Klingt nett? Der Kaktus hat leider auch einen Haken: Ein Produkttest der Arbeiterkammer Oberösterreich ergab, dass das Spielzeug des chinesischen Onlinehändlers Shein ein Risiko für Kinder darstellt, die damit spielen. Durch leicht ablösbare Kleinteile bestehe Erstickungsgefahr. Die Flammschutzmittel in dem Kaktus, die den EU-Grenzwert um fast 500 Prozent überschreiten, bedrohen auch Erwachsene. Sie stehen im Verdacht, Krebs zu erregen.
Die Produktvielfalt, die dem modernen Menschen im Web gegenübersteht, ist schier überwältigend. Summiert man die Waren, die auf Onlineshops wie Alibaba, Amazon, Shein, Temu, Wish, Zalando und Co feilgeboten werden, so kommt man auf Millionen von Konsumgütern aus aller Welt, die nur einen Klick entfernt sind. Als Konsument:in eine informierte Entscheidung zu treffen ist zeitintensiv und teils unmöglich geworden. Und die Versuchung, auf „Kaufen“ zu klicken, ist groß. Das Meer an Gütern zeigt, welch essenzielle Rolle dem Konsument:innenschutz heutzutage zukommt.
Vertrauen ist gut, aber …
„Konsument:innen glauben oft, dass alle Produkte geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen“, sagt Ulrike Weiß. „Dabei trifft das nur noch in den seltensten Fällen zu.“ Weiß leitet den Konsument:innenschutz der AK Oberösterreich und ist seit rund 25 Jahren in dem Bereich tätig. Den Aufstieg des Onlinehandels hat sie von der Pike auf miterlebt.
Unternehmen, die Produkte wie Elektrogeräte oder Spielzeug in Europa vertreiben wollen, müssen sie in der Regel mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Die dafür zwingend notwendige CE-Konformitätserklärung nimmt Hersteller in die Pflicht, damit die Waren europäischen Qualitätskriterien und Vorschriften – also auch Grenzwerten von Chemikalien – entsprechen.
„Bei Produkten, die über einen Importeur und den Handel zu den Konsument:innen kommen, finden wir vereinzelt Grenzwertüberschreitungen“, sagt Weiß. Vor allem bei Direktimporten über Temu oder Shein finde man sie häufig. „Wenn wir auszugsweise zehn Produkte testen, ist mehr als die Hälfte weit unter dem europäischen Standard, egal ob bei Kleidung, Spielzeug oder Sonstigem“, sagt Weiß.
“Wenn wir auszugsweise zehn Produkte testen,
ist mehr als die Hälfte weit unter dem europäischen Standard,
egal ob bei Kleidung, Spielzeug oder Sonstigem.“
Ulrike Weiß, Leiter Konsument:innenschutz
Institutionen wie die Arbeiterkammern oder der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragen Produkttests und Studien, um das festzustellen. Sie führen täglich österreichweit Hunderte Beratungen durch, klagen gegen rechtswidrige Klauseln in Verträgen, legen sich mit Konzernen an, vergleichen Preise, entwickeln Tools für mehr Überblick und Transparenz, kämpfen für nachhaltigen Konsum und vieles mehr. Und dieser Kampf wird angesichts der wachsenden Plattformökonomie immer härter.
Kooperation essenziell
„Heute ist es im Bereich Konsument:innenschutz notwendig, dass man versteht, wie die Globalisierung und wie die Digitalisierung funktioniert“, sagt Wolfgang Hermann. Er ist seit 2020 Geschäftsführer des VKI, zuvor leitete er die Geschäfte der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). „Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass die Gesetzgebung nicht mehr Schritt halten kann mit dem, was da alles passiert, die Dynamik ist so groß geworden, das Tempo so hoch“, sagt er. Besonders beim digitalen Konsument:innenschutz fällt es auf: Eine neue Technologie – wie zum Beispiel KI – entsteht und wächst rasant, die notwendigen Regulierungen kommen erst nach Jahren.
Ich habe mittlerweile den Eindruck,
dass die Gesetzgebung nicht mehr Schritt halten kann mit dem,
was da alles passiert.
Wolfgang Hermann, Geschäftsführer des VKI
Neben Beratungen, Produkttests und zahlreichen anderen Leistungen kommt dem VKI im Auftrag des Sozialministeriums (BMASGPK) die Aufgabe zu, Rechtssicherheit herzustellen. Rund 240 Klagen ficht der Verein im Schnitt zeitgleich aus. Über unterschiedliche Varianten (Musterprozesse, Verbands- und Sammelklagen) überprüft er zum Beispiel Gebühren, Preiserhöhungen oder Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) auf ihre Rechtmäßigkeit. Dafür erhielt der VKI im Vorjahr rund 1,2 Millionen Euro vom Ministerium. Die Erfolgsquote liegt bei etwa 90 Prozent.
Hermann betont, dass besonders Sammelaktionen angesichts multinationaler Konzerne für Konsument:innen große Bedeutung haben. So hat der Verein rund 23 Millionen Euro Schadenersatz von der Volkswagen AG für 10.000 Betroffene des Dieselskandals erstritten. Auch gegen die Energieversorger EVN, Wien Energie und Verbund ging er im Zuge der Teuerungskrise in Sammelaktionen vor und konnte Refundierungen bewirken – viele Preiserhöhungen waren rechtswidrig.
