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Der Vertrauensmann "Ich habe nur einen Wunsch: Dass es mir gelingt, in beiden Funktionen die gestellten Aufgaben zu lösen.

"Goldene Sechziger- und Siebzigerjahre"?

Aus AK und Gewerkschaften

Die große Ära des langjährigen ÖGB-Präsidenten Anton Benya.

Am 8. Oktober 2012 wäre Anton Benya, langjähriger Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, 100 Jahre alt geworden. Grund genug, sich an jene „Epoche“ der 1960er, 1970er und Teile der 1980er-Jahre zu erinnern, die – vielfach begünstigt durch gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen – von Heinzl Kienzl heute als „Zeit des Austrosozialismus“ bezeichnet wird.

Gelernter Elektromechaniker
Anton Benya, 1912 in Wien geboren, absolvierte in den 1920er-Jahren nach der Volks- und Bürgerschule eine Lehre zum Elektromechaniker. Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit gelang es ihm 1930, eine Stelle bei der Firma Ingelen zu erhalten, wo er bis zu seiner Berufung als Sekretär in den ÖGB mit 1. Mai 1948 blieb. 1929 trat Benya der Sozialdemokratischen Partei bei und bereits als 21-Jähriger kandidierte er 1933 erfolgreich als Betriebsrat. In der Zeit des Austrofaschismus wurde Benya zweimal (1934 und 1937) inhaftiert. Nach seiner Bestellung zum Generalsekretär 1956 und zum Vizepräsidenten des ÖGB 1959 wurde er, nach dem Rücktritt Franz Olahs 1963, am 5. Bundeskongress des ÖGB zum Präsidenten gewählt, eine Funktion, die er bis 1987 ausübte. Von 1956 bis 1986 war Benya Abgeordneter zum Nationalrat, dem er von 1971 bis 1986 als Erster Nationalratspräsident der Republik Österreich vorstand. Benya war geprägt vom Weg einer wirtschafts- und sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit, den der erste ÖGB-Präsident Johann Böhm und Wirtschaftskammer-Gründer Julius Raab nach 1945 eingeschlagen hatten. In seiner Antrittsrede als Präsident des ÖGB am Bundeskongress 1963 forderte Benya, dass ein „Weg gefunden werden muss, der das entstandene Misstrauen beseitigt und der uns wieder einen gemeinsamen Plan aufstellen lässt, dessen Durchführung ein größeres Wachstum des Sozialproduktes bringt, um dessen gerechte Verteilung man sich dann bemühen muss“. Mit der von ihm und Julius Raab im Oktober 1963 vereinbarten Gründung des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen in der Paritätischen Kommission wurde dies realisiert. Der Beirat trug in der Folge durch seine umfassenden Expertisen dazu bei, dass wichtige Themenbereiche der österreichischen Wirtschaftspolitik außer Streit gestellt und zukunftsorientiert verwirklicht werden konnten.

Die ersten Jahre der Präsidentschaft Benyas wurden jedoch überschattet vom „Fall Olah“. Franz Olah trat bekanntlich im Frühjahr 1963 mit der Übernahme des Innenministeriums als Präsident des ÖGB zurück. Doch bereits bei der Vorbereitung zum Bundeskongress Ende September 1963 wurden Unregelmäßigkeiten in der Kassengebahrung des ÖGB festgestellt, deren Bekanntwerden nur durch eine Einzahlung der Sozialistischen Fraktion kaschiert werden konnte. Nachdem in der Folge weitere, vom früheren Präsidenten eigenmächtig durchgeführte, Transaktionen aufgedeckt wurden – wie etwa die Hinterlegung eines Gewerkschaftssparbuches über zehn Millionen Schilling zugunsten der Kreditbesicherung der „Kronen Zeitung“ –, musste Olah auch seine Funktionen in der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter zurücklegen. Der „Fall Olah“ sowie die „Causa Kronen Zeitung“ beschäftigten in der Folge den ÖGB mit einer Reihe von Prozessen bis 1973. Benya wurde außerdem in den Sechzigerjahren „persona non grata“ für die Kronen Zeitung und ihren Starkolumnisten Staberl.

