InvestEU: Mit einem „Wumms“ aus der Krise?

Frankfurt, Germany - Jan 23, 2020: Sculpture with Euro Sign and Stars - Currency sign for the Euro used in the Eurozone of European Union - Frankfurt, Germany
(C) Adobe Stock/diegograndi
Garantien aus dem EU-Budget stehen für einen wirtschaftlichen Aufschwung, grünes Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand zur Verfügung. Mit erhofften Investitionen von beinahe 400 Milliarden Euro sollen sich Unternehmen und Staaten fit für die Zukunft nach der Corona-Krise machen.

Die COVID-19 -Pandemie beschäftigte Europa Anfang Juni 2020 gerade mal drei Monate, als der deutsche Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ankündigte Deutschland „mit einem Wumms“ aus der Krise führen zu wollen. In der Rede von Scholz ging es damals um ein Konjunkturprogramm, für das der Bund in den Jahren 2020 und 2021 rund 120 Milliarden Euro aus Rücklagen in die Hand nehmen sollte. Ähnlich wie die deutsche Bundesregierung reagierten auch andere europäische Länder. Doch nicht nur national wurden Investitionsbeschlüsse getroffen, denn die EU beabsichtigt mit ihrem aktuellen Budget (bis 2027), den europäischen Wirtschaftsraum wettbewerbsfähig zu halten und in manchen Bereichen zu machen.

„InvestEU“ ist ein Teil des 750 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds („Next Generation EU“), der von den Mitgliedstaaten beschlossen wurde. 32,6 Milliarden Euro an Garantien aus dem EU-Haushalt stehen für öffentliche und private Investitionen zur Verfügung. 30 Prozent davon müssen für Vorhaben in Bezug auf die EU-Klimaschutzziele verwendet werden. Insgesamt wird erwartet, dass damit Investitionen in Höhe von beinahe 400 Milliarden Euro mobilisiert werden.

Vier Kategorien

Im vergangenen EU-Budget (von 2014 bis 2020) gab es noch 13 zentralisiert verwaltete Finanzinstrumente: vom Fonds für strategische Investitionen bis zu Garantien für Mikrofinanzierung von sozialen Unternehmen, die die damaligen EU-28 ausverhandelten. Was nun unter dem Namen „InvestEU“ läuft, hieß in der Periode davor „Europäischer Fonds für strategische Investitionen“, umgangssprachlich auch als „Juncker-Fonds“ bekannt – benannt nach dem den damaligen Präsidenten der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker. Diese etwas unübersichtliche Gliederung in 13 Finanzinstrumente fasste die Europäische Union für die Budgetjahre 2021 bis 2027 in vier InvestEU-Fonds-Kategorien zusammen:

  • Nachhaltige Infrastruktur: Finanzierung von Projekten in den Bereichen nachhaltige Energie
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung: Finanzierung von Forschungs- und Innovationsprojekten
  • Kleine und mittlere Unternehmen: Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)
  • Soziale Investitionen und Kompetenzen: Finanzierung unterschiedlichster Projekte im Bereich Soziales

Diese Punkte werden von der EU „Hauptpolitikbereiche“ genannt und können auf zwei Ebenen adressiert werden. Eine Säule finanziert damit EU-weite Projekte und die zweite Säule Projekte, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen. Die Projekte auf Unionsebene werden auf Basis von Garantievereinbarungen durchgeführt. Das bedeutet, dass die finanziellen Garantien zur Abwicklung zu 75 Prozent von der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg und zu 25 Prozent von den nationalen Förderbanken getragen werden.

Auf nationaler Ebene muss der jeweilige Staat bzw. das Unternehmen, das sich um eine Garantie bemüht, der EU-Kommission ein Programmplanungsdokument vorlegen. Wenn das Projekt den Kriterien entspricht, wird eine detaillierte Vereinbarung über die Strategie des Mitgliedslandes zur Durchführung des Vorhabens, die von den nationalen Behörden vorgeschlagenen Durchführungspartner und auch mögliche Kombinationen mit Projekten auf EU-Ebene abgeschlossen.

In der Praxis

Anfang Mai wurde bekannt gegeben, dass der belgische Textilkonzern Van de Wiele aus dem InvestEU-Fonds über 100 Millionen Euro Kredit erhält. Laut Eigenangaben des Unternehmens soll die Summe dazu genutzt werden, die Forschung zu verstärken, die Entwicklungen und Innovationen im Produktbereich voranzutreiben und die CO2 Emissionen zu verringern. Gleichzeitig verfolgt man das Ziel, weniger Müll zu produzieren und Rohmaterialien effizienter zu nutzen. Der für Wirtschaft zuständige EU-Kommissar, Paolo Gentiloni, zeigt sich von dem Investmentplan überzeugt: „Dank des Investmentplans für Europa und der EIB wird der belgische Technologiekonzern die Möglichkeit haben, seine Investitionen in Innovation und Digitalisierung voranzutreiben, und gleichzeitig die Produktion umweltfreundlicher gestalten können. Das ist ein beachtliches Beispiel dafür, wie die EU Unternehmen bei Investitionen in zukunftsträchtige Technologien helfen und somit auch den grünen und digitalen Wandel erfolgreich gestalten kann.“

