Corona und die steigende Privatverschuldung

Privatschulden
Fotos (C) Adobe Stock
Die Pandemie reißt viele Menschen in den finanziellen Abgrund. Eine der häufigsten Ursachen: gescheiterte Selbstständigkeit. Die Schuldnerberatung zeigt Wege aus dem Fiasko, und ein neues Insolvensrecht soll die Situation für die Betroffenen verbessern.
Die Umstände haben mich persönlich in eine Krise gerissen“, erzählt Wolfgang Sasse, ein selbstständiger IT-Techniker aus Wien. Vor der Krise war er viel unterwegs, da seine gesamte Kundschaft im Ausland war. Doch durch die Reisebeschränkungen konnte er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen. „Meinen letzten Umsatz habe ich im August gemacht“, erklärt er weiter, mit Anfang September war er dann komplett aus dem Geschäft. Es ging so weit, dass er sogar fast seine Mietwohnung aufgeben musste. In letzter Sekunde stellte er einen Antrag an den Härtefall-Fonds und konnte sich somit zumindest für die nächsten Monate über Wasser halten. Inzwischen sucht er nach einer Festanstellung. Er weiß, dass er die Selbstständigkeit vermutlich aufgeben muss. Herr Sasse ist mit seiner Situation nicht allein, viele Menschen sind von der Krise betroffen, vor allem jene, die es am wenigsten erwartet hätten.

Immer mehr Klient*innen kommen zu uns und erzählen, dass sie niemals damit gerechnet hätten, dass sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten.

Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen

Diese Entwicklung verzeichnet auch Clemens Mitterlehner, der Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH in Wien, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen: „Immer mehr Klient*innen kommen zu uns und erzählen, dass sie niemals damit gerechnet hätten, dass sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten.“ Davon sind zum Beispiel Gastronom*innen, die seit Monaten keinen Umsatz mehr machen, oder auch Menschen, die einen sicheren Arbeitsplatz verloren haben, besonders betroffen. Den befürchteten massiven Anstieg bei Privatkonkursen konnte man bis jetzt bei der Schuldnerberatung noch nicht verzeichnen. Aufgrund der diversen Lockdowns musste die Beratung auf Telefon und Video umgestellt werden – der normale Ablauf in Richtung Schuldenregelung wurde dadurch natürlich beeinträchtigt. Gut gewirkt haben staatliche Maßnahmen wie Kreditstundungen, aber die sind bereits Anfang des Jahres ausgelaufen. Mitterlehner: „Wir rechnen damit, dass es spätestens ab Mitte des Jahres dann richtig losgeht.“

Frauen sind stärker betroffen

Viele Betroffene müssen jetzt mit einer doppelten Belastung kämpfen: „Am stärksten trifft es Personen, die es schon vor der Corona-Krise aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen nicht leicht hatten. Das sind vor allem Personen in prekären Arbeitsverhältnissen und Frauen“, erklärt Mitterlehner. Denn mehr als jede dritte Frau, die 2020 eine Erstberatung bei der Schuldnerberatung in Anspruch genommen hatte, nannte Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung (beispielsweise Kurzarbeit) als einen Grund für die Überschuldung. Das ist eine Steigerung von 4 Prozent zum letzten Jahr und spiegelt die Corona-bedingte Situation am Arbeitsmarkt wider.

Wenn man die Überschuldungsgründe von Frauen und Männern vergleicht, fällt auf, dass es lediglich einen Überschuldungsgrund mehr gibt, der die Männer betrifft: gescheiterte Selbstständigkeit. Daraus resultiert auch, dass Scheidung oder Trennung sowie Bürgschaften und Mithaftungen mehr Frauen als Männer in die Überschuldung bringen. Momentan ist eine Reform des Insolvenzrechts in Begutachtung, das die Möglichkeit für eine verkürzte Entschuldung für alle vorsieht. Sie soll unabhängig davon sein, ob die Schulden aus einer ehemaligen Selbstständigkeit oder aus anderen Gründen entstanden sind. Bereits vor dem Entwurf wurde diskutiert, ob die Verkürzung von fünf auf drei Jahre für alle Schuldner*innen oder nur für ehemalige Selbstständige gelten würde. Die Schuldnerberatung fordert demnach, dass hierbei keine Ungleichheiten entstehen sollten, wenn zum Beispiel eine Frau für ihren Mann nach einer gescheiterten Selbstständigkeit bürgt.

Schuldnerberatung
Oft bürgen Frauen für ihre Männer – und geraten, etwa bei einem Scheitern der Selbstständigkeit, selbst in die Schuldenfalle.

