Die Erfolgsformel

Foto (C) Michel Spingler/AP/picturedesk.com

Inhalt

  1. Seite 1 - Mitbestimmung im Europavergleich
  2. Seite 2 - Schwächung bewährter Strukturen
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Einflussreiche BetriebsrätInnen wie in Österreich gibt es sonst nur in Deutschland und den Niederlanden. Worin liegen die Stärken der Belegschaftsvertretung?
Im vergangenen Herbst ging es auf den Pariser Straßen heiß her. Hunderttausende DemonstrantInnen protestierten gegen die umstrittene Arbeitsmarktreform von Präsident Emmanuel Macron. Landesweit fanden 200 Demonstrationen statt, zu denen die führende Gewerkschaft CGT aufgerufen hatte. Transparente mit „Faulenzer aller Länder, vereinigt euch“-Sprüchen wurden hochgehalten, als Anspielung auf Macrons Hardliner-Kurs, „Faulenzern und Zynikern“ keine Zugeständnisse zu machen. Die Proteste richteten sich gegen Lockerungen im Arbeitsrecht, Aufweichung des Kündigungsschutzes und Zusammenlegungen von ArbeitnehmerInnenvertretungen.

Neidiger Blick auf Österreich

Anders als in Österreich gibt es in Frankreich oder Großbritannien fast keine festgeschriebenen Rechte mehr, diese wurden im Zuge umfassender Reformen aufgehoben. In diesen Ländern kommt es also darauf an, wie stark die Gewerkschaft ist. Viele Gewerkschafter blicken von daher geradezu neidisch nach Österreich, wie Oliver Röpke aus seiner Arbeit in Brüssel weiß, wo er als Leiter des ÖGB-Europabüros täglich mit KollegInnen aus anderen Ländern zu tun hat. „Das Modell von Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft, wie es in Österreich sowohl auf betrieblicher Ebene als auch durch die SozialpartnerInnen gelebt wird, ist eines der erfolgreichsten in Europa“, bestätigt er.

Die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgeprägt, aber inzwischen zu einem wichtigen Bestandteil des europäischen Sozialmodells geworden, berichtet Röpke. „Deswegen verteidigt der ÖGB bei neuen europäischen Unternehmensformen die österreichischen Mitbestimmungsstandards. Erst kürzlich ist dies erfolgreich gelungen, denn die EU-Kommission musste ihren Vorschlag für eine ‚Europäische Einpersonengesellschaft‘ nach langer gewerkschaftlicher Kritik schließlich zurückziehen.“

Große Kluft

Die Rechte der ArbeitnehmervertreterInnen klaffen in Europa weit auseinander. Die Mitbestimmung kann dabei so weit gehen wie in Österreich und Deutschland, dass diese an unternehmerischen Entscheidungen und der Einsetzung des Managements beteiligt werden müssen. In den meisten Ländern gibt es eine Betriebsvertretung nur in Unternehmen mit mehr als 35 MitarbeiterInnen. In Ländern wie zum Beispiel Deutschland, Frankreich, Österreich oder Belgien wird die Mitbestimmung vom Gesetzgeber vorgegeben, in anderen Ländern wird sie im Betrieb zwischen Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen ausgehandelt.

„Betriebsräte als gewählte autonome Belegschaftsvertretung auf gesetzlicher Grundlage gibt es außer in Österreich nur in Deutschland und in den Niederlanden. Betriebsräte in Österreich und Deutschland sind auf die große Demokratiebewegung nach 1918 zurückzuführen“, gibt Historikerin Brigitte Pellar einen geschichtlichen Einblick. Das österreichische Betriebsrätegesetz von 1919 war laut Pellar weltweit das erste, an dem sich später das deutsche Modell orientierte.

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