topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Immer mehr arbeiten prekär Der Werkvertrag (neue Selbstständige) ist grundsätzlich kein prekäres Arbeitsverhältnis. Er wird dann dazu, wenn damit reguläre Arbeitsverhältnisse verschleiert werden: "Zum Beispiel ein Kellner, der das Werk des Bier- und Speisenaustragens erbringt."

Immer mehr arbeiten prekär

Schwerpunkt

Immer mehr Menschen arbeiten nicht mehr Voll-, sondern Teilzeit, geringfügig bzw. in Umgehungsverträgen, oft zu einem Entgelt, das zum Leben nicht reicht.

Wer unter solchen Bedingungen arbeiten muss, der/die lebt „prekär“. Dies kann etwa dazu führen, dass jemand trotz eines oder mehrerer solcher Arbeitsverhältnisse nicht genug Einkommen für sein Auskommen hat. „Working poor“ nennt man diese Menschen. Für die Wirtschaftskammer sind diejenigen, die etwa infolge von Scheidungen in solchen Verhältnissen leben, selbst schuld.1 Dieser Zynismus soll ablenken und die UnternehmerInnen davor bewahren, die Verantwortung für die Verschlechterung von existenzsichernden Entgelt- und lebenswerten Arbeitsverhältnissen zu übernehmen. Das Prekariat ist keineswegs nur auf persönliche Gründe zurückzuführen, sondern vor allem auf die mutwillige strukturelle Umwälzung des Arbeitsmarktes im Zuge der von der Wirtschaftsseite vehement betriebenen Liberalisierung. Die Folgen sind Zurückdrängung, Durchlöcherung, Umgehung und Abbau von Sozial- und Arbeitsrechten sowie Einkommensstandards der großen Masse der in Ausbildung, Beschäftigung und in Pension stehenden Bevölkerung.

Wer ist prekär oder atypisch?

Selbst für Lore Hostasch, in deren Zeit als Sozialministerin (1997–2000) zahlreiche Regelungen für prekär Beschäftigte legalisiert wurden, scheint es „schwer“, Grenzen zu ziehen. „Die Flucht aus dem Arbeitsrecht wieder einzufangen, indem man versucht, überall dort, wo es ein Vertragsverhältnis zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer gibt, beide in das Sozialversicherungssystem hineinzuzwingen, das war das politische Ziel.“ Die ehemalige Sozialministerin bezeichnet „geringfügige Beschäftigung“ eindeutig als prekär, Teilzeitarbeit jedoch nicht.2
Doch wie sieht es heute aus? Es gibt mehr Teilzeitjobs denn je, davon immer mehr geringfügige Teilzeit. Teilzeit ist für viele – vor allem Frauen – zur Falle geworden, die später Vollzeit arbeiten wollten. Und oft sind gar nur mehr Teilzeitjobs zu ergattern. Gibt es nicht mehr prekäre Arbeitsverhältnisse als uns lieb sein kann, also dem Wunsch der Beschäftigten widersprechende Arbeitsformen mit mangelnder Absicherung und Niedrigstbezahlung?
Andrea Schober, GPA-djp-Sekretärin der Interessengemeinschaft work@flex, die atypische bzw. prekäre Beschäftigung bekämpft, nähert sich dem Problem pragmatisch: „Einerseits gibt es vertraglich, andererseits finanziell prekäre Arbeitssituationen.“
Prekär steht für ungesicherte Arbeitsverhältnisse, die nicht normalen Regelungen und Schutzbestimmungen unterliegen. Unter „atypische Beschäftigung“ fallen unselbstständig Erwerbstätige, auf die zumindest eine der folgenden Beschäftigungsformen zutrifft: Teilzeitarbeit (TZA), geringfügige Beschäftigung (TZA unter zwölf Stunden/Woche, max. 386,80 Euro/Monat; nur unfall-, nicht sozialversicherungspflichtig; freiwillig aber möglich), Befristung, freier Dienstvertag (FDV), Leih- oder Zeitarbeitsverhältnis (derzeit rund 70.000).3
Die Abgrenzung zwischen echtem Arbeitsvertrag, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag ist oft schwierig. Der wesentliche Unterschied in der Definition ist, ob eine Leistung in Abhängigkeit zum Arbeitgeber erbracht wird oder nicht. In der Praxis wurden und werden damit aber von Unternehmern gerne echte Arbeitsverträge mit weitreichenden Folgen für die freien DienstnehmerInnen umgangen: Zwar sind FDV-NehmerInnen unfall- und sozialversichert und können seit 2008 auch in gewissem Umfang Kranken- und Arbeitslosengeld beziehen, sie unterliegen aber nicht dem Arbeitsrecht: z. B. keine Anwendung von Kollektivvertrags- (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, KV-Steigerungen), Arbeitszeit- und Urlaubsgesetz sowie keine Entgeltfortzahlung.

