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17. ÖGB-Bundesfrauenkongress: Neue ÖGB-Frauenvorsitzende Sabine Oberhauser

Aus AK und Gewerkschaften

Kongressmotto: "Als Frauen. Mit Frauen. Für Frauen." - Für mehr Einkommensgerechtigkeit.

Die Gewerkschafterinnen stellten beim 17. ÖGB-Bundesfrauenkongress im Catamaran in Wien die Weichen für die Zukunft. Zur neuen Frauenvorsitzenden wurde ÖGB-Vizepräsidentin Sabine Oberhauser gewählt, sie folgt in dieser Funktion Brigitte Ruprecht nach.

Die Delegierten beschlossen am 11. April 2013 den Leitantrag für die kommenden fünf Jahre. Einkommensgerechtigkeit, Transparenz gegen Einkommensfallen und die soziale Absicherung von Frauen stehen dabei im Zentrum.
Nach wie vor verdienen viele Frauen in einem Vollzeitjob zu wenig, um damit auszukommen. Die ÖGB-Frauen fordern daher, dass das KV-Mindesteinkommen auf 1.500 Euro pro Monat für Vollzeitarbeit angehoben wird. Für mehr Einkommensgerechtigkeit müssten zudem Karenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet werden. Dadurch hätten Frauen u. a. schneller Anspruch auf Biennalsprünge, die sechste Urlaubswoche und auf längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die ÖGB-Frauen fordern verpflichtende Einkommensberichte auch in kleineren Unternehmen und für alle DienstgeberInnen und Sanktionen bei Nichterstellung.
Frauen bekommen Mehrarbeitsstunden häufig nicht abgegolten. Die ÖGB-Frauen fordern die Auszahlung des Mehrarbeitszuschlags für Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Mehrstunde sowie den Entfall der Möglichkeit, Zeitausgleich eins zu eins zu verbrauchen. Immer mehr Frauen finden sich in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wieder, z. B. bei Berufseinstieg, Wiedereinstieg oder in Phasen verstärkter Betreuungstätigkeiten. Oft reicht ein Job allein nicht mehr zum Überleben aus. Umgehungsverträge und atypische Beschäftigungsverhältnisse wie befristete Beschäftigung und Zeitarbeit müssen daher bekämpft werden.
Frauen sind weiterhin kaum in Aufsichtsräten und Vorständen zu finden. Die ÖGB-Frauen setzen sich für die Verankerung von Frauenförderung und Frauenförderplänen als erzwingbare Betriebsvereinbarung im Arbeitsverfassungsgesetz ein. Berufstätige Frauen sollten ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit in angemessener Frist erhalten.
Zur besseren sozialen Absicherung von Frauen verlangen die Gewerkschafterinnen u. a. eine Negativsteuer durch eine ArbeitnehmerInnenveranlagung bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.300 Euro – direkt durch den Arbeitgeber ausbezahlt. Außerdem: Ausweitung der Bestimmungen zur Behaltefrist bei Fehlgeburten auf vier Wochen Kündigungsschutz. Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen sowie freie DienstnehmerInnen müssen in das Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz einbezogen werden.
Zur besseren Vereinbarkeit fordern sie ein ganztägiges, flächendeckendes, leistbares und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt unter Schaffung der notwendigen finanziellen, organisatorischen, pädagogischen und personellen Ressourcen. Weiters muss es einen Rechtsanspruch auf befristete Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit geben. Das gesetzliche Frauenpensionsantrittsalter darf nicht vorzeitig angeglichen werden.

Mehr Info: www.oegb.at/frauen

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