Mehr als Mitsprache
Das Gewerbegerichtsgesetz von 1896 markierte eine Trendwende in der Regierungspolitik der späten Habsburgermonarchie. Es sah vor, dass Gewerkschafts- und Unternehmensvertreter „paritätisch“, also in gleicher Zahl an der Schlichtung von Streitfällen aus dem Arbeitsverhältnis mitwirken sollten. Erstmals wurde damit die Existenz unterschiedlicher Interessen von „Arbeit“ und „Kapital“ anerkannt und die Gewerkschaft als politischer Faktor ernst genommen. […]