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Durchschnittlich dreihundert Euro betrug das Einkommenssteueraufkommen eines österreichischen Landwirtes 2013. Die geringe Steuerleistung der heimischen Bäuerinnen und Bauern hängt mit zwei Begriffen zusammen: dem Einheitswert und der Pauschalierung. Durchschnittlich dreihundert Euro betrug das Einkommenssteueraufkommen eines österreichischen Landwirtes 2013. Die geringe Steuerleistung der heimischen Bäuerinnen und Bauern hängt mit zwei Begriffen zusammen: dem Einheitswert und der Pauschalierung.

Grünes Geld

Schwerpunkt

Durch die Pauschalierung in der Landwirtschaft entgehen dem Staat Einnahmen. Auch der Einsatz von EU-Mitteln für den ländlichen Raum ist verbesserungswürdig.

Durchschnittlich rund 300 Euro betrug das Einkommensteueraufkommen eines österreichischen Landwirtes im Jahr 2013. Vorsicht ist angebracht, denn die Zahl liefert kein realistisches Abbild der finanziellen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in der Alpenrepublik. Zwar gibt es in der Tat bäuerliche Familienbetriebe, die ums Überleben kämpfen, und Nebenerwerbsbauern, die von der Landwirtschaft überhaupt nicht leben können. Auch der Trend hin zu Großbetrieben ist in Österreich deutlich spürbar1.

Sonderregelungen

Die geringe Steuerleistung der heimischen Bäuerinnen und Bauern hängt mit zwei Begriffen zusammen: dem Einheitswert und der Pauschalierung. Der Einheitswert ist ein sogenannter Ertragswert, der die natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen widerspiegeln soll.
Eine wichtige Teilkomponente und Basis des landwirtschaftlichen Einheitswertes ist die sogenannte Bodenklimazahl. Diese soll die natürliche Ertragsfähigkeit eines Standorts wiedergeben, abhängig von der Neigung des Geländes, Wasserverhältnissen, Klima etc. Diese Zahl wird dann um Ab- und Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen (Verkehrslage, Betriebsgröße etc.) erhöht oder vermindert.
Auf Basis des Einheitswertes einer landwirtschaftlichen Liegenschaft werden nicht nur Grund(erwerb)steuern errechnet, sondern auch die Einkommensteuer, Sozialabgaben sowie eventuelle Beihilfen und Ähnliches. Nun kommt der zweite Begriff ins Spiel, denn LandwirtInnen können ihre Einkommen bis zu einem Einheitswert von 75.000 Euro pauschalieren.
Während andere Selbstständige alle Einnahmen und vor allem ihre Ausgaben detailliert auflisten müssen, haben es manche Landwirte damit einfacher: Bei jenen, die eine Vollpauschalierung in Anspruch nehmen können, wird als Gewinn-Grundbetrag ein fixer Prozentsatz des Einheitswertes der bewirtschafteten Fläche angenommen. Einfach ist die Steuererklärung für Landwirte deshalb aber auch nicht unbedingt. Allein auf der Homepage des Finanzministeriums findet man zehn verschiedene Ausfüllbeispiele, vom Obstbau über Schweinehaltung bis hin zur Fischerei.
Durch die Sonderregelung für die Landwirtschaft entgehen dem Staat allerdings 200 Millionen Euro an Steuereinnahmen pro Jahr. Dazu kommt, dass der Einheitswert theoretisch alle neun Jahre angepasst werden hätte sollen. Tatsächlich aber blieben die Einheitswerte von 1988 bis 2014 unverändert.
2011 haben zwei Steuerexperten im Auftrag der AK ein Gutachten zum Thema „Verfassungsrechtliche Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung“ verfasst. Demnach war die Pauschalierung für die Bemessung der Einkommensteuer gesetzes- und verfassungswidrig. Zu dieser Zeit lag die Grenze für die Vollpauschalierung noch bei 100.000 Euro Einheitswert und das gesamte Einkommensteueraufkommen der Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft belief sich 2010 auf 45 Millionen Euro. Seit 2011 ist dieser Be(i)trag immerhin auf 51,9 Millionen gestiegen.

Verschärfungen

Seit 2011 – damals waren schätzungsweise 97 Prozent der rund 170.000 landwirtschaftlichen Betriebe praktisch steuerbefreit – sind einige der von der AK kritisierten Punkte, die den LandwirtInnen finanzielle Vorteile verschafften, entschärft bzw. geändert worden:

  • Umwidmungsgewinne sind seit dem Sparpaket 2012 nicht mehr steuerfrei.
  • Die Rückerstattung der Mineralölsteuer für Bauern endete 2012.
  • Die Beiträge zur Sozialversicherung der Bauern wurden angepasst: Bedingt durch die geringen Einkommen waren die Beiträge so bescheiden, dass der Staat zuschießen musste.
  • Die Grenze für die Vollpauschalierung wurde mit 1. Jänner 2015 von 100.000 auf 75.000 Euro Einheitswert gesenkt (sofern neu festgelegte Grenzen für Anbauflächen und Viehbestand nicht überschritten werden). Der Gewinngrundbetrag wurde von 39 auf 42 Prozent erhöht.
  • Zwischen 75.000 und 130.000 Euro Einheitswert ist eine Teilpauschalierung möglich. Dabei muss eine sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgen, die Ausgaben werden mit 70 Prozent pauschaliert.
  • 2014 wurden auch die seit 1988 nicht mehr veränderten land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte angepasst: Sie wurden um fünf bis zehn Prozent erhöht.

