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Symbolbild Zu dritt ist man stärker!

Dreifach hält besser

Neues aus der SOZAK

Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeiterkammer - die drei Pfeiler der ArbeitnehmerInnenvertretung ergänzen einander. Könnten sie auch ohneeinander funktionieren?

Ich habe gestern gekündigt“, erzählt A. „Aber woher weiß ich, wie viel Arbeitslosengeld mir zusteht? Und wie viel Urlaub bleibt mir überhaupt noch übrig?“ „Ruf doch bei der Arbeiterkammer an, die können dir sicher weiterhelfen.“ ‒ „Ich habe endlich einen Job in einer Werbeagentur, aber nur als freier Dienstnehmer“, freut sich B. „Wie funktioniert das jetzt mit den Steuern und der Versicherung?“ „Geh zur Gewerkschaft, die GPA-djp wird dir das genau erklären.“ ‒ „Ich werde von einer Kollegin gemobbt“, sagt C. „Ich bin am Ende, aber ich weiß nicht, was ich tun soll.“ „Sprich einmal mit deinem Betriebsrat. Er wird dich unterstützen.“

Power-Trio

Mit 2013 zählte Österreich rund 3.620.000 unselbstständig Erwerbstätige. Ihre Interessen werden von einem Power-Trio vertreten, das seinesgleichen sucht: die Kammer für Arbeiter und Angestellte, der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Betriebsräte in den einzelnen Unternehmen und Betrieben.
Diese drei Säulen der Vertretung der ArbeitnehmerInnen Österreichs sorgen dafür, dass die Rechte der ArbeitnehmerInnen gewahrt, geschützt und durchgesetzt werden. Das Trio ist neben der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer ein wesentlicher Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft und bestrebt, den sozialen Dialog aufrechtzuerhalten. Einerseits geben sie ArbeitnehmerInnen eine Stimme und betreiben für sie Politik. Auf der anderen Seite stehen sie ihnen mit Informationen, Beratungen und Unterstützung zur Verfügung.
Aber ist es denn überhaupt nötig, dass die Interessenvertretung aus diesen drei Eckpfeilern besteht? Könnten sie nicht auch ohneeinander gut funktionieren? Im Jahr 2011 haben sich vier Betriebsräte im Rahmen der Sozialakademie zum Ziel gemacht, das komplexe Gebilde zu entwirren und die Frage selbst zu beantworten. Die Antwort ist ganz simpel: Nein. Die drei haben nicht nur eigene Rechtsgrundlagen, sondern sie sind eng miteinander verflochten. Sie funktionieren wie Dominosteine: Wird ein Stein gekippt, werden die anderen beiden sehr beeinträchtigt und fangen an zu wackeln.
„Wenn man sich tiefer in die Thematik einarbeitet, wozu es Gewerkschaft, Arbeiterkammer und den Betriebsrat braucht, dann wird eines klar: Die Zusammenarbeit aller drei ist unabdingbar für eine nachhaltige und umfassende Vertretung von ArbeitnehmerInnen. Und das Zusammenspiel ‚der Drei‘ macht auch den Gesamterfolg aus“, sagt Bernadette Kendlbacher, Referentin der Abteilung Service und Information in der AK Wien. Oft wird nicht daran gedacht, dass mithilfe des Trios die Interessen auf gleich drei verschiedenen Ebenen gleichzeitig gewahrt werden: einerseits im Betrieb, andererseits in der Branche und zu guter Letzt auch gegenüber Staat und Politik.

Der Thinktank

Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, deren Mitgliedschaft verpflichtend ist. Gemeinsam mit dem ÖGB vertritt die Arbeiterkammer die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und beruflichen Interessen der ArbeitnehmerInnen, sowohl im rechtlichen als auch im politischen Sinne – vor allem gegenüber staatlichen Institutionen.
Die AK gilt als Denkfabrik („Thinktank“) des Power-Trios, denn während die Gewerkschaften für die Verhandlung der Kollektivverträge sowie Lohn- und Gehaltsabschlüsse zuständig sind, erarbeiten die ExpertInnen der Arbeiterkammer Gesetzesvorschläge und geben Stellungnahmen zu Verordnungen und Gesetzen ab. Die RechtsberaterInnen der Arbeiterkammer unterstützen nicht nur in arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch zu arbeitnehmerrelevanten Themen wie Wohn- und Mietangelegenheiten, KonsumentInnenschutz, Bildung, Umwelt-, Steuer sowie Familienfragen. Sie stehen ArbeitnehmerInnen auch rechtlich zur Seite, indem sie sie vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertreten.

