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Arbeiterkammer: Neue Fahrgastrechte

Aus AK und Gewerkschaften

Verbesserung bringt PendlerInnen mehr pünktliche Züge.

Die AK hatte sich seit Jahren für bessere Fahrgastrechte eingesetzt und immer wieder eine Erhöhung der Pünktlichkeitsziele der Bahnen angemahnt. Bisher mussten mindestens zehn Prozent der Züge auf einer Strecke verspätet sein, damit die PendlerInnen einen Entschädigungsanspruch anmelden konnten. Die Kriterien für diesen Entschädigungsanspruch wurden verschärft. Jetzt gibt es schon Entschädigung, wenn fünf Prozent der Züge auf einer Strecke unpünktlich sind. Wichtig ist zudem, dass künftig auch ganz ausfallende Züge in die Pünktlichkeitsstatistik aufgenommen werden.
Auch dass künftig MonatskartenbesitzerInnen in den Genuss einer Pünktlichkeitsentschädigung kommen, hatte die AK lange gefordert. AK-Präsident Herbert Tumpel: „Die Regierung geht mit diesen neuen Fahrgastrechten den richtigen Weg. Wer will, dass immer mehr Menschen auf die Öffis umsteigen, muss das Öffi-Angebot kontinuierlich besser machen.“

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