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Symbolbild zum Bericht Wie das Schwarzgeschäft trotz Registrierkasse funktioniert: Ein kurzer Dreh am Schlüssel der Kasse genügt, um die Umsätze erheblich schrumpfen zu lassen.

Brauchen S’ eine Rechnung?

Schwerpunkt

Steuerhinterziehung: Möglichkeiten, Auswirkungen, aber auch Grenzen rechtsstaatlichen Handelns aus der Sicht des Praktikers.

In der Diskussion über die Gegenfinanzierung einer unverzichtbaren Steuersenkung auf Arbeitseinkommen werden konsequente Maßnahmen gegen den Steuerbetrug als unverzichtbares Element einer finanzierbaren Steuerreform eingefordert. Über Möglichkeiten, Auswirkungen, aber auch Grenzen rechtsstaatlichen Handelns bei drei unterschiedlichen und doch häufig gemeinsam genannten Forderungen: Registrierkassenpflicht, Umsatzsteuerbetrug und Gewinnverschiebung in Steueroasen.

Registrierkassenpflicht
Mit einer umfassenden Registrierkassenpflicht wäre nach Meinung vieler bereits ein wichtiger und lukrativer Schritt zur Betrugsbekämpfung gesetzt. Die heftige Abwehrreaktion diverser Wirtschaftskammerfunktionäre insbesondere aus dem Gastronomiebereich verwundert, wenn man bedenkt, dass die Registrierkassenpflicht bereits jetzt für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150.000 Euro besteht.
KollegInnen aus der Steuerfahndung und Betriebsprüfung der Finanzämter sehen allerdings die Erwartungen, die an die Ausweitung des Kreises der Verpflichteten geknüpft werden, als weit überzogen an. Im Zusammenhang mit Registrierkassen und Kassensystemen sehen sie sich nämlich der viel tiefer gehenden Problematik gegenüber, dass Kassensysteme relativ einfach manipuliert werden können.
Das ARD-Fernsehmagazin „Plusminus“ deckte kürzlich auf, wie das Schwarzgeschäft trotz Registrierkasse funktioniert: Ein kurzer Dreh am Schlüssel der Kasse genügt, um die Umsätze erheblich schrumpfen zu lassen. Eine andere beliebte Methode ist der Trainingsmodus, in welchem Umsätze zwar per Bon ausgewiesen, nicht aber gespeichert werden. So bekommen selbst Angestellte nicht mit, wenn der Chef in die eigene Tasche wirtschaftet. Bei Recherchen mit versteckter Kamera boten Händler sogar an, beim Kauf der Kasse die entsprechende Software oder Tools zur Manipulation als zusätzliches Leistungsmerkmal gleich mit zu verkaufen.
Der OECD-Bericht „Umsatzverkürzung mittels elektronischer Kassensysteme – eine Bedrohung für die Steuereinnahmen“ aus dem Jahr 2013 verweist neben den erwähnten Manipulationsmethoden noch auf etliche andere Hard- und Software-basierte Möglichkeiten1.
ExpertInnen schätzen den jährlichen Schaden für die Steuerkasse in Deutschland laut ARD auf fünf bis zehn Milliarden Euro. Umgelegt auf österreichische Verhältnisse bedeutet dies ein Schadensvolumen von rund einer Milliarde Euro.
 
Nur ein erster Schritt
Eine umfassende Registrierkassenpflicht kann also nur ein erster Schritt sein, ohne eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Sicherheits-Software in elektronische Kassen ist wohl eher von einem Placebo auszugehen. Dabei ist eine Lösung technisch machbar – mit einem Chip. Bei diesem Verfahren bekommt jede Buchung an der Kasse einen Schlüsselcode. Ein Prüfer könnte selbst Jahre später die Manipulation feststellen. Entsprechende Systeme gibt es bereits, allerdings werden sie bislang kaum genutzt. Zusätzlich müssen die Herstellung und der Vertrieb von Manipulations-Software verboten und die Manipulation selbst unter massive Strafdrohung gestellt werden, denn nur wenn sichergestellt wird, dass Registrierkassen nicht mehr einfach manipuliert werden können, ist die Beantwortung der klassischen Frage „Brauchen S’ eine Rechnung?“ mit „Ja, natürlich!“ auch tatsächlich ein Beitrag zur Vermeidung von Steuerhinterziehung.