Der Aktivist

Im Gegensatz zur Arbeiterkammer ist der überparteiliche ÖGB mit seinen sieben Teilgewerkschaften als Verein registriert und hat daher eine eigene Rechtspersönlichkeit. Obwohl die Mitgliedschaft nicht verpflichtend ist, verzeichnet die Interessenvertretung unselbstständiger Erwerbstätiger rund 1,2 Millionen Mitglieder. Neben der Betreuung seiner Mitglieder in Bezug auf Arbeitsrecht und Arbeitsleben ist das Ziel des ÖGB und seiner Gewerkschaften, die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer nicht nur gegenüber den Arbeitgebern, sondern auch den Parteien und dem Staat zu vertreten. Dies bedeutet, dass der ÖGB stets Stellung zur aktuellen Entwicklung der Sozialpolitik nimmt oder Gesetze kommentiert, die für ArbeitnehmerInnen relevant sind. Er sorgt dafür, dass durch Initiativen für Generalkollektivverträge oder rechtliche Regelungen die Interessen der ArbeitnehmerInnen gewahrt werden.
Die einzelnen Gewerkschaften wiederum verhandeln Einzel-Betriebs- und Kollektivverträge aus und sind für die Aus- und Weiterbildung der BelegschaftsvertreterInnen verantwortlich. Wenn es hart auf hart kommt und die Politik sich querstellt, mobilisieren die Gewerkschaften ihre Betriebsräte und Mitglieder und machen mit Streiks und Demonstrationen auf die aktuelle Lage aufmerksam. Somit sind die Gewerkschaften im Gegensatz zur Arbeiterkammer eher auf Betriebsebene tätig und kooperieren eng mit den BelegschaftsvertreterInnen zusammen.

Das Sprachrohr

Der Betriebsrat ist das Sprachrohr der Belegschaft eines Unternehmens. In erster Linie sind seine Mitglieder für die ArbeitnehmerInnen in ihrem Betrieb zuständig und stehen ihnen mit Beratung oder Interventionen zur Seite. Allerdings können und sollen BetriebsrätInnen auch die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens verfolgen – denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft zu geben und ihm Einsichten in die Bilanz zu gewähren. Hier wiederum wird die Arbeiterkammer benötigt, die die BelegschaftsvertreterInnen dabei unterstützt und berät. Es steht jedoch fest, dass ohne Betriebsrat, ohne eine von der Belegschaft selbst gewählte Interessenvertretung die Rechte der ArbeitnehmerInnen nicht sichergestellt werden können.
Ohne die BetriebsrätInnen könnte der ÖGB nicht vollständig arbeiten, aber auch die BetriebsrätInnen wären ohne die Expertise und die Unterstützung der Gewerkschaften und Arbeiterkammer deutlich geschwächt.
Wenn es um die Interessen der Belegschaft in einem Unternehmen geht, ist es auf lokaler Ebene ohne einen Betriebsrat nicht machbar. Wenn es um die Interessendurchsetzung von ArbeitnehmerInnen geht, ist der Rückhalt der Gewerkschaft für den Betriebsrat von wesentlicher Bedeutung.
Wenn in einem Unternehmen noch gar kein Betriebsrat existiert, führt der erste Weg immer zur zuständigen Gewerkschaft, die dann bei der Planung und Durchführung der Betriebsratswahl hilft und die beteiligten Personen unterstützt, insbesondere dann, wenn sich die Unternehmensleitung – trotz gesetzlicher Regelung – gegen die Gründung eines Betriebsrates stellt. Somit ist eine Verflechtung mit der Gewerkschaft unvermeidbar, vor allem in der schwierigen Anfangsphase, wenn es darum geht, den Betriebsrat im Unternehmen zu verankern. Aber BetriebsrätInnen vernetzen sich auch untereinander, auf nationaler und internationaler Ebene. Wenn es um die Errichtung eines Europäischen Betriebsrates geht, können die BelegschaftsvertreterInnen auf die Unterstützung des ÖGB zählen.

Füreinander da

Ob Jobwechsel, Kündigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz, Fragen zu Steuern, Überstunden oder dem Arbeitsvertrag: Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeiterkammer sind für die ArbeitnehmerInnen da. Und sie sind auch füreinander da, sie bestärken, unterstützen und beraten einander. Selbst wenn einer allein schon stark ist – zu dritt ist man stärker.

Internet:
Weitere Infos und Download des Folders finden Sie unter:
tinyurl.com/l25n98z

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin
maja.nizamov@gmx.net
oder die Redaktion
aw@oegb.at

Neu!
Die TeilnehmerInnen der Sozialakademie der Arbeiterkammer (SOZAK) arbeiten im Zuge des Lehrgangs jedes Jahr in Kleingruppen an von den Gewerkschaften beauftragten Projektarbeiten zu unterschiedlichen gewerkschaftspolitisch relevanten Themen. Die Ergebnisse werden als Broschüre, Seminarkonzept oder Folder vom ÖGB-Verlag publiziert. BetriebsrätInnen, GewerkschaftssekretärInnen sowie Interessierte können diese Projektarbeiten im Verlag bestellen (Michael Musser, +43 1 662 32 96-39732, michael.musser@oegbverlag.at). In unserer neuen Serie stellen wir ausgewählte Projektarbeiten vor, die zum jeweiligen Schwerpunktthema des Hefts passen.

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