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Die meisten dürften bei Förderungen an klassische Unternehmens- und Landwirtschaftsförderungen denken, weniger aber an Ordensspitäler, Feuerwehr, Weiterbildungskurse oder vergünstigte Jahreskarten für die Öffis. Die meisten dürften bei Förderungen an klassische Unternehmens- und Landwirtschaftsförderungen denken, weniger aber an Ordensspitäler, Feuerwehr, Weiterbildungskurse oder vergünstigte Jahreskarten für die Öffis.

Milliardengräber?

Schwerpunkt

1,1 Milliarden Euro sollen bei Förderungen und Verwaltung eingespart werden. Zu wenig, meinen viele - und übersehen eine Vielzahl an Problemen.

Im Vorfeld des ersten Sparpakets 2010 erhob die Nationalbank in einer Umfrage, wo gespart werden soll. Neun von zehn Befragten sprachen sich für die öffentliche Verwaltung aus. Mit etwas Abstand auf dem zweiten Platz landeten Förderungskürzungen, die ebenfalls eine Mehrheit befürwortete. Nicht genau gefragt wurde allerdings, was unter Verwaltung und Förderungen zu verstehen sei. Auch ExpertInnen sind sich in der Frage nicht einig. So tagte die Untergruppe zur „Untergruppe Förderungsreform“ der Aufgabenreformkommission der Bundesregierung allein dreimal, um sich darauf zu einigen, wie hoch das Fördervolumen in Österreich nun eigentlich ist. Das Ergebnis waren drei verschiedene Zahlen, denen jeweils unterschiedliche Vorstellungen von Förderungen zugrunde lagen.
Die breite Definition umfasst alle öffentlichen Zuwendungen, die entweder der Subvention von Gütern und Dienstleistungen dienen, z. B. Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft, Gesundheitseinrichtungen, Forschung, Kultur, oder Transfers an Unternehmen darstellen – Investitionszuschüsse, nicht produktionsbezogene Zahlungen an LandwirtInnen, Bankenhilfen, sozialer Wohnbau etc. Zudem können auch Transfers an private Organisationen, z. B. die Aktivitäten der Kirche im Sozial-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich sowie Rettung oder freiwillige Feuerwehren, oder internationale Organisationen, vor allem der EU-Beitrag, als Förderung verstanden werden.
Und hier beginnt das Problem. Die meisten der befragten BürgerInnen dürften bei Förderungen an klassische Unternehmens- und Landwirtschaftsförderungen denken, weniger aber an Ordensspitäler, Feuerwehr, Weiterbildungskurse oder vergünstigte Jahreskarten. Die klassischen Förderungen machen allerdings nur einen recht kleinen Teil der 17,8 Milliarden Euro aus, die im Jahr 2013 von Bund, Ländern und Gemeinden an „Förderungen“ ausgezahlt wurden. Im EU-Vergleich lag Österreich mit 5,4 Prozent der Wirtschaftsleistung auf Platz 9. Vorbei sind also die Zeiten, wo Österreich aufgrund statistischer Verzerrungen als „Europameister bei Förderungen“ bezeichnet wurde – worauf oft der Nachsatz folgte, dass dies zeige, wie groß das Kürzungspotenzial sei.

Streichung von Doppelförderungen

Im Zuge der Steuerreform war man sich schnell einig, dass die Gegenfinanzierung zum Teil durch das Streichen von Doppelförderungen ermöglicht werden soll. Bei näherer Betrachtung konnten diese allerdings nicht so leicht gefunden werden – außer dort, wo sie politisch gewollt sind. Ein Beispiel ist die Landwirtschaft, wo Förderungen von der EU oft daran gekoppelt sind, dass Bund und Länder ebenfalls fördern. Oder im Kulturbereich, wo etwa die Salzburger Festspiele von Bund, Land und Gemeinde gemeinsam gefördert werden. Ebenso werden Unternehmen mehrfach gefördert, wenn sie vielseitig förderungswürdig aktiv sind: Große Unternehmen können sich beispielsweise die Ausbildung der Lehrlinge, ihre Forschung oder Investitionen in die Energieeffizienz gleichzeitig fördern lassen.