Etwas kritischer betrachtet die AK InvestEU. „Die Bundesarbeiterkammer begrüßt im Allgemeinen, wenn die EU-Kommission Maßnahmen setzt, um Investitionen zu steigern. Trotzdem stehen wir auch dieser Fortsetzung des Juncker-Fonds skeptisch gegenüber: Einerseits aufgrund des Risikos einer neuerlichen Vergemeinschaftung von Verlusten und Privatisierung von Gewinnen, andererseits halten wir das Problem der sogenannten Additionalität und der Mitnahmeeffekte für nicht gelöst“, sagt die Büroleiterin der AK- Vertretung in Brüssel, Petra Völkerer. Unter Additionalität wird das Prinzip verstanden, dass Finanzmittel aus EU-Strukturfonds nur dann ausbezahlt werden, wenn die Staaten diese Mittel (oder Teile davon) nicht für öffentliche Strukturausgaben verwenden. Mitnahmeeffekte entstehen hingegen, wenn Gesetze Anreize wie Steuervergünstigungen oder Subventionen beinhalten. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen für die Anstellung einer beim AMS arbeitslos gemeldeten Person einen Lohnkostenzuschuss in Anspruch nimmt, obwohl die Person unabhängig von dieser Unterstützung genauso eingestellt worden wäre.

Wir bezweifeln, dass die Senkung der Finanzierungskosten substanzielle Investitionen auslösen kann. InvestEU läuft daher Gefahr, effektiv wenig Unterschied zu machen und vom eigentlichen Thema abzulenken: dem dramatischen Rückgang öffentlicher Investitionen in der Krise.

Petra Völkerer, Büroleiterin der AK-Vertretung in Brüssel

„Wir bezweifeln, dass die Senkung der Finanzierungskosten substanzielle Investitionen auslösen kann, die ohne Förderung nicht zustande gekommen wären. InvestEU läuft daher Gefahr, effektiv wenig Unterschied zu machen und vom eigentlichen Thema abzulenken: dem dramatischen Rückgang öffentlicher Investitionen in der Krise“, meint Völkerer. In der Eurozone gingen diese Investitionen in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten deutlich zurück. Lagen sie 2008 noch bei 3,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), erreichten sie im Jahr 2006 nur mehr 2,6 Prozent. Eine weitere Absenkung wurde zwar 2017 gestoppt, jedoch sieht es im Moment nicht nach einer Trendwende aus.

Eine Ausweitung der öffentlichen Investitionstätigkeit sieht auch die Gewerkschaft GPA als wichtiges politisches Ziel. „Besonders im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, wie Gesundheit, Pflege, Soziales und Bildung, sowie zur Erreichung der Klimaziele sollte investiert werden“, meint daher Sophia Reisecker von der GPA. Die Gewerkschaft fordert außerdem, dass keine EU-Gelder an Unternehmen ausbezahlt werden, die Gewinne in Steueroasen verlagern oder Sozialdumping betreiben. „Da es auch Steuersümpfe innerhalb der EU gibt – Irland, Luxemburg, Niederlande, Malta, Zypern – sollten Fördergelder aus den verschiedenen EU-Töpfen an die Bedingung einer fairen Besteuerung gekoppelt werden“, so Reisecker.

Da es auch Steuersümpfe innerhalb der EU gibt – Irland, Luxemburg, Niederlande, Malta, Zypern – sollten Fördergelder aus den verschiedenen EU-Töpfen an die Bedingung einer fairen Besteuerung gekoppelt werden.

Sophia Reisecker, GPA

Ein weiteres Kriterium ist das sogenannte „Gender Budgeting “, im Zuge dessen wirtschaftspolitische Maßnahmen hinsichtlich ihrer geschlechterspezifischen Auswirkungen analysiert und bewertet werden. Also die zu erwartenden Effekte auf bezahlte wie auch unbezahlte Arbeit, Care-Arbeit, die zu einem erheblichen Teil von Frauen erbracht wird, werden miteinbezogen. Ein anderer Vorschlag ist ein „Zukunftsfonds“ für die Angestellten von Unternehmen. „Dieser Fonds soll die Möglichkeit von Weiterqualifikation von Arbeitnehmer*innen sichern“, sagt Reisecker. Und schließlich bedarf es auch der intensiven Einbeziehung von Betriebsrät*innen. Denn „diese und die Mitbestimmungsrechte in den Betrieben leisten einen wichtigen Beitrag, weil die Beschäftigten an der langfristigen Entwicklung und Sicherung der Unternehmen interessiert sind“. Ob diese Vorschläge aufgenommen und umgesetzt werden, muss in den kommenden Jahren genau beobachtet werden. Und auch, ob die Europäische Union durch ihre milliardenschweren Garantien die selbst auferlegten Kriterien – nach einer nachhaltigen Infrastruktur, dem Vorantreiben von Forschung, von Innovationen im Bereich der Digitalisierung, nach sozialen Investitionen und Kompetenzen sowie der Stärkung von KMUs – erfüllen wird können.

Über den/die Autor:in

Stefan Mayer

Stefan Mayer arbeitete viele Jahre in der Privatwirtschaft, ehe er mit Anfang 30 Geschichte und Politikwissenschaft zu studieren begann. Er schreibt für unterschiedliche Publikationen in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Sport.

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