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Arbeiterkammer: Arbeiterkammerwahl 2014

Aus AK und Gewerkschaften

Rudi Kaske: "Wer seine Rechte als ArbeitnehmerIn stärken will, macht mit bei der AK-Wahl."

Nach Landtagswahlen und Nationalratswahl geht der Wahlmarathon in die nächste Runde: 2014 wählen mehr als drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeiterkammer-Wahl ihre Interessenvertretung. 

Diese Wahl ist anders …

Die AK-Wahl ist in vielerlei Hinsicht besonders, insbesondere im Hinblick auf das Wahlrecht. So spielt etwa die StaatsbürgerInnenschaft bei der AK-Wahl keine Rolle. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 2003 steht fest, dass auch für AK-Mitglieder mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft sowohl das aktive Wahlrecht als auch das passive Wahlrecht gilt.

Auch dass Lehrlinge und andere junge ArbeitnehmerInnen wählen dürfen, wenn sie sich in die Wählerliste eintragen lassen, ist österreichweit eine Besonderheit, denn bei den AK-Wahlen gilt für das aktive Wahlrecht keine Altersgrenze. Nur im Hinblick auf das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz ergibt sich grundsätzlich ein Wahlalter von 15 Jahren.

 … und wichtig

„Ihre Stimme gibt der Gerechtigkeit mehr Gewicht“ lautet der Aufruf der Arbeiterkammer, mit dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die Wahlurne gebracht werden sollen. Hingehen und mitbestimmen lautet die Devise, denn die AK-Wahl ist eine interessenpolitische Wahl.

Wer zur Wahl geht, entscheidet mit, wer die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen in den nächsten fünf Jahren vertreten soll. Da geht es um die Haltung zu Überstunden, gerechte Arbeitszeitregelungen, Konsumentenschutz, leistbares Wohnen, kompetente Beratung und Unterstützung in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen, gute Ausbildungsplätze für die Jungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und vieles mehr. 2.000.000-mal bekommen AK-Mitglieder jedes Jahr kostenlos arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und sozialrechtliche Beratung. 200 Millionen Euro hat die AK im vorigen Jahr für ihre Mitglieder vor Gericht mit Erfolg durchgesetzt.

Darum: Gehen Sie zur AK-Wahl und stärken Sie mit Ihrer Stimme die Arbeiterkammer auch weiterhin als Ihre Interessenvertretung.

Gut informiert mit wenigen Klicks

Wann, wo und wie wird gewählt? Diese und alle weiteren Informationen und Unterlagen zur AK-Wahl erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom AK-Wahlbüro per Post zugeschickt.
Wer sich schon jetzt informieren will, kann ab 20. November alle Infos rund um die AK-Wahl auch online abrufen unter:

www.arbeiterkammer.at/wahl

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