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Wilhelmine Moik Beim ÖGB-Frauenkongress 1959 legte Wilhelmine Moik ihre Funktion als Frauensekretärin nieder, Vorsitzende blieb sie bis 1963. Unter den Danksagenden war auch die spätere Sozialministerin Grete Rehor als Vertreterin der christlichen Gewerkschafterinnen.

Recht der Frau auf Arbeit

Historie

Wilhelmine Moik baute 1945 die ÖGB-Frauenabteilung auf. Ihr Kampf galt der Gleichberechtigung der Frauen auch am Arbeitsmarkt.

Am 25. Mai 1946 stand eine kleine Frau am Rednerpult des österreichischen Nationalrats. Sie machte sich zur Anwältin der Frauen, die Gefahr liefen, wieder „heim an den Herd“ geschickt zu werden, wenn die Männer aus der Kriegsgefangenschaft heimgekehrt waren:

Wenn ich vom Recht auf Arbeit spreche, dann möchte ich … ganz besonders von dem Recht der Frau auf Arbeit sprechen. Es war bisher so, dass die Frauen immer dann zur Berufsarbeit herangezogen wurden, wenn es Not an Männern gegeben hat. Waren aber wieder halbwegs normale Verhältnisse zurückgekehrt, wurden sie als überflüssig abgebaut und vom Beruf entfernt. … Vergessen wir nicht, wenn wir die Frauenarbeit immer nur dann verwenden, wenn ein Mangel an Arbeitskräften vorhanden ist, so leisten wir der Frauenarbeit und der Ausbildung der Frauen keinen Dienst. Denn alle Eltern werden es sich überlegen, für die Berufsausbildung ihrer Mädel einen großen Aufwand zu machen, wenn sie wissen, dass die Zeit kommt, wo sie wieder aus dem Berufsleben ausscheiden müssen.

Die 52-jährige Rednerin wusste, wovon sie sprach. Die Tochter einer sozialdemokratischen Arbeiterfamilie, eine Weißnäherin, war schon früh engagierte Gewerkschafterin gewesen und 1921 von der Pionierin Anna Boschek als Mitarbeiterin in die Reichskommission der Freien Gewerkschaften geholt worden. Als die Kommission 1928 in den Bund der Freien Gewerkschaften umgewandelt worden war, hatten die beiden dessen Frauensektion aufgebaut. 1932 bis 1934, in den letzten beiden Jahren der demokratischen Republik, hatte sie dem Wiener Gemeinderat angehört. Ab 1934 hatte die mutige Frau die illegale „Sozialistische Arbeiterhilfe“ geleitet, die politisch Verfolgten und deren Angehörigen Hilfe und Unterstützung bot. Haftstrafen unter der austrofaschistischen Diktatur und zweieinhalb Jahre Haft in den Gefängnissen der Gestapo, der nationalsozialistischen Geheimen Staatspolizei, waren die Folge.
1945 gehörte Wilhelmine Moik zu dem noch kleinen Kreis jener GewerkschafterInnen, die nach der Gründung im April die praktische Aufbauarbeit beim Österreichischen Gewerkschaftsbund leisteten, ab September 1945 leitete sie das ÖGB-Frauenreferat. Nach den ersten Nationalratswahlen der Zweiten Republik zog sie ins Parlament ein und sollte bis 1963 Abgeordnete bleiben. Zusätzlich zu ihrer Funktion als Frauensekretärin wurde sie 1951 auch zur ÖGB-Frauenvorsitzenden gewählt.

Biografie über Wilhelmine Moik:
tinyurl.com/o3v7tg8

Zusammengestellt und kommentiert von Brigitte Pellar
brigitte.pellar@aon.at

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