Andere Zeiten
Um sich gegen solche Konzerne zu wehren, brauche es aber nicht zuletzt die EU. Ohne sie wäre Österreich in einer globalisierten Welt nicht durchsetzungsfähig: „Ob Zahlungsdienstleister, Fluggastrechte oder digitaler Konsument:innenschutz: Das meiste, das sich in den vergangenen Jahren für Konsument:innen verbessert hat, ist auf EU-Richtlinien zurückzuführen“, erklärt Gabriele Zgubic. Sie leitet seit 2010 die Abteilung Konsument:innenpolitik der AK Wien. Davor war sie unter anderem in der Bundesfinanzierungsagentur beschäftigt und im Büro der SPÖ-Bundesministerin Barbara Prammer mit Konsument:innenschutzagenden betraut. Eine wichtige Aufgabe der Abteilung sei, sich auf europäischer wie nationaler Ebene interessenpolitisch einzubringen, etwa mit Stellungnahmen, Positionspapieren, Veranstaltungen, Gremienarbeit und Gesprächen mit relevanten Entscheidungsträger:innen.

Der neue Alltag
Daneben legt sich die AK Wien – die auch als Bundesarbeitskammer agiert – gegen die Konzernwelt ins Zeug und klagt die Rechte von Konsument:innen ein. Kürzlich hat sie gegen die Banken BAWAG und Santander einen Prozess wegen unrechtmäßiger Kreditbearbeitungsgebühren gewonnen. Kund:innen erhalten nun Geld zurück. „Im Zuge solcher Verbandsklagen stellt das Gericht fest, dass ein bestimmtes Vorgehen rechtswidrig ist“, erklärt Zgubic. „Im nächsten Schritt verhandeln wir mit diesen Unternehmen, wie sie das Geld an ihre Kund:innen zurückzahlen werden.“ Auch über 20.000 Kund:innen verschiedener Fitnessstudio-Ketten erhielten unrechtmäßig bezahlte Gebühren zurück, insgesamt eine Million Euro.
Zgubic merke, dass die Rechtsdurchsetzung für Konsument:innen auch durch den Onlinehandel schwieriger wird. Am Papier seien sie gut ausgestattet, doch in der Praxis wird es komplex, vor allem, wenn Hersteller und Händler in aller Herren Ländern sitzen.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Sie bestellen bei einem Onlineshop einen Spielzeugkaktus und warten vergebens auf dessen Zustellung. Auf Nachfrage heißt es vom Lieferdienst, das Paket sei zugestellt worden. Sie kontaktieren den Onlineshop, der eine erfolgreiche Zustellung gewährleisten muss, und fragen nach. Dort heißt es: Das Produkt sei dem Lieferdienst übergeben worden, und der habe es zugestellt. Was nun? „Es bleibt dann oft nur, gegen den Onlineshop vor Gericht zu gehen, und das ist unbefriedigend, vor allem wenn dieser im Ausland sitzt“, sagt Zgubic. „Empfänger:innen haben gegen ein Zustellunternehmen leider keine Rechte, sie sind nicht Vertragspartei, aber Betroffene. Da bräuchte es dringend eine Regelung.“
Wie macht man’s richtig?
Nun gibt es zwar für geschasste Konsument:innen neben AK und VKI weitere Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen, etwa bei Schlichtungsstellen oder Gerichten. Aber wie vermeidet man den Ernstfall – wie trifft man in diesen rasanten, dichten Zeiten valide Kaufentscheidungen?
Für den VKI-Geschäftsführer ist die Antwort: Bildung und Kommunikation. „Wir tun alles, was uns technisch und organisatorisch möglich ist, um die Konsument:innen mit unseren Informationen zu erreichen“, sagt Wolfgang Hermann. Unter anderem, um zu mehr jungen Menschen durchzudringen, setze man deshalb künftig auch auf die digitale Transformation der eigenen Produkte.
„Information kann aber nicht immer Regulierung ersetzen“, sagt Zgubic von der AK Wien. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, Konsument:innen durch wirksame Gesetze zu schützen. „Man muss aber schon auch eigeninitiativ sein, man ist ja nicht immer ausgeliefert.“
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„Für uns alle ist die große Frage: Wie bringt man die relevanten Informationen zu den Konsument:innen?“, sagt Ulrike Weiß von der AK OÖ. „Und Konsument:innen müssen gesellschaftlichen und politischen Druck erzeugen, wenn sie etwas nicht wollen, das ist Bürger:innenpflicht.“ In Bezug auf Kaufentscheidungen rät sie, Prioritäten zu setzen: „Die Arbeitnehmer:innen haben nicht den ganzen Tag Zeit. Sie können sich aber dort gut informieren, wo es um viel geht – wie bei einem Wohnbaukredit, einem neuen Auto oder Entscheidungen, die die Gesundheit betreffen.”
Neben dem tanzenden Kaktus wurden bei dem Test der AK OÖ vor einem Jahr übrigens noch zwölf weitere Kinderspielzeuge untersucht. Drei stellten demnach ein sehr ernstes Gesundheitsrisiko für Kinder unter drei Jahren dar. Sie wurden auf Hinweis an den Händler aus dem Sortiment genommen. Ein Erfolg, aber auch eine Sisyphos-Aufgabe, bedenkt man, dass täglich Tausende neue Produkte gelistet werden. Der Kaktus ist zum Beispiel noch immer erhältlich. Aber ganz ehrlich, würden Sie ihn jetzt noch kaufen?