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Grafik: Immer weniger ArbeitnehmerInnen durch Kollektivverträge geschützt Zum Vergrößern auf die Abbildung klicken!

Die Spaltung der Lohnabhängigen

Schwerpunkt Kollektivverträge

Wer die Einschränkung von Kollektivverträgen fordert, betreibt Klassenkampf - von oben. In Europa wird dies bereits aktiv praktiziert.

Wozu eigentlich Kollektivverträge, wo sich doch alles viel besser auf individueller Ebene oder im Betrieb lösen ließe? Immer wieder geistert diese Forderung durch die Medien, mal von Konservativen aufgestellt, mal von Liberalen, mal von Freiheitlichen. Den Hintergrund dieser Vorschläge bildet die in den letzten Jahren autoritär durchgesetzte Vertiefung des Neoliberalismus in Europa. Gerne wird das Abgehen von branchenweiten Kollektivverträgen damit begründet, dass „das Klassendenken von früher“ nicht mehr zeitgemäß sei. Es ist jedoch so aktuell wie eh und je.

Ungleiche Machtverhältnisse
Bevor sich die Lohnabhängigen dieses Recht erkämpften, standen sie in Lohnverhandlungen ungeschützt der Macht der Unternehmen gegenüber. Denn unter kapitalistischen Verhältnissen sind die einen gezwungen, ihre Arbeit zu verkaufen, um sich das Leben leisten zu können (daher auch Lohnabhängige), während die Unternehmer über die betriebliche Infrastruktur und damit auch über die Bedingungen der Arbeit (Lohn, Arbeitszeit …) verfügen.
Genau dieser ungleichen Spielanordnung wirken branchenweite Kollektivverträge entgegen. Durch die im Kollektivertrag gebündelte Handlungsmacht der vielen können Lohnerhöhungen verhandelt und notfalls durch Arbeitskampf durchgesetzt werden. Auch abseits des Lohnes stellen die organisierten Lohnabhängigen in diesem Wege einen Interessenausgleich sicher, der innerbetrieblich oft nicht möglich wäre. So werden Erleichterungen für die Unternehmer wie etwa die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die damit verbundenen Belastungen für die Arbeitenden durch Maßnahmen wie Zuschläge und Arbeitszeitverkürzung ausgeglichen.
Auf sich allein gestellt oder auf Ebene des Betriebes (man denke nur an die Drohung der Standortverlegung) hingegen haben die Lohnabhängigen kaum eine Gegenwehr zur Macht der Unternehmen. Es sind also jene, welche die Einschränkung der Kollektivverträge fordern, die Klassenkampf betreiben – und zwar von oben.

Tariföffnung? Nein danke!
Österreich hat trotz starker Tendenz zur Ausweitung unsicherer Arbeitsverhältnisse mit rund 98 Prozent innerhalb Europas noch die mit Abstand größte Kollektivvertragsabdeckung. Der Grund dafür ist vor allem die verpflichtende Mitgliedschaft des Großteils der Unternehmer in der Wirtschaftskammer, welche einen Gutteil der Kollektivverträge verbindlich für ihre Mitglieder abschließt. Nach dem deutschen Vorbild wird in den letzten Jahren von manchen eine sogenannte „Tariföffnung“ gefordert, die es Betrieben ermöglichen soll, den Kollektivvertrag zu unterlaufen und weniger als darin vorgesehen zu zahlen – wenig überraschend das Eintrittstor zu einem Wettbewerb nach unten und ein klarer Vorstoß zur Schwächung der Gewerkschaften.

