Kunde, Kontakt, Corona: Wir müssen unsere Handelsangestellten schützen

In Zeiten von Corona ist der Schutz der ArbeitnehmerInnen wichtiger denn je. Speziell im Handel sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Beschäftigten vor der Ansteckungsgefahr zu schützen.  
W enn Geschäfte ihre Türen öffnen, tun sie das für die Menschen, die ihre Einkäufe erledigen wollen. Aber sie lassen damit vielleicht auch eine unsichtbare Gefahr herein: die Viren. Unzählige Hände, die alles Mögliche angreifen, ein Husten hier, eine kleine Unachtsamkeit da, und schon kann es passieren: Speziell im Kundenkontakt ist das Risiko groß, sich selbst mit dem Corona-Virus anzustecken. Jetzt hat die Regierung auch noch das Ende der Quarantäne beschlossen.

Damit Arbeitnehmer*innen ihre Arbeit möglichst gefahrenlos verrichten können, müssen in den Betrieben geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz gesetzt werden. Dies sieht das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in § 3 Abs. 1 vor: „Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.“ 

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in § 3 Abs. 1

In Zeiten der Corona-Krise ist dies wichtiger denn je. Denn vor allem für Personen, die im Handel tätig und täglich unzählige Male mit Kunden in Kontakt sind, besteht eine erhöhte Gefahr der Ansteckung. „Ohne Beschäftigte in den systemrelevanten Betrieben des österreichischen Handels wäre die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit nicht möglich. Als Teil der kritischen Infrastruktur übernehmen die Arbeitnehmer*innen und Lehrlinge enorme Verantwortung. Umso wichtiger sind Maßnahmen zum Schutz genau dieser Personengruppen vor der Infektion mit dem Corona-Virus“, betont Anita Palkovich, KV-Verhandlerin für den Handel der Gewerkschaft GPA-djp.

„Ohne Beschäftigte in den systemrelevanten Betrieben des österreichischen Handels wäre die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit nicht möglich. Als Teil der kritischen Infrastruktur übernehmen die Arbeitnehmer*innen und Lehrlinge enorme Verantwortung. Umso wichtiger sind Maßnahmen zum Schutz genau dieser Personengruppen vor der Infektion mit dem Corona-Virus“, betont Anita Palkovich, KV-Verhandlerin für den Handel der Gewerkschaft GPA-djp.

Die Gewerkschaft macht ihre Position klar: „Der Schutz der Handelsangestellten hat Vorrang.“ Einiges hat sich bereits geändert, vieles wird von Gewerkschaftsseite noch für die Beschäftigten im Handel gefordert.  

Geänderte Öffnungszeiten 

Das Einkaufsverhalten der Österreicher*innen hat sich in den letzten Tagen deutlich verändert. Es wird weniger oft eingekauft, dafür aber größere Mengen. Daher gelten nun seit Montag, den 23. März, im Handel auch geänderte Öffnungszeiten: Unter der Woche (Montag bis Freitag) haben Geschäfte nur noch bis maximal 19 Uhr geöffnet. Die Samstags-Öffnungszeiten bleiben unverändert. In der dadurch frei werdenden Zeit können beispielsweise Regale nachgeschlichtet werden – eine sehr wichtige Aufgabe, denn nur volle Regale signalisieren Versorgungssicherheit. Das erleichtert zudem die Einhaltung von Ruhezeiten und reduziert Krankenstände aufgrund von Überlastung oder Arbeitsunfällen. 

Dringend erforderlich: einheitliche Standards zum Schutz der Handelsbeschäftigten 

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Im Kontakt mit anderen Menschen besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Corona-Virus anzustecken. Nicht ohne Grund hat die Bundesregierung daher Ausgangsbeschränkungen veranlasst und die Menschen dazu aufgefordert, persönliche soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und auch bei Spaziergängen nur mit jenen Personen unterwegs zu sein, mit denen man zusammenlebt.

Nicht ohne Grund hat die Bundesregierung daher Ausgangsbeschränkungen veranlasst und die Menschen dazu aufgefordert, persönliche soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und auch bei Spaziergängen nur mit jenen Personen unterwegs zu sein, mit denen man zusammenlebt. Für all jene, die jedoch im Handel arbeiten, gehört der Kundenkontakt zum Alltag.

Für all jene, die jedoch im Handel arbeiten, gehört der Kundenkontakt zum Alltag. Jeden Tag treffen sie auf unzählige Menschen, die ihre Besorgungen machen, und sind direkt mit ihnen im Kontakt. Aus diesem Grund gibt es die Initiative der Sozialpartner, die sich für ein rasches Umsetzen einheitlicher Standards zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz einsetzen. „Wir haben hier ein Paket geschaffen, mit dem Schutz stattfindet: Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel“, erklärt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Interview in der ZiB 2 am vergangenen Donnerstag.

