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Es war einmal...

Es war einmal …

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Eine Angst geht um in Österreich, die Angst vor der Vermögenssteuer und der Enteignung des Mittelstandes.

"Dieses Mittelstandsargument ist eine reine Farce. Mich wundert, dass die Finanzministerin und die Herren von der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer nicht selbst drüber lachen müssen“, (Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp).
Vermögenssteuern schädigen den Wirtschaftsstandort, treffen den Mittelstand, treiben Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) in den Ruin und verursachen hohe Verwaltungskosten. All diese (Schein)argumente geistern immer wieder durch die Medien. Untermauert wird das Ganze durch teils äußerst zweifelhafte Auftragsstudien. Zuletzt hatte die Wirtschaftskammer eine Studie der KMU Forschung Austria präsentiert, in der angeblich nachgewiesen wird, dass Vermögenssteuern „unsere Betriebe direkt in der Substanz treffen und Standort und Arbeitsplätze gefährden“. Der Grund: „Eigentumssteuern“ würden etwa 10.000 Klein- und Mittelbetriebe treffen und diese in ihrer Existenz gefährden.

Vermögenssteuer personenbezogen

Es lohnt sich, hier ein wenig genauer hinzusehen: Ganz grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Vermögenssteuer, wie sie in ÖGB, Gewerkschaften und AK diskutiert wird, nicht an Unternehmen richtet, sondern an Personen. Betriebe könnten also nur betroffen sein, wenn der/die EigentümerIn steuerpflichtig würde. Dass das bei allen KMUs mit einem Reinvermögen über der Steuergrenze der Fall wäre, ist wohl eher unwahrscheinlich.
Wenn man außerdem argumentiert, dass die Vermögenssteuer zu weniger Investitionen führt, unterstellt man den vermögenden Eigentümerinnen und Eigentümern, sie würden ihre Ersparnisse derzeit allesamt in Realinvestitionen anlegen. Davon kann aber nicht ausgegangen werden, im Gegenteil – die Vermögenden legen einen großen Teil ihrer Finanzvermögen spekulativ an. Je höher das Vermögen einer Person ist, desto größer ist der Anteil der Ersparnisse, der spekulativ angelegt ist.
Gesetzt den Fall, dass das Reinvermögen eines Unternehmens beispielsweise zwei Millionen Euro beträgt, könnte mit dem Vermögenssteuermodell des ÖGB maximal eine jährliche Steuerpflicht von 7.000 Euro entstehen. Das wäre für ein Unternehmen dieser Dimension wohl durchaus leistbar.
Neben der KMU Forschung Austria hat jüngst eine Studie des IHS im Auftrag der Wirtschaftskammer Diskussionsstoff geliefert, der seither in jeder Aussendung von IV und Wirtschaftskammer zum Thema Steuern wiedergekaut wird. Hier eine Reihe von Argumenten aus dieser Studie, die in der Diskussion um vermögensbezogene Steuern hartnäckig immer wieder auftauchen:

Es wird behauptet, die Vermögensverteilung in Österreich sei wesentlich gerechter als von der Nationalbank erhoben. Das IHS meint, das hohe Niveau der Sozialleistungen und Pensionen in Österreich mache vor allem bei den unteren Einkommensschichten das Vorsorgesparen nicht notwendig. Daher hätten vor allem diese Einkommensgruppen kaum oder kein Finanz- und Sachvermögen. „Trotz konzeptueller Probleme“, schreiben die Studienautoren, sei daher das Pensionsvermögen in die Vermögensverteilung einzubeziehen.

