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Steuer-ABC

Schwerpunkt

Die wichtigsten Begriffe, die man braucht, um das Steuersystem zu verstehen und die Debatte zur Steuerreform verfolgen zu können, kurz erklärt.

Absetzbetrag und Freibetrag
Absetzbeträge reduzieren die Steuerschuld um einen bestimmten Betrag und stehen unter gewissen Voraussetzungen zu, z. B. wenn man Kinder hat, alleinerziehend ist, Unterhaltszahlungen leisten muss etc. Anders wirken Freibeträge (darunter fallen außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben, Werbungskosten, Pendlerpauschale). Die Auswirkung eines Freibetrages ist von der Höhe des Einkommens abhängig, er reduziert die Steuerbemessungsgrundlage um einen bestimmten Betrag – also das Einkommen, für das man Steuern zahlen muss. Je höher das Einkommen ist und je höher der Steuersatz ist, den man zahlen müsste, desto höher ist die Steuerersparnis durch einen Freibetrag. ÖGB und AK fordern die Umwandlung des Pendlerpauschales in einen Absetzbetrag.

ArbeitnehmerInnenveranlagung
Die Lohnsteuer, die ArbeitnehmerInnen von ihrem Einkommen zahlen müssen, wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wenn man bestimmte Ausgaben geltend machen und steuerlich absetzen will, muss man eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchführen. Für den Antrag hat man fünf Jahre Zeit.

Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen für die Lebensführung, die steuerlich absetzbar sind. Das können Krankheitskosten, Mehraufwendungen aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder Kosten der Heilbehandlung sein. Allerdings wirken diese erst, wenn ein Selbstbehalt überschritten wird, dessen Höhe nach den Einkommens- und den Familienverhältnissen abgestuft ist.

Direkte und indirekte Steuern
Die direkten Steuern werden unmittelbar bei dem Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen die Steuern auf Einkommen und Löhne. Bei direkten Steuern kann man je nach Einkommen unterschiedliche Steuersätze anwenden. Zu den indirekten Steuern zählen die Umsatzsteuer sowie die Verbrauchsteuern (z. B. Biersteuer, Mineralölsteuer). Die Steuer wird vom Händler geschuldet und von den KundInnen bezahlt. Bei indirekten Steuern wird für alle Personen unabhängig von deren Einkommen derselbe Steuersatz angewandt. Die Belastung durch indirekte Steuern ist bei BezieherInnen niedriger Einkommen höher als bei Besserverdienenden.

Durchschnittssteuersatz
Der Durchschnittssteuersatz misst den Anteil der Steuer am Bruttoeinkommen. Bei progressiven Steuern steigt der Durchschnittssteuersatz mit dem Einkommen. Bei 2.000 Euro Bruttomonatseinkommen liegt der Durchschnittssteuersatz bezogen auf das Jahreseinkommen bei 10,4 Prozent, bei 4.000 Euro bei 20 Prozent, bei 6.000 Euro bei 25 Prozent.

Eingangssteuersatz
Das ist der Steuersatz, mit dem nach dem steuerfreien Einkommen von 11.000 Euro pro Jahr der Einkommensteuertarif beginnt. Der Eingangssteuersatz beträgt 36,5 Prozent und ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Daher fordern ÖGB und AK eine Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent.

Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer besteuert den Übergang von Vermögenswerten des Verstorbenen an den Erben. In Österreich wird die Erbschaftssteuer seit 2008 nicht mehr erhoben. Das entlastet v. a. Großerben, denn bei der Erbschaftssteuer kamen 56 Prozent des Aufkommens von den drei Prozent der größten Erbschaftsfälle. ÖGB und AK fordern daher die Wiedereinführung einer reformierten Erbschaftssteuer.

Familienbesteuerung
Bei der Familienbesteuerung hängt die Höhe der Steuer vom Familieneinkommen ab. Im Gegensatz dazu wird bei der Individualbesteuerung das Einkommen jeder Person getrennt besteuert. Die Steuerersparnis steigt mit der Einkommensdifferenz im Haushalt an.

Finanztransaktionssteuer
Eine Finanztransaktionssteuer ist eine Steuer auf Finanztransaktionen. Eine minimale Besteuerung von Finanztransaktionen, etwa im Ausmaß von 0,01 Prozent, würde nur kurzfristig-spekulative Transaktionen verteuern und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzmärkte leisten. ÖGB und AK fordern seit Jahren die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU (siehe auch „Immer einen Schritt voraus“).

Flat Tax – proportionale Steuer
Im Gegensatz zu einem progressiven Steuersystem wird bei einer Flat Tax ein konstanter Steuersatz unabhängig von der Höhe des Einkommens verrechnet. Das wirkt zugunsten Besserverdienender. Die Kapitalertragsteuer ist eine proportionale Steuer und beträgt unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge immer 25 Prozent.