Maßnahmen zum Schutz der Handelsangestellten

  • Plexiglasscheiben („Hauchschutz“) und Abstandhalter bei allen Kassen und Theken, 
  • Handschuhe und Handdesinfektionsmittel für alle Arbeitnehmer*innen und Lehrlinge (sobald wieder verfügbar), 
  • regelmäßige Desinfektion von Kassenarbeitsplätzen, Pausen- und Aufenthaltsräumen sowie der Toilettenanlagen durch kürzere Intervalle bei den Reinigungen,  
  • Bodenkennzeichnungen bei allen Kassen und Theken, um den Abstand der Kunden zueinander und einen geordneten Ablauf im Geschäft sicherzustellen, 
  • kein Scannen von Kundenkarten durch Beschäftigte, 
  • geordneter Zugang in alle Geschäfte: Bei besonders hohem Kundenandrang zu Stoßzeiten sollen die Händler dafür sorgen, dass nicht zu viele Kund*innen gleichzeitig eingelassen werden.

Besonderer Schutz gefährdeter Arbeitnehmer*innen 

Einige Personengruppen sind im Zuge der erhöhten Gefährdung am Arbeitsplatz im Handel besonders zu schützen. Dazu zählen beispielsweise schwangere Arbeitnehmer*innen: Handelsbetriebe sind daher aufgefordert, sofort zu handeln und sie vom Dienst freizustellen. Aber es gibt noch eine zweite Personengruppe, die ebenfalls besonderen Schutz braucht: „Arbeitnehmer*innen mit chronischen Erkrankungen, Atemwegs- bzw. Lungenerkrankungen inkl. COPD, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Bluthochdruck sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, dürfen nicht mehr in Bereichen mit direktem Kundenkontakt eingesetzt werden“, so die Forderung. 

Spezielle „Corona-Zulagen“ oder „Corona-Prämien 

Mal ehrlich: Ohne den Einsatz der Beschäftigten im Handel, die tagtäglich dafür sorgen, dass Regale aufgefüllt sind und Menschen Lebensmittel und andere wichtige Waren kaufen können, würde rasch Panik in unserem Land ausbrechen. „Viele Unternehmen sind bereit, den Beschäftigten für ihren besonderen Einsatz und die besondere Arbeitsbelastung eine zusätzliche monetäre Abgeltung zu bezahlen“, so der Sprecher des Kärntner Handels, Raimund Haberl. „Wir haben vereinbart, dass wir die Bundesregierung auffordern werden, dafür zu sorgen, dass es hier keine steuerliche Belastung gibt, dass das Geld wirklich bei den Leuten ankommt“, so Katzian. Demnach sollen spezielle Corona-Zulagen und -Prämien sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei behandelt werden. Auch im Interview mit Arbeit&Wirtschaft präsentierte er nachhaltige Lösungen für die Inflation.

Wir haben vereinbart, dass wir die Bundesregierung auffordern werden, dafür zu sorgen, dass es hier keine steuerliche Belastung gibt, dass das Geld wirklich bei den Leuten ankommt

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Wir alle können zur Sicherheit beitragen 

Natürlich liegt der größte Teil der Umsetzung von Schutzmaßnahmen in der Pflicht der Arbeitgeber. Sie müssen dafür sorgen, dass diese umgesetzt und eingehalten werden. Dennoch können auch wir alle zum Schutz der Handelsbeschäftigten beitragen.

Jede/r von uns sollte schon beim nächsten Einkauf auf folgende Punkte Rücksicht nehmen: 

  • Bargeldloses Bezahlen bedeutet Sicherheit für alle. 
  • Abstand halten zu anderen und zu den Handelsangestellten schützt alle. 
  • Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollen ihre Einkäufe nicht selbst erledigen. 
  • Einkauf für mehrere Tage planen, um Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren. 
  • Einkauf von Lebensmitteln und Drogeriewaren ist kein Freizeitprogramm und schon gar nicht als Familienausflug gedacht.

So können wir alle einen Beitrag dazu leisten, sowohl die Arbeitnehmer*innen im Handel als auch uns selbst nicht zusätzlich zu gefährden.  

An dieser Stelle möchte das gesamte Redaktionsteam ein großes Dankeschön an all jene richten, die den Handel am Laufen halten und dafür sorgen, dass wir Zugang zu frischen Lebensmitteln und notwendigen Waren haben. Danke für eure Arbeit und euren Einsatz!

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FAQs zu Job und Corona

Über den/die Autor:in

Beatrix Mittermann

Beatrix Mittermann hat internationale Betriebswirtschaft an der WU Wien, in Thailand, Montenegro und Frankreich studiert. Sie ist Autorin, Schreibcoach sowie freie Redakteurin für diverse Magazine und Blogs.

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