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Symbolbild zum Bericht: Soziale Rechte sind kein Gnadenakt Typen, die sich mit Gelegenheitsjobs von einem Vollrausch zum nächsten hanteln, mag es vereinzelt geben. Für die allermeisten Menschen sind gute Arbeit, Wertschätzung und Anerkennung am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft aber ganz wichtige Werte.

Soziale Rechte sind kein Gnadenakt

Schwerpunkt

Vom Bild des faulen Menschen und anderen Zumutungen: Man kann das Recht nicht beugen, bis sich die Balken biegen. Ein Kommentar.

Sie ist ja nur ein Feigenblatt: Die sogenannte „Flüchtlingskrise“ wird von konservativen und neoliberalen Kräften zum Anlass genommen, wieder einmal ganz grundsätzlich eine Debatte zur Kürzung von Sozialleistungen zu führen. Dass sich sogar prononcierte Christlichsoziale dafür öffentlich hergeben, irritiert einigermaßen. Gehört das In-Frage-Stellen eines gesellschaftlichen Grundkonsenses nach dem Motto „Der Herr gibt’s – der Herr nimmt’s“ zu den Ritualen eines Wohlfahrtsstaates oder darf man es einfach als Zumutung empfinden, dass, anstatt konkrete Lösungen für konkrete Probleme zu finden, polemische Debatten auf dem Rücken von Menschen geführt werden, die in unserer Gesellschaft keine oder keine besonders laute Stimme haben?

„Zivilisierung“

Dazu zunächst etwas Grundsätzliches. Was treibt eigentlich eine Gesellschaft dazu, sich in Form eines Staates zu organisieren? Anders gefragt: Ergibt es vielleicht auch für die Besitzenden einen Sinn, sich einem Sozialstaat zu unterwerfen, und kann man bitte aufhören, ihn infrage zu stellen? In der Römerzeit beschreibt Ovid in seinen Metamorphosen das sogenannte goldene Zeitalter, wo alle Menschen freiwillig und ohne Gesetz richtig lebten (sine lege fidem rectumque colebat). Erst später – so stellt es sich Ovid vor – benahmen sie sich so wild und ungehobelt, dass man eine Rechtsordnung schaffen musste, um jenen Regeln zu geben, die sich nicht von selbst sozial verträglich verhielten.
Auch die ganz frühen neuzeitlichen Staatentheoretiker wie z. B. Thomas Hobbes und John Locke im 17. Jahrhundert sahen – unter dem Eindruck der Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges – unter anderem den Schutz des Eigentums als Grund, den sogenannten „Naturzustand“ (nämlich das ungeregelte, unorganisierte, lose Nebeneinanderleben von Menschen) zu beenden. Einer der führenden Vertreter der Aufklärung, Jean-Jacques Rousseau, schreibt im 18. Jahrhundert in seinem „Gesellschaftsvertrag“, dass dem „Naturzustand“ ein Gemeinwille gegenübersteht, der auf das Wohl aller Menschen abzielt. Dieser wiederum ist die Grundlage der Unterwerfung unter ein politisches Staatssystem.
Auf diesen Gedanken aufbauend wurde 1776 von Thomas Jefferson die erste Erklärung von Menschenrechten verfasst, die das Recht auf Freiheit, aber auch das Streben nach Glück (pursuit of happiness) beinhaltete. Als gelernte Österreicherin würde ich annehmen, dass ein unantastbares Grundniveau von Menschenrechten und ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben Konsens ist – und dass uns das als Gesellschaft teuer und wert ist.
Aber sind das die Werte, auf denen die heutige Gesellschaft beruht? Aktuell ist eine Diskussion über diese Werte aufgeflammt – leider recht schlampig und populistisch geführt. So kann es vielleicht wenig wundernehmen, wenn Menschen bei einer ORF-Straßenbefragung als wesentliche Werte unserer Kultur nicht z. B. „Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau“ oder Ähnliches nennen – sondern „Trachten“ und „der Krampus“. Befremdlich bleibt es.

