Staatsstreich 1933/34: Anatomie eines Coups

Ein Plakat mit der Aufschrift "Geist siegt über Gewalt" an der Fassade der Arbeiterbücherrei während dem Staatsstreich unter Dollfuß. Symbolbild für die Jahre 1923-1934.
1923-1934: Mit dem Transparent „Geist siegt über Gewalt“ bezog 1933 die Arbeiterbücherei Margareten klar Stellung. | © ÖNB/Hilscher
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Der Staatsstreich in den Jahren 1933 und 1934 war kein kollektives Politversagen. Er war die Folge einer Verfassungsreform. Und Machtinstrument eines eisernen Dollfuß.
Der Staatsstreich von oben, den Bundeskanzler Engelbert Dollfuß 1933 initiierte, interpretierten später viele als das Ergebnis einer kurzfristigen Verkettung unglücklicher Umstände. Erst eine Abstimmungspanne, für deren Beilegung die Geschäftsordnung des Nationalrates keine Patentlösung bereithielt, hätte der Regierung ermöglicht, sich des Parlamentes zu entledigen. Diese Deutung machte die Diktatur zu dem Ergebnis eines kollektiven Politversagens. Sie bildete einen wesentlichen Strang des in den ersten Nachkriegsjahrzehnten dominanten Narrativs von der „geteilten Schuld“ am Scheitern der Ersten Republik.

Staatsstreich: Demokratie nur vorläufig geduldet

Seit ihrer Proklamation 1918 war die Erste Republik mit einer schweren Hypothek belastet. Formal war sie das Ergebnis eines Allparteienkonsenses. Doch in Wirklichkeit war die Sozialdemokratie die einzige politische Kraft, die sich der neuen Staatsform vollständig verpflichtet fühlte. Die bürgerlichen Parteien waren anfangs gespalten. Besonders bäuerliche Organisationsteile drängten auf einen Sturz der Monarchie. Die Parteien nahmen die politische Revolution und als deren Konsequenz die parlamentarische Republik hin. Weil es ihnen an Machtmitteln fehlte, um der Entwicklung Einhalt zu gebieten. Das galt sowohl für die bürgerlichen Parteien, der Christlichsozialen, ebenso wie für die Deutschnationalen.

Der scharfe Parteiengegensatz der 1920er- und frühen 1930er-Jahre wurde später oft als kultureller Konflikt verstanden. Hier die säkulare Sozialdemokratie, da der um seine gesellschaftliche Vormachtstellung bangende Klerus. Tatsächlich bedeutsamer waren in Wirklichkeit soziale Interessengegensätze. Nicht zuletzt wegen der strikten Austeritätspolitik infolge der sogenannten „Genfer Anleihe“ von 1922 verschärften sich Verteilungskonflikte. Begleitet – bereits seit 1928 – von unverhohlenen Diktaturdrohungen der Regierung. Dass eine autoritäre Lösung dem Parlamentarismus vorzuziehen sei, war bereits Ende der 1920er-Jahre in weiten Teilen der bürgerlichen Eliten Konsens. Vom konservativen Parteiestablishment bis zur katholischen Kirche, von der Ministerialbürokratie bis zur Industriellenvereinigung.

Zunächst kam ein Staatsstreich nicht infrage

Mit der Reform im Jahr 1929 trug die Verfassung deutlich autoritärere Züge trug als zuvor. Sie war aber weit entfernt von einem scheinlegalen Übergang zu einer Diktatur. Deswegen forcierten gerade die militarisierten Ränder der Parteien (die freilich auch in den Parteispitzen gewichtige Fürsprecher hatten) eine gewaltsame Lösung. Ein versuchter militärischer Putsch im September 1931 endete allerdings in einem Fiasko. Jede Eskalation barg bis zu einem gewissen Grad unabsehbare Risiken. Zudem wäre jede Regierung, die durch einen Staatsstreich die Macht übernommen hätte, mit dem Odium des Rechtsbruches und einer erheblichen Zahl an Opfern behaftet gewesen.

Beide Perspektiven schienen gleich mehreren Bundeskanzlern wenig verlockend. Von Ernst Streeruwitz (1929) über Johann Schober (1929–1930) und Carl Vaugoin (1930) bis zu Otto Ender (1930–1931) und schließlich Karl Buresch (1931–1932). Sie alle schreckten vor einem gewaltsamen Vorgehen zurück. Währenddessen verschlechterten sich die ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen. Grund waren die Weltwirtschaftskrise und der Zusammenbruch der größten Bank des Landes, der Creditanstalt. Die Regierung wollte den Staatshaushalt vor allem durch Ausgabenkürzungen und eine Anhebung indirekter Steuern sanieren.

Schwere Regierungsbildung

Zugleich explodierte die Arbeitslosigkeit. Vor den Suppenküchen des Landes bildeten sich lange Schlangen. Als dann das Parlament am 12. Mai 1932 seine Auflösung beschloss, verengten sich die politischen Perspektiven der Regierung. Drei Szenarien waren denkbar. Neuwahlen hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu herben Verlusten für die Christlichsozialen zugunsten der Nationalsozialisten geführt. Ohne die Nazis wäre dann keine konservative Regierung mehr zu bilden gewesen.

Die Christlichsozialen waren zu einer Koalition grundsätzlich auch bereit, allerdings wurde man sich über den Preis nicht handelseins. Eine zweite Möglichkeit war eine Große Koalition mit der Sozialdemokratie. Dies hätte aber innerhalb des fragilen bürgerlichen Milieus erhebliche Verwerfungen provoziert und wäre der christlichsozialen Gefolgschaft kaum vermittelbar gewesen. Die dritte Option war schließlich, Wahlen gar nicht erst stattfinden zu lassen. Sprich, die bestehende Regierung in eine Diktatur überzuführen.

Staatsstreich: Dollfuß, der Mann fürs Grobe

Mit Engelbert Dollfuß gelangte im Mai 1932 ein Mann ins Kanzleramt, der bereit war, diesen dritten Weg zu beschreiten. Anfang Oktober 1932 ließ die Regierung einen Testballon steigen. Sie wandte das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz an, ohne den zuständigen Unterausschuss des Nationalrates beizuziehen. Weil der sozialdemokratische Protest wesentlich gemäßigter ausfiel als erwartet, war Dollfuß zuversichtlich, künftig dringende Vorhaben ohne „endlose parlamentarische Kämpfe“ verfügen zu können.

Zugleich drohte die Regierung offen mit Gewalt. Man werde jede „ernste Störung der Ruhe und Ordnung in Wien und in Österreich im Keim ersticken“.  Mit einiger Wahrscheinlichkeit fehlte dem Führungszirkel um Dollfuß vorerst eine genaue Vorstellung davon, wie der Staatsstreich im Detail vor sich gehen und was dann längerfristig folgen sollte. Beides kristallisierte sich erst schrittweise im Verlauf des Jahres 1933 heraus. Entscheidend für die historische Bewertung des 4. März 1933 ist, dass der Entschluss, in der einen oder anderen Weise autoritär zu regieren, seitens des Bundeskanzlers und seiner Vertrauten zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer Zeit gefasst war. Die Geschäftsordnungspanne in der Nationalratssitzung am 4. März 1933 bot dann lediglich einen willkommenen Anlass, Nägel mit Köpfen zu machen.

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