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  1. Seite 1 - Allgemeingültigkeit von Kollektivverträgen
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In Österreich gelten für die meisten Beschäftigten Branchenkollektivverträge. Das bringt viele Vorteile. Dennoch wird das in Europa immer mehr zur Ausnahme.
Es ist im internationalen Vergleich eine Besonderheit – und für die ArbeitnehmerInnen hat es viele Vorteile: Die überwiegende Zahl aller Berufe in Österreich fällt unter Kollektivverträge auf Branchenebene. Für die Beschäftigten bedeutet das zunächst einmal Rechtssicherheit: Sie können nachschauen, wie viel Geld ihnen zusteht oder welche Arbeitszeiten erwartet werden. Dieses System ist hierzulande so alltäglich, dass viele es fast schon für ein Naturgesetz halten. Doch Branchenkollektivverträge fallen nicht vom Himmel. Sie sind europaweit bedroht, auch in Österreich. Das sollte Argument genug sein, ihre Wirkungsweise wie auch die Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind, genauer zu betrachten.

Ohne Pflichtmitgliedschaft kein KV

In Österreich gibt es rund 860 Kollektivverträge.
Rund 860 Kollektivverträge gibt es in Österreich. Etwa 480 von ihnen werden jedes Jahr neu verhandelt. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Unterorganisationen der Wirtschaftskammer sowie der Gewerkschaften. Für in Österreich ausgehandelte Kollektivverträge gilt eine Allgemeingültigkeitserklärung. Das heißt, sie sind für alle in einer Branche mit Kollektivvertrag arbeitenden Beschäftigten gleichermaßen gültig, egal ob sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind oder nicht.

Der Ökonom Gunther Tichy schreibt in einem Kommentar für die Zeitschrift „Wirtschaft und Gesellschaft“, dass das österreichische Modell der Branchenkollektivverträge ohne diese gesetzliche Mitgliedschaft nicht funktionieren könne. In Richtung schwarz-blauer Bundesregierung legt er dar: „Derzeit arbeiten in Österreich 95 Prozent aller Arbeitnehmer unter dem Schutz eines Kollektivvertrages, eine Abdeckung, die ohne Pflichtmitgliedschaft kaum möglich wäre. Die Gegner der von ihnen so bezeichneten ‚Zwangsmitgliedschaft‘ übersehen, dass sie mit deren Abschaffung das gesamte System der Lohnbildung infrage stellen.“ Der Kollektivvertrag biete den Sozialpartnern eine „institutionalisierte Konflikt­arena zur friedlichen Austragung von Interessengegensätzen“, die allerdings zunehmend unter Druck stehe.

Dieser institutionalisierte Konflikt bietet für beide Parteien – ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen – eine Reihe von Vorteilen, die in dem Artikel „Lohnpolitik und Gewerkschaften seit Beginn der Krise“ zusammengefasst sind. Benannt werden unter anderem die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen in einer Branche, die Unterbindung von Wettbewerbsverzerrungen durch Lohnwettlauf nach unten (Lohndumping), der überbetriebliche Interessenausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern sowie die Friedensfunktion, indem Arbeitskämpfe für die Laufzeit eines Kollektivvertrages unterbunden werden. Hinzu kommt eine wirtschaftspolitische Komponente. Kollektivverträge sollen durch die Garantie steigender Löhne den Konsum ankurbeln und somit Unternehmen zu höheren Gewinnen verhelfen.

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