Vierteljahrhundert nach der Gründung konnte AUFLEB fast 8.000 Menschen auf ihrem Qualifizierungsweg begleiten, von denen mehr als zwei Drittel wieder oder erstmals einen Job fanden . Als großes neues Projekt ist seit April dieses Jahres die vom ÖGB lange geforderte Umweltstiftung unter dem AUFLEB-Dach aktiv.

Als großes neues Projekt ist seit April dieses Jahres die vom ÖGB lange geforderte Umweltstiftung unter dem AUFLEB-Dach aktiv.

1.000 Arbeitnehmer:innen sollen mit dieser Maßnahme zu Fachkräften für energiesparendes Bauen, Solaranlagenbau, thermische Sanierung, Heiz- und Klimatechnik und andere „Öko-Jobs“ ausgebildet oder umgeschult werden. Neben einem Kostenbeitrag der beteiligten Unternehmen von 6,5 Millionen Euro tragen vor allem das Arbeitsministerium und das AMS die Kosten der Implacement-Stiftung. Sie stellen dafür über 10 Millionen Euro bereit.

Die im Rahmen des Klimaschutzpakets geplante, 1921 im Bericht an den Ministerrat neben der Umweltstiftung angesprochene Branchenstiftung „Verkehr“ ist dagegen nach wie vor nicht eingerichtet. Das Stiftungsmodell wurde zwar von der Gewerkschaft vida und dem Fachverband Schienenbahn der Wirtschaftskammer längst ausgearbeitet und der Nationalrat hat die für den Personalaufbau im öffentlichen Verkehr vorgesehenen 10 Millionen Euro schon freigegeben, aber seitdem stockt die Umsetzung. Auch ein Appell an die Bundesregierung im vergangenen Juni, möglichst rasch für die noch fehlenden organisatorischen Rahmenbedingungen und Finanzierungszusagen zu sorgen, erreichte bis jetzt keine Reaktion. Dabei wäre mehr Personal für die Bewältigung des (erwünschten) großen Zustroms an neuen Öffi-Fahrgästen nach der Einführung des Klimatickets und angesichts der hohen Spritpreise dringend erforderlich. Alle, die in diesem Sommer eine Bahnreise unternahmen, können ein Lied von den Unannehmlichkeiten singen, die die mangelnde Vorbereitung auf den Ansturm mit sich bringt. Eine noch ganz offene Baustelle ist ein umfassendes, systematisch organisiertes Angebot für begleitete Qualifizierung im Gesundheits- und Pflegebereich. Die AMS-Maßnahmen, die im Rahmen der sogenannten Corona-Stiftung aufgestockt werden, können die Leistungen einer echten Arbeitsstiftung, wie sie der ÖGB fordert, nicht ersetzen.

Auch AUSPED, die zweite bundesweite Branchenstiftung, die im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt als „Ausbildungs- und Unterstützungsverein Spedition“ geschaffen wurde, existiert mit Unterbrechungen bis heute. Im Gegensatz zu AUFLEB blieb sie unverändert eine reine Branchenstiftung für die Angestellten im Speditionsgewerbe. AUSPED I lief von 1995 bis 2000 für 1.200 Teilnehmer:innen, von denen weit über zwei Drittel einen neuen Job finden konnten. AUSPED II folgte 2004, als die EU-Osterweiterung das Speditionsgewerbe neuerlich unter Druck setzte. Sie erfasste an die 500 Betroffene aus den fünf Grenzbundesländern und Wien und wurde unter der Bezeichnung AUSPED III als Auffangnetz in der Wirtschaftskrise ab 2009 weitergeführt, ein Angebot, das 634 ehemalige Speditionsangestellte in Anspruch nahmen. Diesmal wurde das Projekt nach der Akutphase nicht wieder eingestellt und dient aktuell zur gezielten Qualifikation der mittlerweile in der Branche fehlenden Fachkräfte. Das ist wohl wie bei der Stahlstiftung auf die Beteiligung der Beschäftigten an den Kosten zurückzuführen, die hier durch einen Zusatz-Kollektivvertrag zwischen der GPA und dem WKÖ-Fachverband der Spediteure geregelt ist.

Nicht für alle Branchen heißt das Problem Fachkräftemangel. Vor allem im Bankensektor hat die rasante Digitalisierung dazu geführt, dass allein zwischen 2008 und 2015 an die 5000 Arbeitsplätze verlorengingen. Die Prognose für das folgende Jahrzehnt war für die Arbeitnehmer:innen noch düsterer. Man rechnete mit dem Abbau von rund 25.000 Stellen. Unter diesen Bedingungen war die Errichtung einer Arbeitsstiftung ein Gebot der Stunde. 2018 begann die erste „Branchenstiftung Finance“, kurz BAST-FIN I, ihre Tätigkeit, die ab diesem Jahr als BAST-FIN II weitergeführt wird. Es ist ein Kooperationsprojekt der GPA-djp mit der WKÖ-Bundessparte Banken und Versicherung, finanziert durch den Bankensektor, das AMS und den WAFF.  Für die erste Phase war eine Maximalzahl v0n 4.000 Teilnehmer:innen vorgesehen.

Zunehmende soziale Verantwortung der Gesellschaft

Hier wurden nur ein paar besonders bemerkenswerte oder typische Stiftungsinitiativen angeführt. Eine Gesamtübersicht über die österreichischen Arbeitsstiftungen, ihre Aktivitäten und ihre Erfolgsbilanz seit 1987 liegt bisher nicht vor. Aber die Annahme dürfte gerechtfertigt sein, dass mittlerweile wenigstens 100.000 Arbeitnehmer:innen von ihnen profitiert haben. Das Ergebnis einer 2011 als Diplomarbeit an der Hochschule Mittweida in Sachsen verfassten Studie von Patrick Schwarz über die österreichischen Arbeitsstiftungen ist nach allen zur Verfügung stehenden Informationen 2022 noch immer zutreffend: „Österreich hat mit der Einführung des Instrumentes der Arbeitsstiftung auf die zunehmende soziale Verantwortung der Gesellschaft reagiert.

Österreich hat mit der Einführung des Instrumentes der Arbeitsstiftung auf die zunehmende soziale Verantwortung der Gesellschaft reagiert.

Patrick Schwarz 2011

Durch diesen Schritt besteht ein gewisser Druck auf Unternehmen, auf diesen Zug aufzuspringen und selbst mehr Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Bevölkerung zu übernehmen. Doch mit der Arbeitsstiftung ist nicht nur ein sinnvolles Instrument zum Schutz der Arbeitnehmer entstanden, sondern es wahrt ebenfalls die Interessen der Unternehmen.“

Über den/die Autor:in

Brigitte Pellar

Brigitte Pellar ist Historikerin mit dem Schwerpunkt Geschichte der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen und war bis 2007 Leiterin des Instituts für Gewerkschafts- und AK-Geschichte in der AK Wien.

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