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Akte mit Hirn Laut OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) haben die ÖsterreicherInnen nur Aussicht auf 59,4 gesunde und beschwerdefreie Lebensjahre und damit deutlich weniger als der EU-Durchschnitt mit 60,7 Jahren.

Akte mit Hirn

Schwerpunkt

ELGA soll das österreichische Gesundheitssystem besser und effizienter gestalten. Die Akte könnte den ÖsterreicherInnen ein Plus an gesunden Jahren verschaffen.

Vier Buchstaben polarisieren und sorgen für Diskussion: ELGA, kurz für elektronische Gesundheitsakte. Mit 1. Jänner 2015 sind Spitäler verpflichtet, Informationen in der elektronischen Gesundheitsakte zu speichern. Ab 2016 soll die Akte flächendeckend in Österreich funktionieren und das Leben der PatientInnen spürbar erleichtern. In der gerühmten wie umstrittenen elektronischen Akte werden in einem ersten Schritt neben Entlassungsbriefen aus dem Spital, Labor- und Radiologie-Befunden auch verordnete Medikamente gespeichert. In Planung sind: Impfpass, Notfalldaten und Patientenverfügungen – abrufbar übers Internet. „Vorbild ist das dänische Gesundheitssystem“, erklärt ELGA-Geschäftsführerin Susanne Herbek. Die praktische Ärztin ist seit 20 Jahren im Gesundheitsmanagement tätig.

Vorbild Dänemark

Bereits seit 2003 bietet die dänische Plattform www.sunhed.dk („sundhed“ heißt übersetzt Gesundheit) den BürgerInnen Einblick in ihre persönlichen, IT-basierten Gesundheitsdaten, ermöglicht Kommunikation mit Arzt oder Apotheker und auch Terminvereinbarungen beim praktischen Arzt. In Dänemark sind via sundhed u. a. Krankenhausdaten, die schon seit den 1970er-Jahren gesammelt wurden, Medikamente und die Spitals-Patientenakte einsehbar. Zurück in Österreich: Auch ELGA soll gewährleisten, dass behandelnde Spitäler, MedizinerInnen und ApothekerInnen über den gleichen Wissensstand verfügen. Doch die Angst vor Datenmissbrauch, Datenflut und Mehrarbeit ist gewaltig. „ELGA ist ein Werkzeug, das allen helfen soll. Doch von den Ärztinnen und Ärzten wurden drei Gründe gegen die Akte angeführt. Zum einen die Angst vor zu vielen Informationen – das ist berechtigt, weil es Zeit kostet, alles zu lesen. Aber dafür wird es technische Filter geben. Zum zweiten das Haftungsthema, da die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte transparenter wird und sich daraus eine erhöhte Haftung ergeben könnte. Der dritte Punkt ist die Angst, dass sie die Elektronik viel Geld kosten wird und die Sorge, ob der Mehraufwand finanziell abgegolten wird“, weiß Volker Schörghofer, stv. Generaldirektor des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Susanne Herbek kann manche Angst ausräumen: „Wir planen eine spezielle Art von Befunden, die technisch so intelligent sind, dass wesentliche Informationen gezielt ausgelesen werden können. In ihren Metadaten wissen die Befunde genau, ,was‘ sie sind – das ist CDA, Clinical Document Architecture.“

Nur 59,4 gesunde Lebensjahre

Ärztinnen und Ärzte sollen mithilfe von ELGA dazu beitragen, dass die ÖsterreicherInnen länger leben und auch deutlich mehr gesunde Lebensjahre genießen. Laut OECD haben die ÖsterreicherInnen nur Aussicht auf 59,4 gesunde und beschwerdefreie Lebensjahre und damit deutlich weniger als der EU-Durchschnitt mit 60,7 Jahren. Bei durchschnittlicher Lebenserwartung von mehr als 80 Jahren gehen den ÖsterreicherInnen demnach mehr als 20 Jahre Lebensqualität durch Krankheiten verloren. In Malta und Schweden freuen sich die Menschen dagegen über fast zehn gesunde Lebensjahre mehr.
Früherkennung fördern 
Die Früherkennung von Krankheiten soll Kosten sparen – das ist auch ein wichtiger Wirtschaftsaspekt, immerhin werden 2040 drei Mio. ÖsterreicherInnen über 60 Jahre alt sein. ELGA soll besonders Menschen das Leben erleichtern, die eine längere Liste an Behandlungen hinter sich haben – meist ältere PatientInnen und chronisch Kranke. Entlassene SpitalspatientInnen können durch die unkomplizierte Nachbehandlung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten profitieren, verschriebene Medikamente werden durch die e-card auf Neben- und Wechselwirkungen hin überprüft. Das wirkt vorbeugend: Es werden etwa nicht länger verschiedene Medikamente mit gleichen Inhaltsstoffen verschrieben. Schörghofer: „Gesundheitspolitisch gibt es die Hoffnung, dass ELGA die Früherkennung fördert.“ Auch Bernhard Rupp, Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und ArbeitnehmerInnenschutz in der AK Niederösterreich, sieht die Implementierung der Akte durchaus positiv: „Durch ELGA wird das Gesundheitssystem transparenter. Mehrfachbefunde und -verschreibungen werden vermieden und damit Kosten eingespart.“ Allerdings muss noch vieles organisatorisch umgesetzt werden, damit die elektronische Gesundheitsakte in Betrieb gehen kann. Immerhin gibt es 8,4 Mio. Menschen in Österreich, die derzeit versichert sind, und Daten von weiteren drei Mio. Menschen, die in Österreich medizinisch behandelt wurden – sie alle müssen integriert werden. Susanne Herbek: „Wir arbeiten intensiv an der Errichtung der ELGA-Infrastruktur. Im Jahreswechsel 2013/2014 wird es für die BürgerInnen erstmals die Möglichkeit geben, mit ELGA in Kontakt zu treten.“