Sozialstaat weiterentwickeln

Ich persönlich empfinde es als Zumutung, wenn ich Selbstverständlichkeiten wie die völkerrechtlich verbindlichen und geistesgeschichtlich nicht gerade taufrischen Menschenrechte oder die Grundfrage Sozialstaat ja oder nein diskutieren soll, wenn es eigentlich darum gehen sollte, wie und nicht dass wir die Arbeitswelt und den Sozialstaat weiterentwickeln.
Lieber wird aber das Bild des faulen Menschen reaktiviert, den es zu zivilisieren gelte. Typen wie Charles Bukowskis Held Henk Chinaski, den er in seinem Roman „Faktotum“ von einer sinnlos empfundenen Arbeit zur nächsten ziehen lässt: Die mag es vereinzelt geben. Mit Gelegenheitsjobs hantelt er sich von Vollrausch zu Vollrausch, viel mehr erwartet er sich auch nicht vom Leben. Für die allermeisten von uns sind gute Arbeit, Wertschätzung und Anerkennung am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft aber ganz wichtige Werte.
Findet das Streben nach Glück – zu dem für die meisten von uns eine sinnstiftende Arbeit gehört – in unserer Arbeitswelt ausreichend Anerkennung? So gut wie alle ArbeitnehmerInnen möchten nicht nur irgendeine „Hacken“. Sie möchten das, was sie tun, nicht nur monetär belohnt bekommen, sondern sich auch anerkannt und als Person respektiert fühlen. Was halten Sie davon, wenn ein 54-jähriger Speditionsfachmann im Großraumbüro vom Chef als „Blader, der sich offensichtlich nicht mal beim Essen beherrschen kann“, tituliert wird.
Oder vielleicht etwas weniger krass: Wie ordnen Sie die Anweisung einer Supermarktkette ein, wonach sich Menschen, die an der Feinkosttheke arbeiten, bei der Arbeit infantile Weihnachtsmann-Mützen aufsetzen müssen – nicht aus hygienischen, sondern aus angeblich verkaufsfördernden Gründen? Wie passt es zu unseren angeblichen Werten (Respekt vor Frauen), dass Frauen in Österreich nach wie vor nicht gleich bezahlt werden wie Männer (teilzeitbereinigt, nicht mit objektiven Kriterien erklärbar 15 Prozent weniger)?
Oder dass sie wegen ihres Geschlechts an eine „gläserne Decke“ stoßen, wenn es um den Aufstieg in Top-Jobs geht? Wie empfinden Sie es, dass es mittlerweile als Selbstverständlichkeit angesehen wird, dass man zu Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Vertrag vorgelegt bekommt, zu dem man nur ja oder nein sagen kann – und der noch dazu Leckerbissen wie eine Konventionalstrafe „in Höhe von sechs Bruttomonatsentgelten für jeden Einzelfall eines Verstoßes“, z. B. für angeblichen „Geheimnisverrat“, vorsieht?
Oder die Möglichkeit, „innerhalb Österreichs“ auf jeden anderen „auch geringerwertigen“ Arbeitsplatz versetzt zu werden? Die Mitarbeiterin darf sich im Gegenzug darauf freuen, permanent videoüberwacht zu werden – Sicherheit und so. Oder es wird gar von ihr verlangt, ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen, sei es auch nur dadurch, dass stundenlang nichts getrunken wird, weil eine Toilettenpause organisatorisch nicht drinnen ist? Sollte ihr das Unternehmen Geld schuldig bleiben, so ist es nicht sicher, dass sie ein Recht auf Bezahlung hat. Kurze Verfallsfristen sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Ansprüche rasch in der Versenkung verschwinden. Wie nennen Sie das? Ich nenne es Zumutung.
Tayloristische Messmethoden durch EDV, Standortdiskussion, Angst vor Arbeitsplatzverlust, Unhöflichkeiten bis zu offener Aggression durch Vorgesetzte und KundInnen, psychische Belastungen wie schlechte Vorgaben und mangelhafte Führung, miese Stimmung im Unternehmen: All das gehört nicht zu einer menschenwürdigen Arbeit in einer demokratischen Gesellschaft.

Zumutung flexible Arbeitszeit

Auch ausufernde Arbeitszeiten und die Verdichtung der Arbeit sind eine Zumutung, weil sie den Menschen ein Leben und Freiheit außerhalb der Arbeit zunehmend verunmöglichen. Ein Blick über die Grenze nach Deutschland zeigt: Der Stress wird immer größer. Laut DGB-Index fühlt sich jede/r zweite ArbeitnehmerIn gehetzt: 29 Prozent arbeiten am Wochenende, 24 Prozent müssen in der „Freizeit“ erreichbar sein, 57 Prozent arbeiten unter Zeitdruck.
Die Liste weiterer Zumutungen ist lang. Das demokratische Recht einer Belegschaft, zu verhindern, sich einen Betriebsrat zu wählen, wird als Kavaliersdelikt gesehen und ebenso – nicht – bestraft. Wirtschaftsgespräche mit dem Betriebsrat nicht oder mit flapsigen Angaben zu führen, hat für den oder die GeschäftsführerIn in der Praxis kaum Folgen. Betriebsratsmitgliedern ihre Arbeit mutwillig zu erschweren und ihnen Steine in den Weg zu legen, führt oft dazu, dass sie ihr Engagement für die KollegInnen in einigen Bereichen als Zumutung empfinden müssen.

Recht statt Gnadenakt

Wir dürfen und müssen daher alle, die mit uns in diesem Staat leben, an die Grundsätze unseres Rechtsstaates erinnern. Soziale Rechte sind kein Gnadenakt. Und nein, es ist nicht so, dass man das Recht beugen darf und soll, bis sich die Balken biegen. Dem, der sich nicht geniert, für andere eine Zumutung zu sein, sei zumindest die Kant’sche Ethik ins Stammbuch geschrieben: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Oder auf gut Deutsch: „Was du nicht willst, das man dir tu – das füg auch keinem and’ren zu!“

Linktipp:
„Fremdbestimmung verursacht Stress“
Böckler Impuls 3/2016:
tinyurl.com/zrh6nzx

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin silvia.hruska@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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