Auf einen Blick: Was sich 2026 ändert

eine Frau sitzt vor einem Laptop und arbeitet.
Von Pensionen bis Überstunden: 2026 bringt neue Regeln für Arbeitnehmer:innen. | © Adobestock/Liubomir
Das Jahr 2026 startete mit einigen Neuerungen für Arbeitnehmer:innen. Einen kompakten Überblick finden Sie hier.

Mehr Transparenz bei Arbeitszeiten, neue Freibeträge für steuerfreie Überstunden, Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz und vieles mehr: 2026 ändert sich so einiges. Diese neuen Regelungen sollten Sie kennen.

Überblick für Arbeitnehmer:innen

Geringfügigkeitsgrenze
551,10 €/Monat

Familienzeitbonus (Papamonat)
54,87 €/Tag

Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung
6.930 €/Monat bzw. 231 €/Tag

Pendler-Euro
6 €/Kilometer und Jahr

Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten (Pensionskonto)
2.468,01 €

Mehrarbeit

Überstunden bleiben ab 2026 bis zu einem Freibetrag von 170 Euro pro Monat steuerfrei (gilt für max. 15 Überstunden), bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind es bis zu 400 Euro.

Pensionen

Von der neuen Teilpension über Veränderungen bei der Altersteilzeit bis hin zur Schwerarbeiterregelung für die Pflege: Hier erhalten Sie einen Überblick über Neuigkeiten zur Pension.

Arbeitszeiten

Ab 2026 müssen Arbeitgeber:innen bei der Anmeldung von Mitarbeiter:innen zur Sozialversicherung angeben, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird. Das sorgt für mehr Transparenz für Beschäftigte!

Zuverdienst

Seit 1. Jänner 2026 ist der geringfügige Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit nicht mehr erlaubt, allerdings gibt es Ausnahmen, u. a. für Langzeitarbeitslose. Mehr Details hier.

Freie Dienstnehmer:innen

Neu ist die Kündigungsfrist von vier Wochen bzw. sechs Wochen ab dem 2. Dienstjahr. Die Arbeitsbedingungen können seit heuer auch im KV geregelt werden!

Weiterbildungszeit

Die Bildungskarenz wird ab Mitte des Jahres durch eine neue Weiterbildungsbeihilfe ersetzt. Es handelt sich um eine AMS-Förderung. Mehr Informationen hier.

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