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AK: Telekom-Novelle: Mehr nötig

Aus AK und Gewerkschaften

AK mit kürzeren Kündigungsfristen und mehr Schutz vor unseriösen Abrechnungen zufrieden, fordert aber Nachbesserungen.

Die Novelle des Telekomgesetzes bringt für die KonsumentInnen einige beachtliche Verbesserungen. So wird etwa die Kündigungsfrist des Handyvertrags auf einen Monat verkürzt. Derzeit sind meist drei Monate üblich. Überdies soll es mehr Schutz vor der Abrechnung unseriöser Inhaltsdienste im Web geben. Beschwerden aufgrund von unseriösen Web- und Wap-Billings standen auf der Tagesordnung in der AK-Beratung. Die AK begrüßt, dass die Regulierungsbehörde (RTR) den Telekombetreibern Vorschriften zum Schutz vor Missbrauch auferlegen darf.
Eine Verschlechterung sieht die AK allerdings bei den Mitteilungen bei Vertragsänderungen. Derzeit müssen KonsumentInnen bei benachteiligenden Vertragsänderungen schriftlich informiert werden. Künftig reicht es, wenn die Anbieter diese „in geeigneter Form“ mitteilen. Verständigungen per E-Mail oder SMS werden aber regelmäßig überlesen. Daher muss die Schriftform bleiben, fordert die AK. Die AK fordert auch mehr Transparenz und Schutz gegen überhöhte Rechnungen. KonsumentInnen haben bei der Auswahl eines Telekomanbieters oder beim Vergleich von Preisen und Dienstleistungen mit einer hohen Intransparenz zu kämpfen. Telekombetreiber sollen KonsumentInnen klare und übersichtliche Informationen bieten. Die AK fordert die Aushändigung eines verpflichtenden Konditionen- und Tarifblattes über die wesentlichen Vertragsinhalte und die Gesamtfixkosten über die gesamte Mindestvertragsdauer.

Mehr Infos unter: tinyurl.com/pugk239

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