Sinkende KV-Abdeckung
Modell dafür ist die im Wege der europäischen Krisenpolitik autoritär durchgesetzte Vertiefung neoliberaler Politik: Waren etwa 2008 in Portugal noch 1,9 Millionen durch einen Kollektivvertrag geschützt, sind es heute weniger als dreihunderttausend. In Spanien führte die Dezentralisierung der Lohnverhandlungen dazu, dass 7,4 Millionen Menschen nicht mehr kollektiv, sondern auf Betriebsebene allein der Macht der Unternehmen gegenüberstehen. Die dadurch gestiegenen Profite der Unternehmer drücken sich überall in massiven Gehaltseinbußen der Lohnabhängigen aus – in Griechenland verloren die Arbeitenden gar ein Viertel ihres Einkommens. Dass dieser lohnpolitische Interventionismus ausdrücklich das Ziel der Krisenpolitik war, beschrieb die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (das „Finanzministerium“ der EU-Kommission) selbst mit den Worten, dass es in den „Reformen“ der letzten Jahre „darum geht, die Lohnsetzungsmacht der Gewerkschaften zu schwächen“.
Solche tiefen Einschnitte lassen sich demokratisch kaum durchsetzen. Es überrascht daher nicht, dass die Instrumente dieser Politik großteils abseits der Rechtsstaatlichkeit errichtet wurden: Wie Studien zeigen, verstießen die Auflagen der Troika gegen gewerkschaftliche Grundrechte und gegen Menschenrechte. Die neue Wirtschaftsregierung der EU (New Economic Governance), die seit ihrer Einrichtung Druck zur Verlagerung der Lohnverhandlungen auf die Betriebsebene macht, findet keine Grundlage in den europäischen Verträgen. Dank eines durchgesickerten Briefes wissen wir heute, dass die Europäische Zentralbank (EZB) im Gegenzug für die Unterstützung Spaniens und Italiens die „Reform der Arbeitsmärkte“ im Verordnungswege verlangte.
Das jüngste Beispiel für eine autoritär durchgesetzte Verlagerung der Lohnverhandlungen auf die Betriebsebene und eine Verlängerung der Arbeitszeit bildet Frankreich: Den eigentlich wegen der Terrorattentate verhängten Ausnahmezustand nutzte die Regierung zu Demonstrationsverboten und Hausarresten gegen GewerkschaftsaktivistInnen. Letztlich wurde das neue Arbeitsgesetz im Wege eines Notparagraphen durch das Parlament gelotst.

Starker Gegenwind
Es ist dieser durch die Krisenpolitik verstärkte Wind im Rücken der Unternehmerverbände, der zunehmend auch für ein raues Klima in den überbetrieblichen Kollektivvertragsverhandlungen in Österreich sorgt. Dies ist umso erstaunlicher, als gerade das österreichische Kollektivvertragsmodell ein halbwegs stabiles Durchstehen des ersten Krisenschubes ermöglichte. Entsprechende Vorstöße von der FPÖ, die sich selbst gern als Partei des kleinen Mannes verkauft, und die Wortmeldungen von Teilen der ÖVP und der Industriellenvereinigung müssen daher als Versuch gelesen werden, auch in Österreich ein neoliberales Reformbündnis zu schmieden. Der Wunsch, die Profite der Unternehmen durch schlechtere Arbeitsbedingungen zu steigern, lässt sich allerdings nur erreichen, wenn die kollektive Macht der Lohnabhängigen geschwächt wird.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass in letzter Zeit wieder verstärkt eingefordert wird, die Kernbereiche Zeit und Geld vom Kollektivvertrag auszunehmen. Dieses Ziel fand sich im Übrigen bereits im Jahr 2000 im schwarz-blauen Regierungsprogramm, erwies sich aber letztlich als nicht durchsetzbar. Die Hoffnung dahinter: dass auf betrieblicher Ebene eine schnellere Zustimmung des Betriebsrats oder gar des/der einzelnen Lohnabhängigen zu einem „geringeren Preis“ erzwungen werden kann.

Nicht spalten lassen!
Ein solches „Reformbündnis“ kann nur dann erfolgreich sein, wenn es ihm gelingt, die Lohnabhängigen zu spalten. Derzeit lassen sich grob drei Linien ausmachen: erstens Forderungen nach einer Dezentralisierung der Lohnverhandlungen fordern. Zweitens die in den letzten Jahren erzwungenen „Arbeitsmarktreformen“ in den EU-Mitgliedstaaten. Denn sie setzen die Lohnabhängigen der verschiedenen Länder zueinander in einen verschärften Wettbewerb. In ähnlicher Weise funktionieren drittens auch Vorschläge wie die Reduzierung der Mindestsicherung und der Zwang zur Annahme von Ein-Euro-Jobs für Asylberechtigte. Indem die Lohnabhängigen auf Basis ihrer Herkunft gegeneinander ausgespielt werden, sollen letztlich soziale Einschnitte für alle vorbereitet und Lohndumping betrieben werden. Dagegen gilt es das, was im Kern des Wortes Kollektivvertrag steckt, zu verteidigen und immer wieder neu herzustellen: Solidarität und demokratische Organisierung aller Lohnabhängigen zur Schaffung von gemeinsamer Handlungsmacht.

Linktipps:
Europaweite Stärkung der KV-Systeme gefragt:
tinyurl.com/zwy25xd
IG Metall: „Wie durch europäischen Druck nationale Tarifvertragssysteme zerstört werden“
tinyurl.com/znubz3x
Lukas Oberndorfer: „A New Economic Governance through Secondary Legislation?“, in: Bruun, Lörcher, Schömann (Eds)
tinyurl.com/hjzq5pp 

Schreiben Sie Ihre Meinung an die AutorInnen Susanne.Haslinger@akwien.at und Lukas.Oberndorfer@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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