Arbeiterkammer | Die e-card-Gebühr

Das Serviceentgelt für die e-card ist immer im November fällig. Die Gebühr von 10,- Euro wird von den DienstgeberInnen eingehoben, und zwar für die eigene e-card und für die von mitversicherten EhepartnerInnen oder Lebensgefährten/-innen. Von der Gebühr befreit sind mitversicherte Kinder und PensionistInnen.
Haben Sie mehrere DienstgeberInnen, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf, denn sie können bares Geld wert sein.
Und so gehts: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Gebietskrankenkasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.  Die e-card gilt für alle Vertragsärzte/-innen in Österreich, in allen EU-Staaten, in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Sie bekommen nicht jedes Jahr eine neue Karte, sie bleibt gültig.
Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch nicht dabei haben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungsnummer. Wichtig ist, dass Sie die e-card jedenfalls nachbringen. Wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde, rufen Sie bei der e-card-Serviceline an.
Alle Infos und Musterbriefe im Internet unter:
www.arbeiterkammer.at/online/die-e-card-gebuehr-31928.html

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 10/2009.

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