Reform des Insolvenzrechts

Eine EU-Richtlinie sieht nämlich vor, dass die Entschuldung für Unternehmer*innen auf drei Jahre zu verkürzen ist. Weiters empfiehlt die Richtlinie eine freiwillige Anwendung dieser Regelung auch für Private. Wie auch bei der letzten Reform ist der Umgang mit Privatschulden bei Nicht-Unternehmer*innen ein Streitthema. Der neue Regierungsentwurf, dessen Begutachtung gerade läuft, enthält eine solche Regelung nun befristet auf fünf Jahre für Private. Die Regierungsparteien dürften sich als Kompromisslösung auf diese Befristung geeinigt haben. Dieser Kompromiss wird von Expert*innen unterschiedlich bewertet.

Fragwürdige Gleichstellung

Kritik am Gesetzesentwurf gab es vom Gläubigerschutzverband KSV 1870, dem Marktführer im Bereich der Bonitätsauskunft und Inkassodienstleistungen. Dieser kritisiert, dass die Gleichstellung von Unternehmer*innen und Privatpersonen, wenn auch nur auf fünf Jahre befristet, fragwürdig sei. Vor allem deshalb, weil die Entschuldungsdauer von Privatpersonen im Rahmen der letzten Gesetzesänderung 2017 von sieben auf fünf Jahre reduziert wurde und eine weitere Reduktion auf objektiven und vollständigen Erkenntnissen fußen sollte.

Schon jetzt zeigt sich jedoch, dass durch die Abschaffung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren die durchschnittliche Rückzahlungsquote vermutlich weit unter zehn Prozent liegen wird. Der KSV 1870 befürchtet, dass viele Schuldner*innen durch die neuerliche Kürzung keinen Antrieb mehr haben, den Gläubigern überhaupt Zahlungsplanquoten anzubieten, auch wenn sie die finanziellen Mittel dazu hätten. Diese Änderung im Bereich der Privatinsolvenz wäre nicht nur unangemessen, sondern bringe auch enorme gesellschaftspolitische Risiken – wie den Verlust des verantwortungsvollen Verhaltens privater Verbraucher*innen, so der Kreditschutzverband.

„Die Leute sind am Boden zerstört“

Dem widerspricht die AK-Expertin Benedikta Rupprecht. Für sie sind Privatschulden bei Kleinunternehmer*innen sehr schwer von unternehmerischen Schulden zu trennen, da oftmals Familienmitglieder oder Ehepartner*innen bei Kleinunternehmer*innen für betriebliche Schulden mithaften. Für sie ist es zudem unverständlich, dass durch den vereinfachten Rückzahlungsprozess unterstellt wird, dass die Menschen möglicherweise mehr motiviert seien, leichtfertig Schulden zu machen. „Die Leute in der Privatinsolvenz sind am Boden zerstört“, erklärt die Expertin. „Das sind Menschen, die oft von Langzeitarbeitslosigkeit oder schweren Erkrankungen betroffen sind, welche sie vom Arbeiten abhalten.“

Die Leute in der Privatinsolvenz sind am Boden zerstört. Das sind Menschen, die oft von Langzeitarbeitslosigkeit oder schweren Erkrankungen betroffen sind, welche sie vom Arbeiten abhalten.

Benedikta Rupprecht, AK-Expertin für Konsumentenpolitik und Finanzdienstleistungen

Hinzu kommen unerwartete Lebensereignisse und Phasen, in denen viele ohne Unterstützung und ohne jegliche Ressourcen zu kämpfen haben. „Das hat nichts mit Mutwilligkeit oder damit, dass jemand aus Spaß Schulden macht, zu tun.“ Die Arbeiterkammer begrüßt die Frist für die verkürzte Entschuldungsdauer. Kritisiert wird jedoch die Annahme, dass diese Regelung nur in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation gebraucht würde: „Das ist nicht nachzuvollziehen, denn diese Ausnahmesituation betrifft die Menschen auch individuell außerhalb der Pandemie, der einzige Unterschied ist, dass die Anzahl dieser Menschen jetzt höher ist“, so Rupprecht.

Die Zukunft

In einem sind sich aber alle einig: Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise werden uns noch lange begleiten. Ob sich der Gesetzesentwurf durchsetzen wird, bleibt vorerst abzuwarten. Allgemein appelliert man an die Betroffenen, sich so schnell wie möglich bei Beratungsstellen zu melden. Denn je früher man sich mit den Folgen auseinandersetzt, desto eher gibt es Chancen, das Problem zu lösen. Für Herrn Sasse jedenfalls geht es langsam wieder bergauf: „Ich schreibe fleißig Bewerbungen und wurde auch schon für Erstgespräche eingeladen, das gibt mir Mut für die Zukunft.“

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