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Symbolbild zum Bericht 1000-mal gehört (und gelesen) - und trotzdem nicht hundertprozentig verstanden. Eine kleine Auswahl mit häufig verwendeten Vokabeln, bei denen Wikipedia zu langatmig und das Lexikon vielleicht nicht auf dem letzten Stand ist.
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Von "Aktienanleihe" über "böse Banken" bis hin zum "Stresstest" - ein etwas ausführlicheres Glossar zum Thema Ökonomie.

1000-mal gehört (und gelesen) – und trotzdem nicht hundertprozentig verstanden. Eine kleine Auswahl mit häufig verwendeten Vokabeln, bei denen Wikipedia zu langatmig und das Lexikon vielleicht nicht auf dem letzten Stand ist.

Aktienanleihe: festverzinstes Wertpapier für Risikofreudige. Dazu ein Beispiel: Ein Käufer erwirbt von einem Emittenten (in der Regel ist das eine Bank) eine Anleihe auf 25 Aktien des Unternehmens XY in der Höhe von 10.000 Euro mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Bank garantiert dafür einen relativ hohen Zinssatz, beispielsweise zehn Prozent. Diese Zinsen werden jährlich ausbezahlt. Ob der Anleger das investierte Kapital wieder vollständig zurückerhält, ist allerdings nicht garantiert.

Denn am Ende der Laufzeit erhält der Anleger entweder die 10.000 Euro zurück oder – wenn der aktuelle Aktienpreis niedriger ist als der Basispreis – 25 Aktien. Das für Laien beruhigende Wort festverzinslich birgt also durchaus ein gewisses Risiko, da es keine Kapitalgarantie gibt. Fallen die betreffenden Aktien in den Keller, steigt man trotz hoher Zinsen mit Verlusten aus und kann nur auf Kursanstiege in der Zukunft hoffen. Bei Indexanleihen erfolgt diese Art Wette auf die Kursentwicklung von Aktienindizes.

Arbeitslosenquote: Nach nationaler Definition: Anteil der beim AMS registrierten erwerbslosen Personen am unselbstständigen Arbeitskräftepotenzial (= arbeitslos Gemeldete plus Erwerbstätige). Nach EU-Definition gelten Personen als arbeitslos, wenn sie – nach dem Labour-Force-Konzept (LFK) – nicht erwerbstätig sind, aktiv Arbeit suchen und für die Arbeitsaufnahme verfügbar sind. Da bei dieser Arbeitskräfteerhebung aber auch Personen, die in der Referenzwoche nur eine Stunde gearbeitet haben, als erwerbstätig und somit nicht als sofort verfügbar gelten, liegt die EU-Quote in der Regel unter der nationalen Arbeitslosenquote (Registerquote).

In keinem Fall jedoch bedeutet etwa eine Jugendarbeitslosigkeit von 25 Prozent, dass tatsächlich jede/r vierte Jugendliche (zwischen 14 und 25) einen Job sucht. Denn als erwerbslos gelten ja nur diejenigen, die tatsächlich Arbeit suchen, SchülerInnen, Studierende etc. zählen nicht dazu.

Bad Bank: Abwicklungs- oder Auffangbank, bei der vor allem in Krisenzeiten Derivate und Zertifikate von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Emittenten aufgenommen und sogenannte notleidende (faule) Kredite sanierungsbedürftiger Banken abgewickelt werden. Anders formuliert, in Bad Banks wird der im Zuge von Finanzkrisen entstandene toxische Müll abgeladen, der unter anderem deshalb entstanden ist, „weil selbst Banker viele Produkte irgendwann nicht mehr verstanden haben“, so „Das kritische Finanzlexikon“. Bad Banks sind als zweckgebundene Inkassounternehmen angelegt, für die der Staat die Bürgschaft übernehmen kann. Sie werden nach der Abwicklung der Kredite aufgelöst. Problematisch daran ist unter anderem, dass die etablierten Banken zwar die Gewinne riskanter Geschäfte und Kredite (z. B. auch in Form von Risikoprämien) kassieren, eventuelle Verluste und Risiken dann aber auf Abwicklungsbanken und damit den Staat abgewälzt werden. Ein Lösungsansatz: sogenannte Besserungsscheine, mit denen die Banken als Schuldnerinnen bestätigen, dass sie, sobald sich ihre wirtschaftliche Lage bessert, mit der Rückzahlung beginnen.

ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus): 2012 eingesetzte EU-Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg, die überschuldete Staaten der Eurozone durch Notkredite und Bürgschaften unterstützt, um deren Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Der ESM wurde von 17 Euro-Staaten unterzeichnet und ratifiziert und ist Teil des Euro-Rettungsschirms. Das Stammkapital des ESM betrug anfangs 700 Mrd. Euro, wobei Deutschland den weitaus größten Beitrag leistet. Aktuell wird europaweit darüber diskutiert, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen auch direkte Kapitalhilfen an Banken durch den ESM möglich sein könnten.

