Mehr Transparenz bei Arbeitszeiten, neue Freibeträge für steuerfreie Überstunden, Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz und vieles mehr: 2026 ändert sich so einiges. Diese neuen Regelungen sollten Sie kennen.
Überblick für Arbeitnehmer:innen
Geringfügigkeitsgrenze
551,10 €/Monat
Familienzeitbonus (Papamonat)
54,87 €/Tag
Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung
6.930 €/Monat bzw. 231 €/Tag
Pendler-Euro
6 €/Kilometer und Jahr
Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten (Pensionskonto)
2.468,01 €
Mehrarbeit
Überstunden bleiben ab 2026 bis zu einem Freibetrag von 170 Euro pro Monat steuerfrei (gilt für max. 15 Überstunden), bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind es bis zu 400 Euro.
Pensionen
Von der neuen Teilpension über Veränderungen bei der Altersteilzeit bis hin zur Schwerarbeiterregelung für die Pflege: Hier erhalten Sie einen Überblick über Neuigkeiten zur Pension.
Arbeitszeiten
Ab 2026 müssen Arbeitgeber:innen bei der Anmeldung von Mitarbeiter:innen zur Sozialversicherung angeben, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird. Das sorgt für mehr Transparenz für Beschäftigte!
Zuverdienst
Seit 1. Jänner 2026 ist der geringfügige Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit nicht mehr erlaubt, allerdings gibt es Ausnahmen, u. a. für Langzeitarbeitslose. Mehr Details hier.
Freie Dienstnehmer:innen
Neu ist die Kündigungsfrist von vier Wochen bzw. sechs Wochen ab dem 2. Dienstjahr. Die Arbeitsbedingungen können seit heuer auch im KV geregelt werden!
Weiterbildungszeit
Die Bildungskarenz wird ab Mitte des Jahres durch eine neue Weiterbildungsbeihilfe ersetzt. Es handelt sich um eine AMS-Förderung. Mehr Informationen hier.