Eine Chance erkämpft: Tagesschule statt Schlüsselkinder

(c) Institut für historische Sozialforschung des ÖGB und der BAK/ Archiv.
1993 gelang es AK und ÖGB, die starren politischen Fronten aufzuweichen und die gesetzliche Sperre für den Ausbau ganztägiger Schulen zu beseitigen – im Interesse berufstätiger Eltern und ihrer Kinder. An der Umsetzung mangelt es allerdings noch immer.
Vor 1990 war „Der Leihopa“ eine der beliebtesten österreichischen Fernsehserien. Das hatte wohl auch mit der Story zu tun, die ein Problem ansprach, das damals noch mehr als heute viele berufstätige Eltern mit Schulkindern belastete: die Sorge um den Nachwuchs, wenn das Kind nach dem Ende des Unterrichts bis zur Heimkehr der Eltern nach der Arbeit auf sich allein gestellt ist.

„Schlüsselkinder“ nannte man sie früher, weil vor allem die Jüngeren den Wohnungsschlüssel um den Hals hängen hatten, damit sie ihn nicht verloren. Fast überall in Europa stand zu der Zeit schon ein ausreichendes Angebot an öffentlichen „Tagesschulen“ bereit. Österreich zählte zu den wenigen Staaten, die hinterherhinkten. Bis Mitte der 1970er Jahre gab es für die Pflichtschulen überhaupt kein öffentliches Angebot. Wer das nötige Kleingeld hatte, schickte seine Kinder bei Bedarf in teure Privatschulen oder heuerte private Betreuer:innen an. In den 1970er Jahren konnte dann wenigstens die gesetzliche Basis für eine begrenzte Anzahl an Schulversuchen mit Tagesangebot erreicht werden.

Die Ursache für die verlangsamte Modernisierung: Das Schulorganisationsgesetz ist ein „Zweidrittelgesetz“, Änderungen können also nur mit den Stimmen von zwei Dritteln aller Abgeordneten vorgenommen werden. In der Frage der Tagesschulen lagen aber die Positionen der Parlamentsparteien so weit auseinander, dass schon die Zustimmung der Volkspartei zu den Schulversuchen einer kleinen Sensation gleichkam. Für die Mehrheit in der ÖVP hat der Einfluss der Familie Vorrang, und die Eltern sollen uneingeschränkte Wahlfreiheit haben. Die Freiheitliche Partei vertritt ähnliche Positionen, beide akzeptierten damals höchstens eine „offene Tagesschule“ mit Unterricht nur am Vormittag und (fallweiser) Betreuung am Nachmittag. Die sozialdemokratische Seite trat dagegen immer für das Konzept der „verschränkten“ oder „echten“ Ganztagsschule ein, am liebsten wie in Frankreich als Prinzip für die gesamte Schulorganisation. Hier sind Unterricht, Üben und Freizeit abwechselnd auf den ganzen Tag verteilt, was bedeutet, dass niemand einfach wegbleiben kann, ohne etwas zu versäumen.

„Schlüsselkinder“ nannte man sie früher, weil vor allem die Jüngeren den Wohnungsschlüssel um den Hals hängen hatten,
damit sie ihn nicht verloren.  

Die meisten Bildungsexpert:innen halten diese „echte Ganztagsschule“ für die bessere Lösung, weil berufstätige Eltern mit durchschnittlichem Einkommen ohnehin keine Wahlfreiheit haben, außer zwischen „Schlüsselkindern“ und schulischer Betreuung. Außerdem sind hier auch die Chancen besser, junge Menschen zu fördern, die zu Hause keine Lernunterstützung bekommen können. Die Bildungsexpert:innen von Arbeiterkammer und Gewerkschaft teilen diese Einschätzung, aber für sie stand Anfang der 1990er Jahre das Ziel im Vordergrund, zunächst ein dem Bedarf entsprechendes Angebot an Nachmittagsbetreuung zu ermöglichen. Dafür war eine Gesetzesänderung notwendig, die ganztägige Schulformen als reguläres öffentliches Angebot anerkannte und damit die mit den Schulversuchen verbundene Ausbaubeschränkung aufhob.

Abb.: Sondernummer der AK-Wien-Zeitschrift für Kolleg:innen aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Für zugewanderte Arbeitnehmer:innen-Familien war und ist die ganztägige Schule als Weg zur Chancengleichheit besonders wichtig. (c) Institut für historische Sozialforschung des ÖGB und der BAK/ Archiv.

Im Rahmen der Sozialpartnerschaft konnte bald eine gemeinsame Linie gefunden werden, denn die Entlastung der Eltern liegt auch im Interesse der Arbeitgeber:innen. Gemeinsam gelang es, die starren Parteifronten aufzuweichen, und so konnte 1993 die Novelle zum Schulorganisationsgesetz beschlossen werden. Der Kompromiss sieht vor, dass der Ausbau des Angebots den Bundesländern überlassen bleibt und dass Eltern und Lehrer:innen gemeinsam über die Form entscheiden – ob „echte Ganztagsschule“ oder nur Nachmittagsbetreuung.

Während der folgenden Jahrzehnte stieg der Bedarf angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt laufend, aber die Ausbaupläne der Länder hielten abgesehen von Wien damit nicht Schritt. Deshalb ergriff die SPÖ-ÖVP-Koalition 2017 die Initiative und schnürte ein Milliardenpaket, um nicht nur mehr Kindergärten, sondern auch mehr ganztägige Schulen zu schaffen. Beides wurde durch die folgende ÖVP-FPÖ-Mehrheit wieder eingeschränkt – hoffentlich nur vorübergehend. Trotzdem: Ohne den Durchbruch von 1993 wären weder die bescheidenen Fortschritte noch das Wiener Ganztagsschulprojekt von 2020 möglich geworden.

Abb.: Das bis 1999 publizierte Info-Blatt für die Bildungsarbeit von AK und ÖGB gab nach dem Gesetzesbeschluss 1993 Hinweise zur Inanspruchnahme der neuen Möglichkeiten beim Schulbesuch. (c) Institut für historische Sozialforschung des ÖGB und der BAK/ Archiv.

Über den/die Autor:in

Brigitte Pellar

Brigitte Pellar ist Historikerin mit dem Schwerpunkt Geschichte der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen und war bis 2007 Leiterin des Instituts für Gewerkschafts- und AK-Geschichte in der AK Wien.

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