Neu an der „Mindestsicherung neu“: Kürzungen

Illustration von Betroffenen
Illustration (C) Natalia Nowakowska
Die Eckpunkte: Die Länderhoheit bleibt bestehen, Kinder bekommen weniger Geld, auf das Vermögen wird weiter zugegriffen und nachgewiesene Sprachkenntnissen werden erforderlich.

Mit der Präsentation der „Mindestsicherung neu“ zeigt die Bundesregierung deutlich, was sie unter einer Reform des Sozialstaats versteht: seinen Abbau. Die Mindestsicherung stellt eine Fürsorgeleistung des Staats dar, die die Schwächsten schützt. ÖVP und FPÖ wollen mit Kürzungen „Anreize am Arbeitsmarkt“ setzen und unter dem Schlagwort „Treffsicherheit“ führen sie kinderreiche Familien und Menschen mit Migrationshintergrund an die Armutsgrenze.

Wenn es nach der Einführung der 60-Stunden-Woche noch einen Beweis gebraucht hat, dass die FPÖ die Interessen der ArbeitnehmerInnen in diesem Land mit Füßen tritt, dann ist dieser heute erbracht worden. 

Josef Muchitsch, Sozialsprecher der SPÖ und Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz

„Wenn es nach der Einführung der 60- Stunden-Woche noch einen Beweis gebraucht hat, dass die FPÖ die Interessen der ArbeitnehmerInnen in diesem Land mit Füßen tritt, dann ist dieser heute erbracht worden“, zeigte sich Josef Muchitsch, Sozialsprecher der SPÖ und Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz via Presseaussendung bestürzt nach der Präsentation des Reformvorhabens durch die Bundesregierung am 28. 11. 2018.

Vizekanzler Strache bekräftigte das Ziel, ganz nach dem Motto „ohne Fleiß, kein Preis!“, bei der Präsentation des Programms am Mittwoch nach dem Ministerrat: „Das Ziel muss es sein, die Zuwanderung in unser Sozialsystem zu stoppen. Die Mindestsicherung darf nicht zur sozialen Hängematte verkommen, für niemanden, auch nicht für Österreicher.“

Die Fakten zur „Mindestsicherung neu“

Im Ministerrat wurde die sogenannte „Punktation“, also eine politische Absichtserklärung, beschlossen. Sechs Wochen lang wird der Gesetzesentwurf nun im Parlament begutachtet werden. Die vor zwei Jahren ausgelaufene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Mindeststandards bei der Mindestsicherung ist damit obsolet.

Länderhoheit bleibt

Auch wenn der Bund die Grenzen vorgibt, bleibt die Mindestsicherung weiterhin Sache der Länder, und diese haben auch gewisse Freiheiten in der Vergabe. So können sie bei einzelnen „Härtefällen“ bis zu 30 Prozent höhere Leistungen auszahlen als bisher. Auch ein Bonus von bis zu 18 Prozent für Menschen mit Behinderungen wurde hinzugefügt.

Transparenzdatenbank für die BezieherInnen

Weil es in den Bundesländern ein komplexes System von verschiedenen Zuständigkeiten auszahlender Stellen gibt, sind Zahlen zum Thema Mindestsicherung schwer zu erhalten. Derzeit gibt es kein Gesamtbild über die etwa 308.000 BezieherInnen. Deshalb bekommen die Länder von der Regierung den Auftrag, eine „Transparenzdatenbank“ zu führen. Auch um eine bessere Handhabe für Sanktionen bei Verstößen zu haben.

Kinderreiche Familien stark betroffen

Einzelpersonen erhalten weiterhin 863,04 Euro netto Mindestsicherung. Paare erhalten 10 Prozent weniger als bisher, und besonders schlecht haben es Familien mit vielen Kindern getroffen: Laut Statistik Austria waren im Jahr 2017 von 231.390 Personen, die Mindestsicherung bezogen haben, 81.334 Kinder.

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Für das erste Kind erhalten Familien noch ein Viertel der Basisleistung, etwa 216 Euro, für das zweite Kind erhalten sie nur noch 15 Prozent, 130 Euro, und für jedes weitere Kind magere 5 Prozent, das sind nur noch 43 Euro.

Für das erste Kind
€ 216

Für das zweite Kind
€ 130

Ab dem dritten Kind
€ 43

Kinder werden die Leidtragenden der Mindestsicherung neu sein!

Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin

„Kinder werden die Leidtragenden der Mindestsicherung neu sein“, befürchtet ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann. 31,8 Prozent, also fast ein Drittel der BezieherInnen von Mindestsicherung, sind Kinder und Jugendliche. „Sie sind also von jeder Kürzung zumindest indirekt betroffen.“
Zwei-Kind-Familien sollen mehr Geld erhalten als Drei-Kind-Familien.

