Frisch gebloggt

Pensionsreform? Falsche Frage!

Sie begleitet uns durch den Jahresverlauf mit einer Regelmäßigkeit, die schon fast an Gebetsmühlen erinnert: die Forderung nach einer Pensionsreform. Unser Pensionssystem sei einfach nicht leistbar, meinen die immergleichen ExpertInnen. Doch seit einiger Zeit blicken unsere deutschen Nachbarn durchaus neidvoll in Richtung Österreich, nehmen sich unser Pensionssystem gar zum Vorbild. Was ist da los? Antworten darauf liefert AK-Pensionsexperte Wolfang Panhölzl in zwei Beiträgen. Die aktuellen Zahlen untermauern, dass die Ziele der vergangenen Reformen nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen wurden: sowohl beim Antrittsalter als auch bei den Bundesmitteln in Prozent des BIP, die für Pensionen ausgegeben werden. Die Reformen haben allerdings auch den Arbeitsmarkt belastet und führten zu schmerzhaften Einschnitten bei den Betroffenen. Daher sollte man nicht die Frage nach neuen Reformen stellen, sondern sich anderen Themen widmen wie Investitionen in Prävention und Rehabilitation oder einem wirksamen Bonus-Malus-System zur Anhebung der Älterenbeschäftigung.

Lesen Sie mehr: tinyurl.com/mqfel2b 
  bzw. tinyurl.com/me8dsfb

Arbeitsinspektion: 5 Dinge, die man darüber wissen sollte

Sie wird gerne von Arbeitgebern kritisiert, und in Medien kursieren „Gschichtln“ (Stichwort: Intimwaxing in der Auslage) über das nach „Vurschrift is Vurschrift“ agierende Arbeitsinspektorat. Was zurückbleibt, ist der schale Beigeschmack, dass der Arbeitsschutz nicht mehr „zeitgemäß“ sei. Doch gerade in der heutigen Arbeitswelt ist der Schutz von ArbeitnehmerInnen wichtiger denn je – und er zahlt sich aus: Die Zahl der Arbeitsunfälle ist von 1995 bis 2011 um 18 Prozent zurückgegangen, damit konnten volkswirtschaftlich Kosten von rund 8,6 Milliarden Euro eingespart werden. Also eigentlich ein schöner Erfolg der Arbeitsinspektion. Alexandra Marx klärt über fünf wichtige Dinge der Arbeitsinspektion auf: ihren Auftrag (sichere und gesunde Arbeitsplätze), über Kontrollen und Beratungen, darüber, dass Beratung vor Strafe erfolgt, dass ein Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen unter einen Hut gebracht werden muss und dass im Fall von Konfliktsituationen nicht der Weg über die Medien zielführend ist, sondern man sich besser gemeinsam hinsetzt, um an einer Lösung des Konflikts zu arbeiten. Und es bleibt genug zu tun, denn auch nach über hundert Jahren hat die Überwachung der Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutz-Vorschriften noch längst nicht ausgedient. 

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 4/17.

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