Zahnmedizin erst ab 2022

ELGA stellt Informationen über eine Dauer von zehn Jahren zur Verfügung, etwa vom Start 2015 bis 2025. Danach sollen die älteren Daten gelöscht werden. Erst ab 1. Jänner 2022 ist die Zahnmedizin (niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, Ambulatorien) verpflichtet, Informationen auf ELGA zu speichern. „Wir setzen da aber stark auf die PatientInnen, denn Zahnärztinnen und -ärzte dürfen ELGA freilich auch schon vor 2022 verwenden“, hofft die ELGA-Geschäftsführerin. „In ELGA wird es keine Scans von handschriftlichen Notizen und kein Kraut und Rüben geben, sondern einzig strukturierte Informationen, mit denen wir den mündigen Bürger versorgen wollen. Meine Vision ist, dass wir diese Informationen bereits 2020 in ELGA haben“, sagt Schörghofer. Den Entlassungsbrief in Papierform wird es weiterhin geben, auch wenn er ebenfalls auf ELGA gespeichert wird.
Für die BürgerInnen ist die Teilnahme an ELGA freiwillig. Per Internet-Einstellung oder über schriftliche Bekanntgabe bei den Ombudsstellen – ab Ende 2013 geplant – kann die Speicherung von Gesundheitsdaten oder einzelnen Diagnosen verhindert werden. Ein spezielles ELGA-Gesetz (Gesundheitstelematik-Gesetz 2012) und eine Änderung im Strafgesetzbuch wurden geschaffen. Möglich ist ein sogenanntes „Opt-out“, dieser Widerspruch kann ab 31. Dezember 2013 elektronisch über das ELGA-Bürgerportal (www.gesundheit.gv.at) getätigt werden. Ein „Opt-in“ ist übrigens jederzeit wieder möglich. Außer dem Betreffenden selbst werden ausschließlich behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Spitäler zeitlich begrenzten Zugriff (Spitäler und MedizinerInnen 28 Tage, Apotheken zwei Stunden) auf die Gesundheitsdaten haben – Zugangsschlüssel ist die e-card. „Es gibt keinen zentralen Speicher“, erklärt Herbek, „die Befunde und Entlassungsberichte sind immer dort gespeichert, wo sie erstellt wurden – zum Beispiel im Krankenhaus – und werden durch ELGA nur zugänglich gemacht.“

Elektronisches Protokoll

Die PatientInnen haben über das Portal www.gesundheit.gv.at die Möglichkeit selbst zu steuern, wer auf die Gesundheitsdaten Zugriff hat. „Der Patient kann den Zugriff des Arztes einschränken oder die Zugriffsrechte für den Arzt seines Vertrauens auf bis zu ein Jahr verlängern. Der Patient soll alle Informationen unter gesicherten Bedingungen an seinem Computer abrufen können“, erklärt Susanne Herbek. Mithilfe des elektronischen Protokolls ist ersichtlich, wer zu welchem Zeitpunkt Einsicht genommen hat. Daneben wird es eine Service-Hotline für PatientInnen geben, die allerdings keinen Zugriff auf Patientendaten hat. ArbeitgeberInnen oder Leihfirmen ist es im Strafgesetzbuch explizit verboten, Einsicht in die ELGA-Akten ihrer MitarbeiterInnen zu nehmen – ein Verstoß wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten geahndet.

Dänemark: 90 Prozent informiert

In Dänemark nutzen 90 Prozent der Bevölkerung das Internet, um sich über das Thema Gesundheit zu informieren; das Gesundheitsportal sundhed.dk registriert fast 30 Mio. Seitenaufrufe pro Jahr. Fazit: Ob die Zugriffe auf die Plattform www.gesundheit.gv.at ähnlich hoch ausfallen, wird wohl erst in einigen Jahren sichtbar sein.

Gesundheitsportal Österreich:
www.gesundheit.gv.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin sophia.fielhauer@chello.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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