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Registrierung der Gesundheitsberufe Durch die Registrierung soll eine Basis für die zukünftige Bedarfsplanung geschaffen werden.

Registrierung der Gesundheitsberufe

Schwerpunkt

Zur Anerkennung der Berufsqualifikation, im Interesse grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und zur PatientInnensicherheit.

Die Registrierung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe als umfassende statistische Erfassung wurde im aktuellen Regierungsübereinkommen festgehalten. Damit werden die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der PatientInnenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung umgesetzt. Im Zuge der Registrierung sollen die Berufsberechtigung sowie die absolvierten Fortbildungen durch die bestehenden überbetrieblichen Interessenvertretungen erfasst werden. Auch die Ausstellung eines Berufsausweises ist vorgesehen. Zwischenzeitlich ist regierungsintern die Diskussion so weit vorangeschritten, dass ein interner Arbeitsentwurf vorliegt. Mit der Durchführung der Registrierung soll die Bundesarbeitskammer betraut werden. Allerdings bedarf es noch der parlamentarischen Behandlung. Die Grundzüge des Entwurfes werden nachfolgend näher betrachtet.

Ziele der Registrierung

Durch die Registrierung soll eine Basis für die zukünftige Bedarfsplanung geschaffen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schätzt, dass derzeit österreichweit 100.000 Personen im Gesundheits- und Krankenpflegebereich sowie im gehobenen medizinisch-technischen Dienst tätig sind. Exakte statistische Daten liegen nicht vor. Anhand des Beispiels der Region Salzkammergut soll die Problematik kurz dargestellt werden. Hier treffen die Bundesländer Oberösterreich, Steiermark und Salzburg zusammen. Jedes Bundesland ist für sich für die Begründung der freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder im Bereich des MTD-G zuständig. Aufgrund des Fehlens eines aussagekräftigen Registers bzw. einer bundesländerübergreifenden Auswertung ist es nicht möglich festzustellen, ob es in diesen Regionen eine ausreichende Versorgung mit diesen Diensten gibt. Ebenso liegen keine validen Zahlen über die Anzahl jener Personen in den Gesundheitsberufen vor, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Erleichterung der Mobilität

Ein weiteres Ziel ist die Erleichterung der innereuropäischen Mobilität, da eine Behörde (Registerstelle) eine Bescheinigung über die Berufsberechtigung ausstellt. Dadurch ist eine rasche Anerkennung der Berufsqualifikation in einem anderen europäischen Staat möglich.
Das jeweilige Berufsrecht sieht eine Verpflichtung zur Fortbildung vor. Ob dieser Fortbildungsverpflichtung nachgekommen wurde, wird bei der (Re-)Registrierung kontrolliert und kann bei Nichteinhaltung sogar zum Ruhen der Berufsberechtigung führen. Diese Fortbildungskontrolle ist nicht nur als eine berufliche Qualitätssicherungsmaßnahme zu betrachten, sondern spiegelt auch die Professionalität des Personals wider und dient zudem der PatientInnensicherheit.
Für einen potenziellen neuen Arbeitgeber sind die erhobenen Daten als Grundlage für die Personaleinstellung von großem Interesse. Die bundeseinheitliche Ausstellung von Berufsausweisen wird ein Ergebnis dieser bundeseinheitlichen Registrierung sein.
Das Register soll auch Daten für ELGA, insbesondere für den eHVD (eHealth-Verzeichnisdienst), bereitstellen. Eine Einspeicherung von Daten in ELGA kann erst nach deren Sammlung, Überprüfung und Wartung an einer anderen Stelle erfolgen. Diese Aufgabe kommt dem Register zu.
Die aufenthaltsrechtlichen und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen müssen weiterhin eingehalten werden. Deren Überprüfung ist aber keine Aufgabe der Registrierungsbehörde.

Welche Daten werden erfasst?

