Historie: AK und Sozialpartnerschaft

(C) Archiv der AK Wien
Das Plakat zur AK-Ausstellung über die Geschichte der österreichischen ArbeiterInnenbewegung aus dem Jahr 1951 zeigt den Weg zur Gleichberechtigung der Arbeit­nehmerInnen als freie BürgerInnen auch in der Politik. Mit der Errichtung von Arbeiterkammern wurde ihre Gleich­berechtigung gesetzlich anerkannt. Das war die Voraussetzung für den Erfolg der modernen Sozialpartnerschaft.
Arbeiterkammern mit den gleichen Rechten und Möglichkeiten wie die Wirtschaftskammer sind Voraussetzung für einen fairen Interessenausgleich.
Die Sozialpartnerschaft ist ein Problem- und Konfliktlösungssystem, das sich in dieser Form nur in Österreich herausgebildet hat. Es ist durch die freiwillige Mitwirkung der Arbeitsmarktparteien gekennzeichnet, um unterschiedliche gesellschaftliche Interessen auszugleichen. Der dritte Partner neben ArbeitnehmerInnen- und ArbeitgeberInnenseite war über Jahrzehnte der Staat. Weil er sich seit etwa einem Vierteljahrhundert immer mehr zurückzieht, konnte die Sozialpartnerschaft nur mehr eingeschränkt funktionieren.

Erstmals spielte die Sozialpartnerschaft in den Gründungsjahren der österreichischen Republik 1918 bis 1920 eine gewichtige Rolle. Sie wurde allerdings in erster Linie durch die staatsunabhängigen Interessenvertretungen der Arbeitsmarktparteien getragen, die Industriellenorganisationen und die Gewerkschaften. Die sozialpartnerschaftliche Interessenabstimmung im sogenannten „Indus­triekomitee“ ermöglichte viele Innovationen, unter anderem wurde hier das Betriebsrätegesetz ausverhandelt.

Was allerdings fehlte, war Chancengleichheit beim Einbringen der Standpunkte. Die UnternehmerInnen hatten seit Jahrzehnten mit den Handelskammern eine gemeinsame Vertretung auf gesetzlicher Grundlage und konnten auf deren ExpertInnen zurückgreifen. Den ArbeitnehmerInnen fehlte eine solche Einrichtung, und den Gewerkschaften stand kein vergleichbares ExpertInnen-Team zur Verfügung. Das änderte sich mit der Errichtung der Arbeiterkammern ab dem Februar 1920, die den UnternehmerInnen-Kammern nicht nur völlig gleichwertig, sondern auch in ihrem Wirkungskreis derart ähnlich gestaltet sind, dass ein Zusammenwirken der beiden Körperschaften bei der Lösung von wichtigen Aufgaben der wirtschaftlichen Verwaltung ohne Schwierigkeiten möglich ist. Was die Sozialpartnerschaft der Zweiten Republik auszeichnete, war also 1920 schon angedacht: Problem- und Konfliktlösung auf Augenhöhe und volle Repräsentativität der Interessen durch die demokratisch organisierten Kammern.

Als die ersten AK-Wahlen 1921 (in Kärnten 1922) stattfanden, hatte sich das politische Klima schon stark verändert. Rechte national-konservative Regierungskoalitionen rückten immer mehr vom Ziel des gesellschaftlichen Interessenausgleichs ab. Zu Beginn der großen Wirtschaftskrise 1929/30 starteten sie zwar noch einmal den Versuch einer gemeinsamen Problemlösung, aber ohne die Gleichwertigkeit der ArbeitnehmerInnen-Interessen zu akzeptieren. Wie es der Wirtschaftskammer-Experte Ludwig Mises gegenüber AK-Präsident Franz Domes so drastisch formulierte: In der Wirtschaft gäbe es kein Recht, nur Wettbewerb.

Nach der Katastrophe von Faschismus und Krieg kam man zur Erkenntnis, dass ein fairer Interessenausgleich auf Augenhöhe der bessere Weg sei. Nicht umsonst setzte der Österreichische Gewerkschaftsbund schon im Juli 1945 die Wiedererrichtung der Arbeiterkammern durch. Denn es galt für die Gewerkschaft wie in der ersten Republik: Durch die Schaffung der Arbeiterkammern ist die Arbeiterschaft erst zur uneingeschränkten gesellschaftlichen und menschlichen Gleichberechtigung aufgerückt.

Von
Brigitte Pellar
Freie JournalistInnen

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 5/19.

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Über den/die Autor:in

Brigitte Pellar

Brigitte Pellar ist Historikerin mit dem Schwerpunkt Geschichte der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen und war bis 2007 Leiterin des Instituts für Gewerkschafts- und AK-Geschichte in der AK Wien.

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