Grenzsteuersatz und Grenzabgabensatz
Der Grenzsteuersatz misst den Anteil der Steuern an einer Einkommenserhöhung. Ab einem Monatseinkommen von etwa 1.190 Euro brutto wird bei einer Einkommenserhöhung der Grenzsteuersatz von 36,5 Prozent fällig. Ab einem Bruttomonatseinkommen von ca. 2.500 Euro fällt der Grenzsteuersatz von 43,2 Prozent an und ab ca. 5.850 Euro der Grenzsteuersatz von 50 Prozent. Der höhere Grenzsteuersatz wird nie auf das gesamte Einkommen angewandt, sondern nur auf den Teil des Einkommens, der in die höhere Steuerstufe fällt.
Der Grenzabgabensatz misst den Anteil von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an einer Einkommenserhöhung und ist daher höher als der Grenzsteuersatz.

Individualbesteuerung
In Österreich gilt seit 1973 das Modell der Individualbesteuerung. Demnach werden Einkommen direkt bei dem/der LohnempfängerIn besteuert – unabhängig davon, ob er/sie verheiratet ist und/oder Kinder hat. Die Individualbesteuerung fördert die Erwerbsbeteiligung der Frauen. Familienförderung findet in Österreich weniger durch Steuern als durch Leistungen wie die Familienbeihilfe statt, die sich am Grundsatz „Jedes Kind ist gleich viel wert“ orientiert (zur aktuellen Debatte über Familiensteuern siehe auch „Splitting Family?“).

Kalte Progression
Damit wird die Steuermehrbelastung bezeichnet, die dann eintritt, wenn bei einem progressiven Steuertarif dessen Eckwerte nicht der Inflation angepasst werden. Einkommenserhöhungen in Höhe der Inflationsrate erhöhen zwar nicht die Kaufkraft, führen aber zu einer Erhöhung der Steuerlast bzw. des durchschnittlichen Steuersatzes.

Körperschaftsteuer
Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer der juristischen Personen wie Aktiengesellschaften und GmbHs dar. Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent.

Jahressechstel
Sonstige Bezüge (das sind zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen, Prämien, Jubiläumsgelder) werden im Ausmaß eines Sechstels der laufenden (in der Regel monatlichen) Bezüge begünstigt besteuert. Das Jahressechstel wird nach Abzug eines Freibetrags von 620 Euro mit sechs Prozent Lohnsteuer begünstigt besteuert.

Negativsteuer
Wenn man ein geringes Einkommen bezieht, kann es in folgenden Fällen zu einer Steuergutschrift (Negativsteuer) kommen: Besteht Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, werden grundsätzlich zehn Prozent der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (höchstens jedoch 110 Euro) gutgeschrieben. ÖGB und AK fordern eine Erhöhung der Negativsteuer, damit auch GeringverdienerInnen eine Entlastung bekommen (siehe auch „Die gerechtere Negativsteuer“).

Sonderausgaben
Das Einkommensteuergesetz definiert bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden, z. B. Nachkauf von Versicherungszeiten, bestimmte Versicherungsprämien für Wohnraumsanierung, Kirchenbeiträge, bestimmte Spenden. Sonderausgaben stellen einen Freibetrag dar (siehe auch „Pfade durch den Steuer-Dschungel“).

Steuerpflichtiges Einkommen
Bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung. Vom Bruttoeinkommen werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, bevor das Einkommen der Besteuerung unterworfen wird.

Steuerprogression
Darunter versteht man das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Das heißt, jemand mit einem höheren Einkommen zahlt einen höheren Steuersatz.

Steuertarif  
In Österreich gelten je nach Einkommenshöhe unterschiedliche Tarifstufen. Die ersten 11.000 Euro steuerpflichtigen Einkommens pro Jahr sind steuerfrei. Für 11.000 bis 25.000 Euro ist ein Steuersatz von 36,5 Prozent fällig, für 25.000 bis 60.000 Euro 43,2 Prozent, bei über 60.000 dann 50 Prozent. Dazu muss aber berücksichtigt werden, dass das sogenannte Jahressechstel begünstigt mit sechs Prozent besteuert wird.

Vermögenssteuer
Private Vermögen sind in Österreich höchst ungleich verteilt. Die reichsten fünf Prozent der Haushalte besitzen 57 Prozent des Privatvermögens. Vermögen sind derzeit in Österreich nicht besteuert. Der ÖGB fordert eine Vermögenssteuer für Privatpersonen auf die Nettovermögen (Vermögen abzgl. Schulden) bei einem Freibetrag von 700.000 Euro (siehe auch „Was vermögen Vermögende?“).

Werbungskosten
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben, die in Beziehung mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit stehen. Werbungskosten wirken als Freibetrag, d. h. sie reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes. Zu den Werbungskosten zählen u. a. das Pendlerpauschale, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Aus- und Fortbildung, die Betriebsratsumlage, ein Computer, Fachliteratur, Gewerkschaftsbeiträge (siehe auch „Pfade durch den Steuer-Dschungel“).

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor david.mum@gpa-djp.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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