Kürzungspotenzial bei Unternehmen

Bei Unternehmen gibt es auch das – schwer zu beziffernde – Kürzungspotenzial, das vor allem von der Schätzung des sogenannten Mitnahmeeffektes abhängt. Dieser bemisst das Ausmaß von förderungswürdigen Aktivitäten, die auch ohne Förderung durchgeführt werden würden. Um an den oben aufgezählten Beispielen anzuknüpfen: Das Großunternehmen würde ohne Lehrlingsförderung die Lehrlingsausbildung wohl ebenso wenig einstellen wie die Forschung ohne Forschungsprämie.
Zweitens gibt es dort Einsparungspotenzial, wo der Förderzweck selbst fragwürdig erscheint. Das betrifft etwa Höhe und Breite der milliardenschweren Landwirtschaftsförderungen. Auch wenn die Landesförderung für den nächsten zusätzlichen Golfplatz oder ein weiteres Kleinstmuseum gestrichen werden würde, wäre der soziale und wirtschaftliche Schaden gering. Bei der Streichung der Förderung des neoliberalen Hayek Instituts durch das Finanzministerium müsste politisch sogar der Empfänger selbst dafür sein, weil er staatliche Eingriffe ja strikt ablehnt. Einen nennenswerten Beitrag zur Finanzierung der Steuerreform darf man sich von derlei Einzelpositionen allerdings nicht erwarten.
Der Großteil der Förderungen ist sozial und wirtschaftlich sinnvoll und sollte sogar eher aufgestockt als abgebaut werden. Das betrifft etwa die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik, wo bei steigenden Qualifizierungsanforderungen und wachsender Arbeitslosigkeit Kürzungen hoch problematisch wären – und deshalb berechtigterweise zur Gegenfinanzierung der Steuerreform nicht in Betracht gezogen wurden. Ähnliches gilt für Fachhochschulen, große Teile der Forschung oder die Ökologisierung von Wirtschaft und Lebensweise.

Never Ending Verwaltungsreform

Ähnlich verhält es sich mit der viel zitierten Verwaltungsreform, nur dass der Begriff noch unbestimmter ist und es praktisch gar keine sinnvoll interpretierbare Zahl gibt. In der Ausgabenstatistik wird die allgemeine öffentliche Verwaltung mit 22,7 Milliarden Euro angegeben, wobei etwa die Hälfte allein auf Zinsausgaben und den EU-Beitrag entfällt – Dinge, die gemeinhin nicht zur Verwaltung gezählt werden. Deutlich breiter legt es der Finanzminister an, der die Verwaltung mit allen Staatsbediensteten sowie allen öffentlichen Sachaufwendungen gleichzusetzen scheint. Für die Erzielung größerer Einsparungsvolumen mag diese Definition praktisch sein – sachlich gerechtfertigt ist es jedoch nicht, wenn die direkten ErbringerInnen von öffentlichen Leistungen plötzlich zu VerwalterInnen umetikettiert werden.
Das heißt jedoch nicht, dass Fortschritte in der Verwaltung nicht notwendig wären – im Gegenteil: Wahrgenommene Verbesserungen des Staates bzw. seiner Leistungen sind der wahrscheinlich beste Schutz vor dem neoliberalen Dogma eines „auszuhungernden“ Staates. Wichtig ist dabei das Adjektiv „wahrgenommen“, denn obwohl laufend Reformprojekte umgesetzt werden, wird in der Öffentlichkeit das Bild des Stillstandes vermittelt. Selbst umfassende, international gelobte Projekte wie die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse, die Spitalsreform in Wien oder die Haushaltsrechtsreform auf Bundesebene gehen hierzulande unter.
Was genau reformiert werden soll, bleibt in der öffentlichen Debatte zumeist offen. Würde die Frage von kritischen JournalistInnen gestellt, würde die ständige Wiederholung bestehender Vorurteile vom starren, reformunfähigen oder ausufernden Staat bzw. von überzähligen, faulen und überbezahlten BeamtInnen schnell demaskiert.
Geht es doch um eine Konkretisierung, folgt zumeist der Verweis auf die Empfehlungen des Rechnungshofs. Da es dort ebenfalls an einer klaren Definition mangelt und man sich in erster Linie auf isolierte Eindrücke aus punktuellen Prüfungen einzelner Einheiten stützt (so ist z. B. eine der empfohlenen Reformen die Straffung der Aufbauorganisation der Hochschülerschaften der TU Graz und Wien), kommt man auch damit nur bedingt weiter.
Einige Beispiele gibt es aber doch, wo Einzelmaßnahmen begrüßenswert und kostensparend sind: der Zugang für Gemeinden zur günstigen Finanzierungsmöglichkeit des Bundes, die Einführung der in einigen KVs bereits verankerten Freizeitoption (Lohnerhöhungen in Form zusätzlicher Freizeit) auch im öffentlichen Dienst oder die Reintegration einzelner ausgegliederter Einheiten.
Wer hofft, in dem Bereich ein Potenzial für die Gegenfinanzierung der Steuerreform zu finden, sollte jedoch bedenken, dass Reorganisation zumeist anfängliche Zusatzkosten schafft, ehe sie mittelfristig vielleicht Einsparungen bringt.

Mehr als Kostensenkungsprogramme

Unabhängig von ihrer finanziellen Wirkung sollten Verwaltungsreformprojekte aber weiter auf der Tagesordnung bleiben, weil sie die Zufriedenheit mit kollektiv organisierten Leistungen steigern können und so die Voraussetzung für den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie zum Beispiel Kinderbetreuung, Bildung, Pflege oder Sozialarbeit schaffen. Es braucht Verwaltungspolitiken und konkrete Verwaltungsreformprojekte, die mehr sein müssen als Kostensenkungsprogramme. Dafür müssten die aktive Organisationsentwicklung, die Verankerung des Leitbilds einer „lernenden Verwaltung“ sowie mehr Transparenz und Information als Zwischenschritte zu einem Ausbau der direkten gesellschaftlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt gerückt werden.

Internet:
Weitere Infos finden Sie unter:
tinyurl.com/keltx2o

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