Umsatzsteuer(Karussell)betrug
Immer wieder wird im Zusammenhang mit der Steuerreform auch die Bekämpfung von Betrugsmustern im Bereich der Umsatzsteuer eingefordert, die gemeinhin als Umsatzsteuerkarusselle bezeichnet werden. Nahezu sämtliche Umsatzsteuerbetrugsmodelle großen Stils bewegen sich zum Zwecke ausgeklügelter Verschleierungs- und Abschirmungsmaßnahmen über mehrere Staaten (Drittländer und Binnenmarkt). Die Finanz wird dabei nicht nur um die Umsatzsteuer geprellt, sondern muss auch die geltend gemachten Vorsteuern auszahlen. Österreich hat hier in den letzten Jahren erfolgreich zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs gesetzt. Engagierte und hochqualifizierte PrüferInnen der Finanzämter, der Großbetriebsprüfung und der Steuerfahndung haben in multilateralen Prüfungen wesentlich an der Aufdeckung und Zerschlagung von Betrugskartellen mitgewirkt. Als besonders hilfreich erweist sich dabei die Ausweitung des Reverse Charge System in der Unternehmerkette, womit die Auszahlung von Vorsteuerbeträgen an betrügerische Unternehmen verhindert wird. Die Lieferung von besonders betrugsanfälligen, meist hochpreisigen Gütern und Zertifikaten fällt nun unter diese Regelung. Damit ist es gelungen, den direkten Schaden durch Steuerausfälle in Österreich zu minimieren.
Der Fokus muss aber weiter darauf gelegt werden, Teilnehmer vom Markt zu nehmen, die als Zwischenhändler in solchen, als Karussell bezeichneten betrügerischen Unternehmensketten mitwirken. Wenn damit auch keine unmittelbaren Fiskalerträge zu erzielen sind, wird doch künftigen Steuerausfällen vorgebeugt und wesentlich dazu beigetragen, dass nicht andere, vor allem junge Mitgliedsstaaten in der EU regelrecht ausgeplündert werden. Laut EU-Rechnungshof schätzt man den Schaden durch Karussellbetrug europaweit immerhin auf mehr als 100 Milliarden Euro.

Gewinnverschiebung in Steueroasen
Die aktuelle Debatte um Luxemburgs Steuergeschenke an multinationale Konzerne richtet den Fokus wieder auf das Problem mit Steueroasen. Um die globale Steuerschuld zu verringern, verschieben multinationale Unternehmen ihre Profite gern in Steueroasen (siehe auch„Globales Geldverstecken“).
Dabei bieten sich vor allem zwei Wege an: Transferpreisgestaltung und interne Kredite. Liefert ein Konzern von einer Tochterfirma in Österreich an eine Tochter in Irland, wo das Produkt weiterverarbeitet oder auf dem Markt verkauft wird, und liegt der Transferpreis unter den eigenen Kosten samt Gewinnaufschlag, führt das zu einer Minderung der Gewinne der österreichischen Firma – und treibt die Gewinne der irischen Tochter in die Höhe.

Beträchtliche Ersparnisse
Ein niedriger Transferpreis bringt damit beträchtliche Steuerersparnisse, da die Steuersätze in Irland viel niedriger sind als in Österreich. Nur der Ansatz „korrekter“ Transferpreise, wie z. B. die Marktpreise im Handel zwischen unabhängigen Unternehmen (Fremdvergleichspreise), sind eine objektive Benchmark für die Ermittlung von steuerpflichtigen Gewinnen in jedem Land.
Die gleiche Logik gilt für interne Kapitalmärkte von großen Konzernen. Die Finanzierung inländischer Konzernaktivitäten durch ausländische Konzerngesellschaften führt zu einem Zinsaufwand in Österreich und damit zu einer Gewinnminderung, während die Zinseinkünfte im Ausland nicht oder nur gering besteuert sein können. Der interne Kredit verringert eindeutig die globale steuerliche Belastung des Konzerns zulasten Österreichs. Finden solche Gewinnverschiebungen aus Gründen der Steuerumgehung statt, ist es in der Regel Aufgabe der Spezialistinnen und Spezialisten der Großbetriebsprüfung, diesen einen Riegel vorzuschieben.

Akuter Personalmangel
Diese drei Beispiele stellen nur einen Ausschnitt der Tätigkeiten der KollegInnen der Finanzverwaltung dar. Wer will, dass die Einhaltung der Steuergesetze weiter in gewohnt hoher Qualität erfolgt, darf vor dem akuten Personalmangel nicht die Augen verschließen.
Der jüngst veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes zum Risikomanagement und Personaleinsatz der Finanzverwaltung unterstreicht voll und ganz die langjährige Forderung der Finanzgewerkschaft nach mehr Personal.
Allein die vom Rechnungshof aufgezeigte Streichung von 190 Vollzeitkräften von 2008 bis 2012 bedeutet einen Nettoverlust für den Staat und die Steuerzahler von rund 80 Millionen Euro pro Jahr.

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor otto.aiglsperger@goed.at oder die Redaktion aw@oegb.at

1 tinyurl.com/l25y27w

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