Vieles scheint heute selbstverständlich, musste aber schwer erkämpft werden. Erst seit 1975 etwa können verheiratete Frauen einen Beruf ergreifen, ohne dafür die Zustimmung des Ehemanns zu brauchen. Ein Jahr später hielt in Österreich die gleichberechtigte PartnerInnenschaft Einzug: Erst seit 1976 ist der Mann nicht mehr Oberhaupt der Familie, die Frau ihm nicht mehr „untertan“. Seit 1978 gehört in der Ehe erworbenes Eigentum beiden und nicht mehr automatisch dem Ehemann. Es dauerte bis 1989, bis Vergewaltigung in der Ehe zum Straftatbestand wurde.
Erst seit 1973 sind Abtreibungen innerhalb einer bestimmten Frist straffrei – legal im eigentlichen Sinn ist sie bis heute nicht. Nicht nur das: Abtreibung ist bis heute nicht allen Frauen in allen Bundesländern zugänglich. Bis heute terrorisieren AbtreibungsgegnerInnen die Betroffenen.
Für viele Familien heute selbstverständlich und doch noch nicht so alt ist die bezahlte Karenz: Im Jahr 1957 wurde der „Karenzurlaub“ eingeführt, 1960 ein Karenzurlaubsgeld, im Jahr 1989 die Väterkarenz. Zehn Jahre später wurde die flexiblere Gestaltung der Karenzzeit ermöglicht. Außerdem wurde die partnerschaftliche Aufteilung erleichtert – bis heute ein wichtiges Thema.
Im Jahr 1953 ratifizierte Österreich das internationale Übereinkommen „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Mit dem Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft aus dem Jahr 1979 kam endgültig die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Festsetzung des Entgelts. Weiterhin kämpfen die Gewerkschaften etwa für mehr Einkommenstransparenz, um auch die faktische Gleichstellung bei der Entlohnung zu erreichen.
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Von Sonja Fercher
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 9/16.
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