AK-Rechtsschutz: Warum eigentlich?
Martin Risak
Der Rechtsschutz der Arbeiterkammern ist ein wesentliches Mittel zur effektiven Durchsetzung von Ansprüchen der ArbeitnehmerInnen. Um vor Gericht nicht nur formale, sondern auch echte Chancengleichheit herzustellen, braucht es Vorkehrungen. Denn es macht einen Unterschied, über welche finanziellen Mittel jemand verfügt oder welchen sozialen Status er oder sie hat. Der Rechtsschutz der Arbeiterkammern verhilft dem einzelnen AK-Mitglied und damit einem Großteil der ArbeitnehmerInnen zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Damit trägt er wesentlich zum Funktionieren der Arbeitsrechtsordnung bei – und gewährleistet die individuelle und kollektive Interessenvertretung. Ein funktionierendes Gerichtswesen fördert neben der Durchsetzung der individuellen Ansprüche auch die darüber hinausgehenden Gemeinschaftsinteressen wie Rechtsfrieden und sozialen Frieden. Dies wird dadurch gewährleistet, dass allen klar ist, dass Rechtspositionen im Zweifel auch gerichtlich durchgesetzt werden können – und damit wird deutlich, dass ein Rechtsbruch nicht ohne Konsequenzen bleibt. Dabei ist nicht zu unterschätzen, dass allein schon der gesetzliche Anspruch auf Rechtsschutz und eine Klagsandrohung zu rechtskonformem Verhalten anleiten können. Lesen Sie mehr: tinyurl.com/y9coyuv4
Mehr Mitte! Wie bitte?
Julia Hofmann
Zuletzt taucht ein Begriff wieder vermehrt in politischen Diskussionen auf, die „Mitte“. Eine Definition ist nicht ganz einfach, manche orientieren sich am Einkommen, andere beziehen Beruf oder Aspekte der Lebensführung mit ein. Einfacher ist eine Abgrenzung nach „oben“: Reiche können – im Gegensatz zur Mittelschicht – von ihrem Vermögen leben. In spezifischen Lebenssituationen wie Krankheit, Unfall, Jugend oder Alter sind sie nicht auf sozialstaatliche Leistungen angewiesen. Die Mehrheit der ÖsterreicherInnen wünscht sich eine Gesellschaft mit einer breiten Mittelschicht. Und der Großteil der Menschen zählt sich auch zur „Mitte“. Diese ist keine exakte Größe, dient jedoch weiten Teilen der Bevölkerung als integrative Projektionsfläche. Die Vorstellung einer mehr oder weniger homogenen Mittelschicht verschleiert Einkommensunterschiede oder die wachsende Ungleichheit zwischen Arm und Reich. Eine „Gesellschaft der Mitte“ ist aber eben keine mit massiven sozialen Spaltungen, sondern eine des sozialen Ausgleichs. Das politische Fundament dafür bilden ein gut ausgebauter Sozialstaat, gute und stabile Arbeitsverhältnisse, die Einführung von Vermögens- und Erbschaftssteuern und gleiche Chancen auf ein gelingendes Leben.
Lesen Sie mehr: tinyurl.com/y9kmaxyh
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 7/17.
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