Weniger freie Dienstverträge

Die FDVs sind seit 2006 von über 27.000 auf knapp 19.000 gesunken. Dies gelang durch die Aktivitäten der Gewerkschaft vor allem in den Bereichen Callcenter, Markt- und Meinungsforschung, Erwachsenenbildung, wo Umgehungsverträge erfolgreich bekämpft und meist in ordentliche Dienstverhältnisse umgewandelt werden konnten, freut sich Andrea Schober. Die Zahl der noch schlechter gestellten geringfügigen FDVs liegt allerdings bei rund 34.000.
Für die Zukunft fordert
work@flex einen neuen, einheitlichen ArbeitnehmerInnen-Begriff, der nicht auf das persönliche, sondern auf das wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnis abstellt und damit FDVs einschließt. Der Werkvertrag (neue Selbstständige) ist grundsätzlich kein prekäres Arbeitsverhältnis. Er wird dann dazu, wenn damit reguläre Arbeitsverhältnisse verschleiert werden: „Zum Beispiel ein Kellner, der das Werk des Bier- und Speisenaustragens erbringt.“4 Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der „neuen Selbstständigen“ auf knapp über 42.000 verdoppelt. Die Dunkelziffer von Scheinwerkverträgen und anderen Konstruktionen zur Umgehung des Arbeitsrechtes wird weit höher geschätzt, weiß Andrea Schober: „So arbeiten rund 30.000 Menschen, vor allem Frauen, in der 24-Stunden-Pflege als Ein-Personen-Unternehmen (EPU).“

Ein-Personen-Unternehmen

Laut Wirtschaftskammer (WKÖ) gibt es in Österreich 2012 rund 240.000 EPUs (Unternehmen ohne unselbstständig Beschäftigte). Das sind fast 55 Prozent aller WKÖ-Mitglieder. Gemäß Einkommensbericht der Statistik Austria verdient die Hälfte aller EPUs weniger als 11.106 Euro im Jahr. Der Jahresbericht der Gewerblichen Sozialversicherung (SVA) 2009 gibt an, dass drei von fünf Versicherten monatlich weniger als 600 Euro netto verdienten. Die Armutsgrenze lag 2009 bei 994 Euro und 2012 bei 1.066 Euro monatlich.
Viel bedeutender, was die prekäre Einkommenssituation der Beschäftigten insgesamt betrifft, ist die Zahl der Teilzeitarbeit. Schon 25,7 Prozent oder fast 1,1 Mio. aller Erwerbstätigen (4,18 Mio. im Jahr 2012) arbeiten Teilzeit. Zu 80 Prozent handelt es sich dabei um Frauen. Schon im Vollzeit-Angestelltenbereich verdienen Frauen um bis zu 40 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Nur rund ein Fünftel aller Teilzeitler will nicht Vollzeit arbeiten, der Rest hat keine Wahl – so viel zur viel zitierten „Freiwilligkeit“. Außerdem erfolgte der Beschäftigungsanstieg der letzten 18 Jahre im Teilzeitsektor.5
Noch gravierender ist, dass sich dabei die Zahl der geringfügig (Teilzeit-)Beschäftigten seit 1996 auf rund 300.000 im Jahr 2012 mehr als verdoppelt hat. Nur rund 150.000 davon hatten zusätzlich ein Einkommen aus einer anderen Tätigkeit. Zudem sind geringfügig Beschäftigte im Niedriglohnbereich tätig. Die Hälfte aller „Geringfügigen“ verdiente 2006 unter der Niedriglohngrenze von 7,65 Euro brutto die Stunde. Das ist ein Bettel, nicht einmal mehr ein Zuverdienst. Neben dem „Geringfügigen Arbeitsvertrag“ (max. 386,80 Euro/Monat) gibt es auch den „Geringfügigen freien Dienstvertrag“, der nicht einmal arbeitsrechtliche oder kollektivvertragliche Schutzbestimmungen kennt. Die Unternehmen ersetzen vermehrt vollversicherte Beschäftigte durch geringfügig beschäftigte Personen.6
Schon über eine Million Menschen in Österreich leben an der Armutsgrenze. Teilzeit, Geringfügigkeit, EPUs usw., sinkende Realeinkommen – das unterste Zehntel der ArbeitnehmerInnen hat seit 1998 40 Prozent an Kaufkraft verloren7 –, beschleunigen diesen Prozess. Mann, besonders jedoch Frau, kann auch im Vollzeitbereich einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen, die aber finanziell prekär ist. Während die einen zu immer schlechteren Bedingungen arbeiten sollen, werden die anderen arbeitslos gemacht – im Februar 2013 bereits 400.000. Schon jetzt ist rund die Hälfte der Frauen atypisch beschäftigt. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Pensionierung drohen „bedarfsorientierte (?!) Mindestsicherung“ und Altersarmut. Zu sagen: „Aber mir ist es lieber, ich habe Personen in Teilzeit in Beschäftigung, als ich habe gar keinen Zugang für sie“8 nützt weder den Prekären (vor allem Frauen) noch den Arbeitslosen.

Den Riegel vorschieben
Wird den Unternehmerbegehrlichkeiten nicht geschlossen und entschieden ein Riegel vorgeschoben, erfolgen weitere arbeits- und sozialrechtliche Aufweichungen, droht „Zuverdienst für alle“ zur makabren Realität zu werden.

1 ORF, 18. Jänner 1912, oe1.orf.at/artikel/295715
2 Lore Hostasch, Interview, 19. September 2011, rokory.wordpress.com
3 Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell (SWSt), AK Wien, 1/11 und 2/12.
4 Erich Foglar, Interview, 10. Februar 2012, rokory.wordpress.com
5 Statistik Austria 2012, SWSt, AK Wien, Ausgabe 6/11.
6 SWSt, AK Wien, Ausgabe 4/12.
7 Rechnungshof, Einkommensbericht 2012.
8 Sozialminister Rudolf Hundstorfer, ORF Ö1, 2. Jänner 2013.

Mehr Infos unter:
www.gpa-djp.at/flex
www.armutskonferenz.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor w.leisch@aon.at oder die Redaktion aw@oegb.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum