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Grafik: Fast ein Viertel konnte bei der Nationalratswahl 2013 nicht wählen Fast ein Viertel konnte bei der Nationalratswahl 2013 nicht wählen. Unter Download können Sie die Grafik herunterladen.

Mitbestimmung nur mit Pass

Schwerpunkt Integration

Österreich schließt MigrantInnen stärker als andere Länder von der demokratischen Mitbestimmung aus. Vor allem soziale Hürden gehören abgebaut.

Sie leben und arbeiten hier, zahlen wie alle anderen Steuern und Sozialabgaben und halten sich an die Regeln. Doch eines dürfen Menschen ohne österreichischen Pass nicht: darüber mitbestimmen, welche Regeln für sie gelten und wie die Mittel verwendet werden, die auch sie zum Budget beitragen. Und das trifft sogar auf ihre Kinder zu, selbst wenn diese hier geboren sind. MigrantInnen werden in Österreich in einem hohen Maße von demokratischen Prozessen ausgeschlossen.
Geschätzt wird, dass im Jahr 2015 ganze 450.000 Drittstaatsangehörige über 15 Jahre kein Wahlrecht hatten. In Wien ist die Lage sogar noch krasser. Die einzige Großstadt Österreichs repräsentiert immerhin ein Fünftel der Bevölkerung und beheimatet 40 Prozent der AusländerInnen dieses Landes. Aktuelle Berechnungen von Ramon Bauer vom Institut für Demografie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften vor den Landtagswahlen im Oktober 2015 zeigten auf, dass ein Viertel aller WienerInnen kein Wahlrecht hatte, das waren ca. 385.000 Personen.

Österreich hinkt hinterher
Im politischen und öffentlichen Diskurs wird Integration von MigrantInnen häufig mit dem Arbeitsmarkt in Zusammenhang gebracht. Selten jedoch wird die Integration mit politischer Partizipation verknüpft. Diese ist aber ein wichtiger Baustein. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft wird in Österreich zwar als „Vollendung“ der möglichen Integration gesehen. Der Weg bis zur Staatsbürgerschaft gestaltet sich aber als sehr schwierig. Damit werden nicht eingebürgerte zugewanderte Bevölkerungsgruppen von demokratischen und politischen Prozessen und Rechten ausgeschlossen – und zwar stärker als in anderen Ländern. Das zeigt auch der Migrant Integration Policy Index (MIPEX 2015), ein Ländervergleich von Integrationspolitiken. 
Seit 2007 hat sich der allgemeine MIPEX-Wert für Österreich um acht auf nunmehr 50 von 100 Punkten verbessert. Positive Entwicklungen hat es in erster Linie durch zielgerichtete Initiativen zur Förderung der Arbeitsmarktmobilität gegeben. Österreich liegt somit auf Platz von 20 von den 38 untersuchten Ländern. Am besten wurde die Integrationspolitik in Schweden (mit 78 Punkten) und Portugal (mit 75 Punkten) bewertet.
Bei der politischen Partizipation liegt Österreich auf Platz 21, bei den Einbürgerungsmöglichkeiten gar nur auf Platz 34. Eine Erklärung sind die erforderlichen langen Aufenthaltsdauern. Eine Einbürgerung ist in Österreich in der Regel erst nach zehn Jahren möglich. Nur in Ausnahmefällen kann der Antrag nach sechs Jahren gestellt werden. In 13 MIPEX-Staaten sind fünf Jahre üblich, sieben Jahre sind der Durchschnitt.
Zudem gibt es hohe Anforderungen bei den Sprachkenntnissen (B1) und beim notwendigen Einkommen. So muss man dauerhaft über ein Einkommen verfügen, das über dem Ausgleichzulagenrichtsatz liegt, Belastungen wie Kredite oder Unterhaltszahlungen werden noch hinzugerechnet. Keinesfalls darf man die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen. Das niedrige Haushaltseinkommen von MigrantInnen hindert daher einen beträchtlichen Teil der Drittstaatsangehörigen am Erwerb der Staatsbürgerschaft. Frauen sind dabei noch einmal stärker benachteiligt: Ihre regelmäßigen Einkommen sind trotz Vollzeitbeschäftigung dermaßen niedrig, dass sie de facto von der Möglichkeit der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sind. Allerdings wird dies genauso wenig als „unverschuldete Notlage“ berücksichtigt wie Lücken in den Erwerbsbiografien von Frauen (Schwangerschaft und Kinderbetreuung). Dadurch sind Frauen mit Migrationshintergrund einer strukturellen Diskriminierung ausgesetzt. Kurzum: Niedriges Einkommen führt zum Ausschluss von demokratischen Rechten.

Höchste Gebühren
Zudem verlangt Österreich neben der Schweiz die höchsten Gebühren für den Erwerb der Staatsbürgerschaft. Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass in Österreich geborene Kinder kein Recht auf Einbürgerung haben. Dies ist in der Mehrheit der MIPEX-Staaten anders, z. B. in Deutschland und zuletzt in Tschechien und Dänemark. Problematisch ist dabei nicht nur, dass ihnen die Rechte an politischer Mitbestimmung genommen werden, sondern ihnen wird auch von klein auf vermittelt, dass sie nicht Teil der österreichischen Gesellschaft sind. Das bestärkt ganz besonders das Gefühl des „Nichtdazugehörens“.
Zudem gibt es kein Recht, die bisherige Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man die österreichische erwirbt. Dies würde nach internationalen Erfahrungen die Einbürgerungsrate erhöhen. 25 MIPEX-Staaten akzeptieren inzwischen generell die doppelte Staatsbürgerschaft. Deutschland spricht sich so wie Österreich ebenfalls gegen die doppelte Staatsbürgerschaft aus, macht aber im Gegensatz so viele Ausnahmen, dass diese bald zur Regel wird. Aber auch für Österreich ist die doppelte Staatsbürgerschaft eigentlich nichts Fremdes. Bei der letzten persönlichen Volkszählung im Jahr 2001 gaben immerhin ca. 55.000 Menschen an, dass sie neben der österreichischen auch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. In den letzten zehn Jahren sind fast ein Fünftel aller in Österreich geschlossenen Ehen binational, d. h. ein/e PartnerIn ist ÖsterreicherIn, der/die andere AusländerIn. Deren Kinder sind meist automatisch DoppelstaatsbürgerInnen. Ca. 15 Prozent der Einbürgerungen betreffen Asylberechtige. Auch hier ist davon auszugehen, dass diese zumeist DoppelstaatsbürgerInnen bleiben, da ein Austritt aus dem Fluchtstaat gar nicht möglich ist. Auch gibt es ca. 400.000 AuslandsösterreicherInnen, die mit einer entsprechenden Begründung den österreichischen Pass behalten können. Deren Kinder sind dann wieder ÖsterreicherInnen von Geburt an und überdies StaatsbürgerInnen des Landes, in dem sie leben.

Umstrittenes kommunales Wahlrecht
Ein Drittel der in Wien lebenden MigrantInnen darf zumindest als EU-BürgerIn auf Bezirksebene wählen. 2003 wurde in Wien beschlossen, dass Drittstaatsangehörige, die sich mindestens fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, die Bezirksvertretung mitwählen dürfen. Im Jahr darauf wurde dieses Recht jedoch vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben. Auch in Graz wurde das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen beschlossen. Der Gemeinderat der Stadt Graz hat den Bundesgesetzgeber um eine Reform der Verfassung ersucht, sodass wenigstens die Länder Nicht-EU-BürgerInnen ein kommunales Wahlrecht einräumen können.
Österreich hat die restriktivsten Bestimmungen für die Staatsbürgerschaft in Westeuropa und liegt im Ranking am fünftletzten Platz. Dies führte dazu, dass Österreich im Jahr 2012 die niedrigste Einbürgerungsrate in ganz Westeuropa hatte. Schätzungen auf Basis des MIPEX ergeben: Zwei von drei Drittstaatsangehörigen würden in Österreich grundsätzlich die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Immerhin sind mehr als ein Drittel aller neuen ÖsterreicherInnen bereits in Österreich geboren.

Integrationsfördernd
Die österreichische Staatsbürgerschaft ermöglicht MigrantInnen die politische und gesellschaftliche Teilhabe und ist damit ein demokratieförderndes wie integrationsstiftendes Element. Deshalb muss der Zugang dazu gelockert werden. Eine Senkung von Einkommensgrenzen und Härteklauseln für jene, die an der Einkommensgrenze scheitern, sind notwendige Schritte dafür. Auch gehört die Staatsbürgerschaftsprüfung überarbeitet. Besonders wichtig sind kostenlose und zielgruppenadäquate Lehrgänge und Deutschkurse für den Erwerb der Staatsbürgerschaft. Weiters wäre die generelle Verkürzung der Aufenthaltsdauer insbesondere für anerkannte Flüchtlinge und vor allem die generelle Akzeptanz von Doppelstaatsbürgerschaften notwendig. Kinder von ausländischen Eltern sollten zudem nach der Geburt automatisch die österreichische Staatsangehörigkeit erhalten. Demokratische Mitbestimmung darf aber nicht ausschließlich an den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft geknüpft werden. Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für MigrantInnen wäre ein weiterer wichtiger Schritt für eine politische Partizipation.

Linktipps:
Blog-Tipp Metropop
tinyurl.com/gluvr68
Wahlanalyse Gemeinderatswahl Wien 2015
tinyurl.com/jhn2bs7

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