Wann ist eine Kündigung zulässig – und wann nicht?

Eine Frau sitzt bei der Arbeit und denkt nach.
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht immer endgültig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie angefochten werden. | © Adobe Stock/Daniel
Kündigung bekommen? Dann sollten Sie Ihre Rechte kennen. Was Arbeitgeber dürfen, wann eine Kündigung angefochten werden kann und welche Schutzbestimmungen gelten, lesen Sie hier.

Ob im Büro, in der Fabrik oder im Handel: Eine Kündigung kann jede:n treffen. Welche Vorgaben Arbeitgeber einhalten müssen und welche Rechte Beschäftigte haben, erfahren Sie in diesem Überblick.

Kündigung in Österreich – die Grundlagen

Wer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis arbeitet, muss dieses bewusst auflösen, damit die Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber enden. Dasselbe gilt für die Arbeitgeberseite. Das passiert durch eine Kündigung. Sie ist gültig, sobald eine Seite sie ausspricht oder schriftlich übermittelt. Empfehlenswert ist, die Kündigung schriftlich auszusprechen.

Wann ist eine Kündigung zulässig – und wann nicht?

Bestimmte Arbeitnehmer:innen können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden, etwa nur mit Zustimmung eines Gerichts oder des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Gruppe:

  • werdende Mütter sowie Eltern in Karenz oder Elternteilzeit,
  • Betriebsrats- und Ersatzmitglieder,
  • Behindertenvertrauenspersonen,
  • Arbeitnehmer:innen im Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst sowie Frauen im Ausbildungsdienst,
  • begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen und Hausbesorger:innen.

Wer einer dieser Gruppen angehört und eine Kündigung erhält, sollte sich umgehend an die Arbeiterkammer des jeweiligen Bundeslandes und an seinen Betriebsrat wenden.

Kündigung anfechten

Eine Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich angefochten werden – etwa, wenn sie auf einem unzulässigen Motiv beruht (z. B. weil man sich für den Betriebsrat beworben hat) oder sozialwidrig ist. Letzteres betrifft häufig ältere Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit. Mit einer Anfechtung soll das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Möglich ist das in Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeiter:innen.

Wichtig: Die Anfechtungsklage muss binnen zwei Wochen nach der Kündigung beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Hat der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich widersprochen, hat er das primäre Anfechtungsrecht. Er muss zuerst tätig werden, bevor Arbeitnehmer:innen selbst klagen können.

Angefochten werden kann ansonsten:

  • eine diskriminierende Kündigung oder
  • eine Kündigung aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegekarenz sowie Wiedereingliederungsteilzeit.

Was gilt bei einer Kündigung im Krankenstand?

Eine Kündigung während eines Krankenstands ist arbeitsrechtlich zulässig. Dauert der Krankenstand jedoch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer des Krankenstands erhalten – längstens jedoch im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Im Zweifel sofort Gewerkschaft oder Arbeiterkammer kontaktieren.

Unterschied Entlassung und Kündigung

Während bei einer Kündigung Fristen gelten, beendet eine Entlassung das Arbeitsverhältnis sofort und fristlos. Es muss jedoch ein Entlassungsgrund vorliegen. Voraussetzung ist schwerwiegendes Fehlverhalten, das eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Auch Fehlverhalten im Krankenstand kann ein solcher Grund sein.

Die Form ist grundsätzlich frei: mündlich oder schriftlich. Bei Lehrlingen ist ausschließlich die schriftliche Form zulässig. Ist der Lehrling minderjährig, müssen auch die Eltern verständigt werden. Schriftliche Entlassungen werden erst mit der Zustellung wirksam.

Wann können Arbeitnehmer:innen fristlos kündigen?

Auch Arbeitnehmer:innen können fristlos das Arbeitsverhältnis verlassen. Das nennt man einen vorzeitigen Austritt. Das Arbeitsverhältnis wird sofort beendet. Der häufigste Grund ist, dass ein Unternehmen den Lohn nicht bezahlt. Ein weiterer Grund können gesundheitliche Gründe sein. Konkret müsste die Fortsetzung der Tätigkeit zu gesundheitlichen Schäden führen oder die Gesundheit bedrohen. Wichtig dabei: Es muss ein fachärztliches Gutachten geben, das bestätigt, dass der Austritt notwendig ist. Dieses muss eingeschrieben an den:die Arbeitgeber:in übermittelt werden. Außerdem muss dieser eine Frist bekommen, Ihnen einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten.

Über den/die Autor:in

Sandra Gloning

Sandra Gloning ist freie Online- und Print-Journalistin in Wien mit einem breiten Themenfeld rund um Frauen, Lifestyle und Minderheiten und dem Ziel, Geschichten aus dem echten Leben zu erzählen.

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