Befürchtungen bewahrheitet

(C) Michael Mazohl / ÖGB-Verlag

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Schon vor dem 12-Stunden-Tag beschäftigten Probleme mit der Arbeitszeit die Beratungsstellen in Arbeiterkammern und Gewerkschaften.
Wer schon einmal in der AK vorbeigeschaut hat, weiß: Es ist immer etwas los. Vor allem die Rechtsberatung wird vielfach nachgefragt. Aus dem Berufsleben lohnabhängig beschäftigter Menschen ist sie schon längst nicht mehr wegzudenken. Dabei gibt es sie noch gar nicht so lange. 1992 wurde sie als Teil des AK-Gesetzes eingeführt. In Paragraf 7 heißt es: „Die Arbeiterkammern haben kammerzugehörige Arbeitnehmer in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und ihnen insbesondere Rechtsschutz durch gerichtliche Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe eines von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer zu beschließenden Rahmen-Regulativs zu gewähren.“

Einer, der am Aufbau des Rechtsschutzes der Arbeiterkammer direkt beteiligt war, ist Hans Trenner. Inzwischen ist er Leiter des Bereichs Beratung, in dem die Abteilung für Arbeitsrecht angesiedelt ist. „Früher haben hauptsächlich Angestellte gegen ihre Arbeitgeber Klage geführt“, erinnert er sich. „Heute sind es meistens ArbeiterInnen. Das Bau- und das Gastgewerbe führen das Branchenranking bei den Klagen an. In den allermeisten Fällen geht es um nicht ausbezahlte Löhne.“ Hier zeige sich, wie nötig der Rechtsschutz der Arbeiterkammer sei. „Wir prozessieren weitgehend am unteren Rand des Arbeitsmarktes.

Mehr Probleme

Für jene, die sich selber nicht helfen können, sind wir dringend notwendig“, so Trenner. Ein wichtiges Thema dabei ist die Arbeitszeit. Schon bevor der 12-Stunden-Tag beschlossen wurde, gab es hier nämlich Probleme. Mit dem neuen Gesetz haben sie zugenommen.

Schon bevor der 12-Stunden-Tag beschlossen wurde, gab es Probleme. Mit dem neuen Gesetz haben sie zugenommen.

Fehlende Arbeitsstunden

Wenn Einzelpersonen klagen, dann oft nach Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses. Aus Niederösterreich kommt das Beispiel eines Bauarbeiters, dem nach seiner Kündigung plötzlich 71 Arbeitsstunden auf seiner Endabrechnung fehlten. Die AK Niederösterreich forschte nach und konnte erreichen, dass dem betroffenen Arbeiter 2.800 Euro nachgezahlt wurden.

Die 2016 erschienene Broschüre „Schwarzbuch Arbeitswelt“ der Arbeiterkammer Oberösterreich gibt Einblick in die von Arbeitgebern angewandten Dreistigkeiten lange vor Einführung des 12-Stunden-Tages. Die systematische Nichtbezahlung von geleisteten Überstunden zieht sich durch die gesamte Broschüre. Hier nur ein Beispiel: In Ried hatte ein Angestellter eine Überstundenpauschale mit seinem Arbeitgeber vereinbart, die 40 Stunden abdeckte. Tatsächlich leistete er in sieben Monaten 158 Überstunden über die Pauschale hinaus. Die AK intervenierte, der Unternehmer schloss mit dem Mitarbeiter einen Vergleich und zahlte rund 3.000 Euro nach.

Es ist nicht nur die Arbeiterkammer, die sich um den Rechtsschutz der Lohnabhängigen kümmert. Auch Gewerkschaften und Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle.

Es ist nicht nur die Arbeiterkammer, die sich um den Rechtsschutz der Lohnabhängigen kümmert. Auch Gewerkschaften und Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle. Das kann sich nicht nur auf Individuen, sondern auch auf ganze Belegschaften positiv auswirken. Ein gutes Beispiel dafür kann Christa Valenta von der Rechtsschutzabteilung der Gewerkschaft GPA-djp geben. Als Gewerkschaftsjuristin hat sie den Betriebsrat der Firma Vaillant betreut.

Vaillant ist bekanntlich ein Gasthermenhersteller. Die Wartung dieser Gasthermen wird von firmeneigenen TechnikerInnen erledigt. Diese haben keinen festen Arbeitsplatz. Sie fahren mit von der Firma über Nacht bestückten Autos frühmorgens von zu Hause los zu ihrem ersten Auftrag. Nach dem letzten Termin des Tages fahren sie wieder nach Hause. Ihre Aufträge bekommen die TechnikerInnen auf ihre Arbeitslaptops eingespielt. Dort wird auch die Route festgelegt und vorgegeben, die sie im Laufe des Tages zu bewältigen haben.

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