Alleinverdienerinnen erhalten einen zusätzlichen „Bonus“: etwa 100 Euro für das erste Kind, mehr als doppelt so viel für drei Kinder.

Was die Regierung hier vorlegt, ist eine Kürzung der Mindestsicherung, die Familien mit Kindern stark trifft. Unabhängig von der Herkunft und auch dann, wenn in der Familie nur ein oder zwei Kinder leben. 

Alice Kundtner, Bereichsleiterin Soziales der Arbeiterkammer Wien

„Was die Regierung hier vorlegt, ist eine Kürzung der Mindestsicherung, die Familien mit Kindern stark trifft. Unabhängig von der Herkunft und auch dann, wenn in der Familie nur ein oder zwei Kinder leben“, sagt die Alice Kundtner, Bereichsleiterin Soziales der Arbeiterkammer Wien.

Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass berufstätige Eltern mit Kindern nicht weniger erhalten dürften wie kinderreiche Eltern, die Mindestsicherung beziehen. ÖVP-Obmann Wöginger meinte in der Pressekonferenz: „Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein.“

„Dieser Tag ist kein guter Tag für Österreich“, sagte Muchitsch in seiner Stellungnahm dazu. „Diese Menschen, die Mindestsicherung beziehen als Sozialschmarotzer und Arbeitsverweigerer zu bezeichnen und all jene, die arbeiten, als Dumme hinzustellen, ist einfach nicht korrekt“.

Vermögenszugriff bleibt

Wie vermutet, wird auf das Vermögen von MindestsicherungsbezieherInnen zugegriffen. Das gleicht einer Enteignung. Da hilft es auch nicht, wenn der Zugriff der Sozialbehörden auf das Grundbuch von derzeit sechs Monaten auf drei Jahre verlängert wurde.

Freibetrag alt
€ 4.300

Freibetrag neu
€ 5.200

Den Freibetrag von 4.300 Euro hat die Regierung auf 5.200 Euro angehoben. Die FPÖ wollte den Vermögenszugriff bei „AufstockerInnen“ verhindern, konnte sich aber gegen die ÖVP nicht durchsetzen. AufstockerInnen sind Menschen, die zu ihrem geringen Einkommen einen Teil der Mindestsicherung erhalten.

Sprachkenntnisse sind erforderlich

Wer Deutsch nicht auf B1-Niveau oder Englisch nicht auf C1-Niveau ausreichend beherrscht oder keinen Pflichtabschluss hat, der muss mit einer Reduktion der Mindestsicherung von 300 Euro rechnen. Die Regierung will damit erreichen, dass sich Asylberechtigte rasch integrieren. Der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker ortete darin in einem TV-Interview „einen Schmäh“. „Der Bundeskanzler hat in den letzten Jahren als Integrationsminister alles auf die Bremse gestellt. Er hat immer mehr Deutschkurse gestrichen, hat die Aus- und Weiterbildungen von Flüchtlingen gestrichen, und meint jetzt, Anreize schaffen zu müssen“, zeigt sich Hacker verwundert.

Keine Änderung geplant ist derzeit für Drittstaatsangehörige und EU-BürgerInnen. Es gilt weiterhin die geleistete Berufstätigkeit in Österreich und die Wohndauer von mehr als fünf Jahren.

Zuverdienstmöglichkeiten

Künftig soll es möglich sein, dass BezieherInnen der Mindestsicherung einen Freibetrag von 35 Prozent des Nettoeinkommens dazuverdienen dürfen. Dieser Zuverdienst wird zwölf Monate nicht an die Mindestsicherung angerechnet.

Sanktionen noch offen

Bis dato gab es keine Information zu möglichen Sanktionen. Verwiesen wird auf die Verantwortung der Länder.

Einsparungspotenzial gering

Eigentlich wollte die Regierung auch bei der Mindestsicherung einsparen. Durch Anpassungen, die in letzter Minute vorgenommen wurden, wird sich das Einsparungspotenzial allerdings in Grenzen halten.

Noch offen ist, wie es in puncto Arbeitslosengeld und der Notstandhilfe weitergehen wird. Die Reform dazu soll im kommenden Jahr veröffentlicht werden.

Über den/die Autor:in

Andrea Cuny-Pierron

Andrea Cuny-Pierron startete Ihre Laufbahn bei einer politischen Partei im Parlament, wechselte dann in die Wirtschaft, wo sie jahrelang als Pressesprecherin und Chefredakteurin tätig war. Zuletzt verantwortete sie als Selbständige die Kommunikationsagenden diverser Unternehmen. Derzeit ist sie im ÖGB-Verlag als Redakteurin tätig.

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