Zunächst sollen Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste im Register eingetragen werden. Erfasst werden Daten zur Person (Stammdaten), Daten zur Ausbildung, Art der Berufsausübung, Berufs- und Ausbildungsbezeichnungen, absolvierte Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen und andere Daten, die für die Führung des Registers erforderlich sind. Dabei ist die Überprüfung der absolvierten Fortbildungsstunden ein wichtiger Punkt. Ein Teil der erhobenen Daten (zum Zweck der Gesundheitsversorgung) wird öffentlich und elektronisch zugänglich sein (ähnlich anderen Berufsregistern).
Durch die öffentlich zugänglichen Daten ist die Sicherheit gegeben, dass die ausgewiesenen Personen berechtigt sind, diesen Beruf auszuüben. Die Registrierungsbehörde überprüft ausschließlich die Qualifikationsnachweise und das Vorliegen bestimmter Urkunden (Leumundszeugnis, ärztliches Attest, Fortbildung).

Jährlich 8.000 Neuregistrierungen

Personen, die beabsichtigen, in Österreich einen der oben angeführten Gesundheitsberufe aufzunehmen und die die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben vor Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Bundesarbeitskammer die Aufnahme ins Register zu beantragen. Die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung ist geplant. Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die berufliche Tätigkeit sofort aufgenommen werden.
Für den Fall, dass direkt nach Beendigung der Ausbildung mit einer solchen Berufstätigkeit begonnen wird, muss der Qualifikationsnachweis innerhalb einer Woche nachgereicht werden. Eine Registrierung hat innerhalb eines Monats nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen zu erfolgen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Registrierung mittels Bescheid versagt.
Das BMG geht davon aus, dass jährlich ca. 8.000 Personen neu zu registrieren sein werden. Auch den DienstgeberInnen (z. B. Krankenanstalten, Pflegeheime, Verbände der Hauskrankenpflege) kommt eine gewisse Mitwirkungspflicht zu. Ihre Aufgabe besteht darin, die bei ihnen als (freie) DienstnehmerInnen beschäftigten Angehörigen der oben angeführten Berufsgruppen zu melden. Eine elektronische Hilfestellung durch den Hauptverband ist angedacht.
Die ausdrückliche gesetzliche Einbeziehung des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands und des Dachverbandes der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in den Registrierungsbeirat spiegelt die Expertenrolle dieser Verbände vor allem im Bereich der Fortbildung wider. Die Geschäftsordnung (GO) des Beirates ist einstimmig zu beschließen. In der GO wird neben den Standards für die Anerkennung von Fortbildungen für die Re-Registrierung auch das Zustandekommen eines Beschlusses festgelegt. Die Stimmen der VertreterInnen von BMG, BAK, WKÖ, ÖGB und die Stimmen der VertreterInnen der beiden Verbände haben bei der Beschlussfassung dasselbe Gewicht.

Registerführung durch BAK

Die Bundesarbeitskammer und ihre neun Arbeiterkammern sind vom Rechnungshof geprüfte Körperschaften öffentlichen Rechts, deren Vertretung durch Wahlen bestimmt wird. Dass die BAK eine überbetriebliche Interessenvertretung im Sinne des Regierungsprogramms ist, steht unzweifelhaft fest. Auch ist es nach den Bestimmungen des Arbeiterkammergesetzes möglich, hoheitliche Aufgaben auf die Bundesarbeitskammer zu übertragen. Schon jetzt ist es die gesetzliche Aufgabe der AK, die beruflichen Interessen der ArbeitnehmerInnen zu vertreten und zu fördern.

Alle Anforderungen erfüllt

Dass die AK zur Führung von Registern faktisch befähigt ist, zeigt sich dadurch, dass bundesweit insgesamt mehr als drei Millionen Mitglieder erfasst sind. Durch die alle fünf Jahre stattfindende Wahl, bei der alle Mitglieder wahlberechtigt sind, und durch die Inanspruchnahme von Serviceleistungen der AK ist fachliche Erfahrung im Aufbau von umfangreichen personenbezogenen Datenbanken sowie in deren Führung und Wartung vorhanden. Die zahlreichen und allgemein gut bekannten sowie mit guter Infrastruktur ausgestatteten Einrichtungen der AK in allen Bundesländern, in den Landeshauptstädten und in den politischen Bezirken machen eine persönliche Kontaktaufnahme auf direktem Weg relativ einfach möglich. Damit sind auch die Anforderungen des Ministeriums an einen dezentralen Registrierungspartner erfüllt.

Mehr Infos unter:
tinyurl.com/c2cy8h7

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorinnen daniela.russinger@ak-tirol.com 
manuela.blum@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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