Die Arbeitszeit in Österreich ist – besonders im EU-Vergleich – enorm hoch. Dabei gibt es strenge Regelungen. Welche, dass erfahren Sie hier in unserer Übersicht.
Schlagwort – Arbeitszeit
Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu mehr Work-Life-Balance, allerdings nur für Eltern und pflegende Angehörige. Die nationale Umsetzung hat hierzulande altbekannte Schwächen – nicht nur, weil viel mehr Menschen gerne weniger arbeiten würden.
Ein halbes Jahrhundert nach der letzten Arbeitszeitverkürzung wird in Österreich endlich wieder über eine Verringerung der Arbeitszeit gesprochen. Das Thema ist in der politischen Debatte angekommen. Auch dank der WKO.
Individuelle Arbeitszeit bedeutet Wohlstandsgewinn für die Beschäftigten ohne eine Schwächung der Wirtschaft. Eine Studie des WIFO arbeitet die positiven Effekte der Arbeitszeitanpassung heraus.
Die Diskussion rund um die Bestrafung von Teilzeit-Beschäftigten lenkt davon ab, dass eine Arbeitszeitverkürzung in Österreich längst überfällig ist. Eine Übersicht.
Immer mehr Menschen wollen sich dem hohen Arbeitsdruck entziehen und verkürzen ihre Arbeitszeit. Leistung ja, aber nicht auf Kosten der Gesundheit, so das Motto. Unternehmen und politisch Verantwortliche haben die Dringlichkeit dieses Phänomens allerdings verschlafen. Ein Kommentar von Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz.
Zehn Prozent der Österreicher:innen muss an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Tendenz steigend. An Samstagen muss sogar ein Fünftel arbeiten. Gegen den Willen der Beschäftigten.
Mehr als die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten in Österreich möchte weniger arbeiten. Das Arbeitsklima ist so schlecht wie seit 25 Jahren nicht mehr.
Eine Vier-Tage-Woche schafft mehr Zeit für Erholung und Freizeit. Belgien ist das nächste Land, in dem diese Forderung vieler Arbeitnehmer:innen umgesetzt wird. Doch es gibt noch mehr Beispiele. Auch in Österreich.
Wer eine Lehre mit Matura macht, kann sich die Kurszeiten in der Schule als Arbeitszeiten anrechnen lassen. Im aktuellen Kollektivvertrag für die Branche der außeruniversitären Forschung wurde festgelegt, dass mindestens 520 Stunden gutgeschrieben werden können.