Mit viel Engagement dabei

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  1. Seite 1 - Für die Rechte der KonsumentInnen
  2. Seite 2 - Die Klagserfolge der letzten Jahre
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Die AK-ExpertInnen konnten für die KonsumentInnen wertvolle Erfolge erringen.

Die Klagserfolge der letzten Jahre können sich sehen lassen

  • Stop-Loss-Aktion bei Fremdwährungskrediten
    Die AK hat KreditnehmerInnen von Schweizer-Franken-Krediten unterstützt, denen von den Banken zur Absicherung ihres Kredites eine Stop-Loss-Vereinbarung empfohlen worden war, die letztlich unbrauchbar war und den KreditnehmerInnen sogar Verluste brachte. Für 140 geschädigte KreditnehmerInnen konnte ein Vergleich über rund 900.000 Euro erzielt werden.
  • Negativzinsen bei Krediten
    Ein negativer Referenzzinssatz bei variabel verzinsten Krediten muss berücksichtigt werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof in einem Verfahren, das der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der AK Tirol geführt hat. Insgesamt müssen rund 350 Millionen Euro von den Banken zurückgezahlt werden.
  • Zu hohe Kreditkosten
    Gegen eine Bank wurde wegen unzulässiger Klauseln ein Urteil erstritten, bei dem unter anderem eine Zinsanpassungsklausel und eine Verzugszinsenklausel als unzulässig beurteilt wurden. 1.200 KundInnen haben einen Betrag von einer Million Euro zurückbezahlt bekommen.
  • Unzulässiges Sperrentgelt bei Plastikkarten
    Die Verrechnung eines Sperrentgelts bis 40 Euro für Bankomat- und Kreditkarten ist unzulässig. Die Sperre der Karte ist eine gesetzliche Nebenpflicht und muss daher unentgeltlich erfolgen, so der Oberste Gerichtshof. Banken und Kreditkartenunternehmen mussten verrechnete Sperrentgelte zurückzahlen.
  • Mahnungen bei Krediten werden billiger
    Mehrere von der AK erstrittene Urteile in den vergangenen Monaten zeigten: Gestaffelte Mahnspesen bei Krediten sind rechtswidrig, sie müssen in einer Relation zur offenen Forderung stehen. Die Banken mussten die Mahnspesen senken.
  • Zu lange Kündigungsfristen bei Telefonverträgen
    Telekomunternehmen beharrten bei Altverträgen auf einer langen Kündigungsfrist von zwölf Wochen. Die AK hat geklagt und recht bekommen. Bei allen Telekomverträgen, egal wann sie abgeschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist maximal einen Monat betragen.
  • Rechtswidrige Klauseln von Immobilienmaklern
    Die AK hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Maklerverträge, Miet- und Kaufanbote von vielen Immobilienmaklerunternehmen geprüft. Alle Vertragsformulare enthielten Klauseln mit gesetzwidrigen Bestimmungen. Fast alle Makler lenkten ein und unterschrieben die Unterlassungserklärung. Wer nicht unterschrieben hat, wird geklagt.
  • Kautionen konsequent eingeklagt
    Die AK Steiermark hat drei Jahre lang konsequent MieterInnen beim Streit um die Kaution unterstützt und auch geklagt. Mit Erfolg: Seitdem gibt es viel weniger Beschwerden dazu.
  • Fluggastrechte durchgesetzt
    Ärger beim Fliegen ist der Hauptbeschwerdegrund beim Reisen. Die AK berät, interveniert und klagt notfalls Fluglinien, wenn diese die gesetzlich zustehenden Entschädigungen nicht zahlen wollen.
  • Acht Jahre Kampf um Schadenersatz für ein schwerbehindertes Kind
    Die AK Tirol hat acht Jahre lang vor Gericht um Schadenersatz für ein Mädchen gekämpft, das nach einer OP schwerbehindert war, und erreichte rund 570.000 Euro Schadenersatz. Die AK Tirol kritisierte dabei insbesondere die lange Verfahrensdauer und dass ein Behandlungsopfer jahrelang gegen einen Gegner kämpfen musste, gegen den man eigentlich keine Chance hat. Ohne Hilfe der AK wäre die Familie nie zu ihrem Recht gekommen.
  • Einer Familie das Ersparte gerettet
    Einer Familie konnte 170.000 Euro Erspartes bei einem schiefgelaufenen Wohnungskauf gerettet werden und der Vater bedankt sich wie folgt:
    „… möchte ich mich auf diesem Weg noch einmal herzlichst bedanken und Ihnen bewusstmachen, wie sehr Sie mir geholfen haben und dass Sie der Einzige waren, der überhaupt probiert hat, mir zu helfen. Das war die schwerste Zeit in meinem Leben und durch solche Menschen wie Sie habe ich auch wieder Hoffnung in einer doch aus meiner Sicht komplizierten und harten Zeit. Meine Familie und ich sind Ihnen zu großem Dank verbunden.“

Bei allen Erfolgen: Wenn es nach der Wirtschaft geht, werden die Zeiten für die Rechte von KonsumentInnen schlechter. Deshalb werden wir in Zukunft – jedenfalls unter dieser Regierung – wohl vor allem dafür kämpfen müssen, dass bestehende Standards gehalten und nicht gesenkt werden.

Dabei gäbe es noch viel Handlungsbedarf für mehr Konsumentenschutz. Wir bleiben jedenfalls dran!

Mehr Info:
www.arbeiterkammer.at/Konsumentenschutz

Von
Gabriele Zgubic
Abteilung Konsumentenschutz der AK Wien

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 7/18.

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin
gabriele.zgubic@akwien.at
oder die Redaktion
aw@oegb.at

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