Kein Auslaufmodell

Es ist richtig, dass der auf weite Strecken gut ausgebaute Sozialstaat die Einkommensverteilung wesentlich verbessert und sich die Gini-Koeffizienten vor und nach Sozialleistungen deutlich unterscheiden. Das ist freilich aber auch die ureigenste Aufgabe eines Sozialstaates. Dass Sozialleistungen und vor allem lebensstandardsichernde staatliche Pensionen den Druck, für eine Eigenvorsorge zu sparen, reduzieren können, ist ebenfalls keineswegs von der Hand zu weisen und auch gut so. Dennoch ist es unseriös, Pensionsansprüche, über die der/die Einzelne nicht frei verfügen und die er/sie nicht weitergeben oder vererben kann, einfach mit Finanz-, Immobilien- oder Unternehmensvermögen gleichzusetzen.
Nicht umzubringen ist außerdem das Argument, Vermögenssteuern seien international ein Auslaufmodell. Auch die IHS-Studie bedient sich dieses Arguments, widerspricht sich dabei aber selbst, indem gleich anschließend geschrieben steht: „In der EU haben 19 Länder – ebenso wie Japan, USA und die Schweiz – eine Erbschafts- und Schenkungssteuer; eine Grundsteuer gibt es in fast allen Ländern …“
Es dürfte jedem/jeder klar sein, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Grundsteuer auch zur Gruppe der Vermögenssubstanzbesteuerung zählen. Vermögen wird fast überall stärker besteuert als hierzulande. Als Beispiel sei nur eines unserer Nachbarländer, die Schweiz, genannt, in der jeder Kanton eine andere Regelung zur Einhebung der Vermögenssteuer hat. Oder die USA, wo ein Grundsteuermodell existiert, das der vom ÖGB geforderten Vermögenssteuer ziemlich nahe kommt. In Frankreich wurde unter Präsident Mitterand 1981 eine klassische Vermögenssteuer eingeführt, die bis heute gilt und die, obwohl oft totgesagt, lebendiger scheint denn je zuvor. Sie trägt heute immerhin 3,4 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei.

Wer ist eigentlich Mittelstand?

Jetzt kann natürlich eingewandt werden, dass das alles schön und gut ist, aber auch wenn andere Länder diese Steuer einheben, wäre das für Österreich ja doch nicht der richtige Weg, denn schließlich träfe sie ja auch den sogenannten Mittelstand (was immer das sein mag), und der sei hierzulande ja ohnehin schon schwerstens belastet. Abgesehen davon, dass eine Vermögenssteuer à la ÖGB laut Nationalbank maximal die obersten sieben Prozent der Haushalte erfassen würde, wird der Begriff „Mittelstand“ offenbar von vielen politischen Kräften absichtlich missbräuchlich verwendet, um die ÖsterreicherInnen von der großen Gefahr, die von einer Vermögenssteuer ausgehe, zu überzeugen. Dazu Wolfgang Katzian: „Wir dürfen bei der Diskussion um die Vermögenssteuer nicht in die Mittelstandsfalle tappen. Wenn Frau Fekter, Herr Leitl, Herr Kapsch oder auch Herr Keuschnigg vom IHS der Meinung sind, Millionäre gehören zum Mittelstand, dann lassen wir Ihnen doch diese Meinung. Dann besteuern wir eben diese Mittelstandsmillionäre!“
Das letzte Argument, das hier Erwähnung finden soll, weil es besonders abenteuerlich ist und auch von der Finanzministerin immer wieder aus Omas Märchenkiste herausgeholt wird, ist jenes der angeblich so hohen Verwaltungskosten einer Vermögenssteuer.
Das IHS spricht in seiner Studie sogar von Verwaltungskosten von bis zu 20 Prozent des Steueraufkommens. Bei Einnahmen aus der Vermögenssteuer von (nur) einer Milliarde Euro und 20-prozentigen Verwaltungskosten würde das bedeuten, dass für die Einhebung über 3.000 Menschen beschäftigt würden. Das ist eine völlig absurde Zahl. Vor allem angesichts der Tatsache, dass für die Vermögenssteuer laut ÖGB-Modell kein Hausrat, sondern nur Immobilien, Fahrzeuge, Finanzvermögen und Beteiligungen herangezogen werden sollen. Zu dieser Zahl im Widerspruch stehen sogar die ebenfalls in der Studie zitierten Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die von Verwaltungskosten in der Höhe von 1,8 Prozent des Aufkommens ausgehen.
Interessant ist dazu eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 2006. Darin gab Ex-Finanzminister Grasser bekannt, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer, gemeinsam mit Gebühren und Verkehrssteuern, von Beschäftigten im Ausmaß von 274 Vollzeitstellen administriert wurde. Der Verwaltungsaufwand machte daher nur einen Bruchteil der Einnahmen aus dieser Steuer aus. Es ist zu vermuten, dass das IHS genauso wie die Finanzministerin wider besseres Wissen eine „Schnüffelsteuer“ und ein großes Ausmaß an Vollzeitstellen konstruierte, deren InhaberInnen mit nichts anderem beschäftigt wären, als von Haus zu Haus zu gehen, um jeden Ring und jedes Gemälde penibel zu registrieren. Genau das will aber niemand und das hat auch bisher niemand vorgeschlagen.
Also schließen wir Omas Märchenkiste wieder zu, schmeißen wir den Schlüssel weg und setzen wir die Vermögenssteuer um!

Mehr Infos unter:
www.gpa-djp.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an die AutorInnen
lucia.bauer@gpa-djp.at,
martin.bolkovac@gpa-djp.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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