Europäischer Fiskalpakt: auch Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag).

Im Dezember 2011 einigten sich die Länder der Eurozone auf Obergrenzen für die Staatsverschuldung und Strafen für jene Länder, die diese Grenzen missachten. Auch die meisten Nicht-Euro-Länder erklärten sich einverstanden. Geplant war ursprünglich, den Fiskalpakt durch eine Änderung des EU-Vertrags von Lissabon durchzusetzen, was am Veto von Großbritannien scheiterte. Daher trat der Fiskalpakt in Form eines zwischenstaatlichen Vertrages Anfang 2013 in Kraft. Bisher wurde er von allen Ländern außer Großbritannien und Tschechien unterzeichnet und in 17 Staaten, darunter auch Österreich, ratifiziert. Strafzahlungen bei Nichteinhaltung des Fiskalpaktes sollen in das ESM-Projekt fließen.

Der Europäische Fiskalpakt wird allgemein als weiterer Schritt zur Fiskalunion mit gemeinsamem Budget, gemeinsamer Steuerpolitik etc. gesehen – was keineswegs nur wohlwollende Reaktionen auslöst. Denn die EU-Wirtschaftspolitik und aktuell deren Umgang mit Schuldenkrisen wird immer wieder auch von prominenten Ökonomen heftig kritisiert.

Schattenbanken: Dazu zählen erstens Unternehmen, die – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – laufend oder zeitweise für Banken typische Finanzgeschäfte betreiben, hauptsächlich indem sie Mittel aufnehmen und als Darlehen vergeben, zum Teil an von der Insolvenz bedrohte Unternehmen. Zweitens gehören dazu Tochtergesellschaften von Banken, die außerhalb der Bankbilanzen tätig sind, sowie drittens Unternehmen, die unerlaubt Bankgeschäfte betreiben und etwa mit Geldwäsche in Verbindung gebracht werden können.

Da vor allem in Zusammenhang mit der Finanzkrise deutlich wurde, dass auch legal arbeitende Schattenbanken durch ihre Verbindungen zum regulären Bankensystem einen hohen Risikofaktor für das Welt-Finanzsystem darstellen können, war ihre Regulierung unumgänglich. Im August 2013 legte die internationale Organisation zur Überwachung des globalen Finanzsystems FSB (Financial Stability Board) im Vorfeld des G-20-Gipfels in Moskau einen Entwurf vor, der bis 2015 das Schattenbank-System in allen großen Wirtschaftsregionen regulieren soll. Im Übrigen soll laut FSB das Finanzvolumen der Schattenbanken rund 50 Prozent von jenem des regulären Bankensystems ausmachen.

Stresstest: Das Wort des Jahres 2011 wird nicht nur im Bereich Ökonomie verwendet, sondern auch in der Technik – etwa in Zusammenhang mit dem Risikomanagement bei Atomkraftwerken.

In jedem Fall geht es um Belastbarkeit. Konkret wird beim Stresstest für Banken geprüft, wie weit die Aktiva von Geldinstituten – also vor allem Wertpapiere und Kredite – von Veränderungen äußerer Faktoren wie politischer Einflüsse oder Zins- und Konjunkturveränderungen (negativ) betroffen sein können.

Sogenannte Mikro-Stresstests werden von den Banken selbst und Makro-Stresstests von staatlichen und EU-Institutionen durchgeführt. Entscheidend ist in allen Fällen der Realitätsgehalt von Bilanzzahlen, Testszenarien, Parametern und Bewertungskriterien. Denn in der Vergangenheit gab es bereits mehrmals Krisen und Pleiten trotz erfolgreich absolvierter Stresstests, so 2007 kurz vor der Lehman-Pleite. Normalerweise wird bei Stresstests etwa davon ausgegangen, dass kleine Kursausschläge bei Aktien wahrscheinlicher sind als große. Tatsächlich sind dramatische Kurseinbrüche lange nicht so ungewöhnlich wie angenommen. Diese stehen nicht selten in Zusammenhang mit Katastrophen wie dem Terroranschlag 2001 in New York oder der Reaktorkatastrophe in Fukushima – allesamt Ereignisse, die laut Expertinnen und Experten nur im Abstand von Jahrhunderten auftreten hätten dürfen. Banken-Stresstests sollen daher umgestaltet bzw. verbessert werden. Aktuell gibt es zum Beispiel noch keine Einigung darüber, ob Staatsanleihen bei Stresstests weiterhin als sicher bewertet werden können.

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin astrid.fadler@aon.at  oder die Redaktion aw@oegb.at

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