Corona und Arbeitssicherheit: Auf Nummer sicher gehen

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  1. Seite 1 - Was das Bundesgesetzblatt regelt
  2. Seite 2 - Was Unternehmen zusätzlich verordnen können
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Durch die COVID-19-Verordnungen des Gesundheitsministeriums wird die Fürsorgepflicht vonseiten der Dienstgeber:innen gegenüber den Dienstnehmer:innen aktuell breit diskutiert. Die sich oftmals ändernden Regelungen sorgen regelmäßig für Verwirrung.
Corona bringt Verwirrung, gerade am Arbeitsplatz. „Arbeitgeber:innen müssen gegenüber den Dienstnehmer:innen klar kommunizieren, was gerade gilt“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller. (C) Markus Zahradnik

Sicher durch den Winter

Unternehmen können allerdings selbst aktiv werden und über die Verordnungen hinaus für Sicherheit ihrer Mitarbeiter:innen sorgen. Hinsichtlich einer (vielleicht doch noch möglichen) Wintersaison 2021/22 sind es vor allem die Hotellerie und die Gastronomie, in der Angestellte einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sein werden. „Unangenehm für Beschäftigte in der Gastronomie kann es bei der Maskenpflicht werden. Zum Beispiel, wenn diese von einem aggressiven Gast nicht eingehalten wird und man diese Person darauf aufmerksam machen will. Hier hilft es, wenn mehr Personal eingesetzt wird. Dann ist die Chance, dass sich der Gast aggressiv verhält, geringer, und im Notfall können auch andere Angestellte intervenieren“, schlägt Müller vom ÖGB vor.

Die Arbeitgeber:innen müssen ausreichend FFP2-Masken für das Personal zur Verfügung stellen, genauso wie Desinfektionsmittel, und in Büros sind natürlich Plexiglaswände ein Thema.

Harald Bruckner, Arbeiterkammer Wien

Die Arbeitgeber:innen müssten allerdings immer darauf schauen, dass alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, die uns bereits seit Beginn der Pandemie begleiten, berücksichtigt werden. „Die Arbeitgeber:innen müssen ausreichend FFP2-Masken für das Personal zur Verfügung stellen, genauso wie Desinfektionsmittel, und in Büros sind natürlich Plexiglaswände ein Thema“, ergänzt Bruckner. Manche Dienstgeber:innen wollen zudem Anreize zum Impfen setzen und der Impfpflicht zuvorkommen. So veranstalten Unternehmen teilweise eigene Impflotterien oder versprechen einen zusätzlichen Urlaubstag, wenn sich Angestellte impfen lassen. Denn eines ist sicher: Je mehr geimpfte Personen zusammen arbeiten, umso sicherer ist der Arbeitsplatz.

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Über den/die Autor:in

Stefan Mayer

Stefan Mayer arbeitete viele Jahre in der Privatwirtschaft, ehe er mit Anfang 30 Geschichte und Politikwissenschaft zu studieren begann. Er schreibt für unterschiedliche Publikationen in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Sport.

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