Bauern-Bashing?

Die neuen Einheitswertbescheide sind steuerlich seit 1. Jänner 2015 wirksam. Auf die Beitragsgrundlagen für die Sozialversicherung der Bauern wirken sich die neuen Einheitswerte erst ab dem Jahr 2017 aus.
Während etwa Bauernbund-Präsident Jakob Auer bereits von Bauern-Bashing spricht, fordern viele andere weitere Schritte in Richtung Gerechtigkeit: „Die Pauschalierung ist nicht gesetzeskonform und gehört komplett abgeschafft“, formuliert es AK-Steuerexperte Otto Farny kurz und bündig.
Im Übrigen wird die Pauschalierung auch von manchen VertreterInnen des Bauernstands kritisiert: Betriebe würden dadurch vor allem auf Pauschalierungsgrenzen ausgerichtet statt auf Marktchancen und Wachstumspotenziale.
Nicht nur bei der Steuer, auch beim adäquaten Einsatz von EU-Fördermitteln zur Entwicklung des ländlichen Raums gibt es Verbesserungspotenzial. Bei vielen EU-Förderungen etwa ist eine Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden und/oder FördernehmerInnen, genannt Kofinanzierung, erforderlich. Werden Fördergelder nicht sinnvoll und zielführend eingesetzt, bedeutet das nicht zuletzt auch Verschwendung von Steuergeldern. Der Rechnungshof hat in den vergangenen Jahren diesbezüglich bereits in mehreren Berichten Kritik geübt. So wurden etwa Empfehlungen aus früheren Evaluierungen nicht ausreichend umgesetzt, Zielformulierungen waren zu allgemein oder standen nicht in Relation zum geplanten Mitteleinsatz. Außerdem ortete der Rechnungshof schon schwerwiegende Interessenkonflikte, Unvereinbarkeiten oder unklare Aufgabenverteilungen, etwa zwischen AMA, Ministerium und Landwirtschaftskammern.
An sich zählt Österreich in puncto Fördergelder-Einsatz eher zu den Musterschülern der EU. Die AK-ExpertInnen orten aber sehr wohl Verbesserungsbedarf. So werden Umwelt- und Klimamaßnahmen im „Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums“ auch in der Periode 2014 bis 2020 weiterhin zu 50 Prozent von der österreichischen öffentlichen Hand kofinanziert. Die AK plädierte dafür, den von der EU geforderten 25-Prozent-Anteil einzuhalten und die gesparten Gelder in anderen Bereichen einzusetzen.

Aufwertung des ländlichen Raums

Zwei Drittel der gesamten Förderungen aus Brüssel fließen in die Landwirtschaft. Laut Grünem Bericht wurden 2013 in der ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) insgesamt 1,77 Milliarden Euro an rund 129.000 FörderwerberInnen ausbezahlt. 89,4 Prozent der Mittel gingen an Bäuerinnen und Bauern, 1,7 Prozent an Agrar- und Interessentengemeinschaften und 8,9 Prozent an sonstige FörderwerberInnen im ländlichen Raum.
Kritisch sieht man in der AK außerdem den Einsatz des EU-Strukturfonds für ländliche Entwicklung (ELER) in Österreich, der die Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützen soll. Der Fonds ist zwar Teil der sogenannten zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, allerdings müssen die Fördermittel nicht ausschließlich in die Landwirtschaft fließen. Bis vor Kurzem aber profitierten vorwiegend landwirtschaftliche Betriebe von diesen Fördermitteln. Für die aktuelle Periode (2014 bis 2020) hat die AK erkämpft, dass drei Prozent der ELER-Mittel für Investitionen in soziale Dienstleistungen (z. B. Kinderbildungs- und Pflegeeinrichtungen) zur Verfügung stehen. Dadurch soll das Leben auf dem Land für alle Bevölkerungsgruppen attraktiver werden.

1 1995 wurde von einem Betrieb im Durchschnitt eine Gesamtfläche von 31,8 ha bewirtschaftet, 2013 waren es bereits 43,5 ha. 2010 bewirtschafteten 160.697 bäuerliche Familienbetriebe (= 92,7 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe) 60,5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Gesamtfläche.

Internet:
Verzeichnis der EU-Agrarzahlungen aus jeweils zwei Jahren:
www.transparenzdatenbank.at
Grüner Bericht 2014 des Bundes-ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:
tinyurl.com/manrxj9

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