Fortschritte für ArbeitnehmerInnen
Davon unbeeinflusst, gelang es der Gewerkschaftsbewegung in den 1960er-Jahren, besonders jedoch in den 1970er-Jahren, durch Einflussnahme auf die Gestaltung der Sozial- und Wirtschaftspolitik gewaltige Fortschritte für die ArbeitnehmerInnen zu erzielen. Vollbeschäftigung, eine stete Zunahme der Löhne und Gehälter, Ausgestaltung der Sozialsysteme und eine Verbesserung der Mitbestimmung waren die grundlegenden Ziele, die Anton Benya mit seinen MitstreiterInnen erfolgreich verfolgte. Darüber hinaus war Anton Benya die Humanisierung der Arbeitswelt ein großes Anliegen, wobei ihm die FacharbeiterInnen-Ausbildung besonders am Herzen lag. Benya maßte sich nie an Wirtschaftsfachmann oder Sozialrechtler zu sein. Sein Arbeitsstil war geprägt von regelmäßigen Diskussionen im kleinen Kreis über die jeweils einzuschlagenden Verhandlungslinien und von einem hohen Vertrauen in die Eigenverantwortung seiner MitarbeiterInnen. An dem letztlich mit den Sozialpartnern und der Bundesregierung geschlossenen Verhandlungsergebnis durfte dann nicht mehr gerüttelt werden, es musste sowohl in den eigenen Reihen wie auch nach außen vertreten werden.

„Den sozialen Frieden erhalten“
Am 25. April 1973 – die sozialistische Alleinregierung unter Bruno Kreisky war erst drei Jahre im Amt – wurde Anton Benya als Erster Präsident des Nationalrates und Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes in einem Fernsehinterview nach seinen persönlichen Zielen und Wünschen gefragt. Benya antwortete: „Ich habe nur einen Wunsch: Dass es mir gelingt, in beiden Funktionen die gestellten Aufgaben zu lösen. Und als Gewerkschafter, dass es weiterhin möglich sein wird, in diesem Lande mit dazu beizutragen, dass der soziale Friede erhalten wird, dass aber trotzdem das Lebensniveau, der Lebensstandard der gesamten Bevölkerung gehoben wird, für mich natürlich in erster Linie jener der Arbeitnehmer, die ja noch immer ein kleines Stück zurückliegen.“ In der Tat gelang es in den vorangegangenen wie auch in den nachfolgenden Jahren und Jahrzehnten, sowohl das ArbeitnehmerInnen-Einkommen sukzessive zu steigern als auch die Arbeitslosigkeit im europäischen Vergleich niedrig zu halten. Die 1970er-Jahre wurden zu einem „Jahrzehnt der Sozialpolitik“. Im Jänner 1970 trat der Generalkollektivvertrag zur etappenweisen Einführung der 40-Stunden-Woche in Kraft. 1971 begann man das Urlaubsrecht der ArbeiterInnen an jenes der Angestellten anzugleichen. Die Erhöhung des Mindesturlaubs von drei auf vier Wochen konnte durchgesetzt, die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall für ArbeiterInnen durch das Entgeltfortzahlungsgesetz gesichert und der Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen verbessert werden. Das 1973 vom Nationalrat beschlossene Arbeitsverfassungsgesetz war ein entscheidender Schritt in Richtung der seit Jahrzehnten von den Gewerkschaften geforderten Kodifikation des Arbeitsrechts und bedeutete einen weiteren Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung. Darüber hinaus ging auch die erfolgreiche Bewältigung der wirtschaftlichen Krisen der Siebziger- und Achtzigerjahre auf das Politikmanagement des Präsidenten des Gewerkschaftsbundes und des als Nationalratspräsidenten protokollarisch dem Rang nach „zweithöchsten Mannes im Staate“ zurück.
Konnte sich Österreich im Laufe der Jahrzehnte einen vorzüglichen Platz im Ranking der Industrienationen sichern, so hatte jedoch der Erfolg auch seinen Preis. Die Intransparenz der Entscheidungsfindung innerhalb der Sozialpartnerschaft, die Konzentration der politischen Macht in den Händen weniger, die Hintanstellung von wahrscheinlich damals schon notwendigen Reformen innerhalb der großen Verbände und im gesamtstaatlichen Gefüge führten ab Beginn der 1990er-Jahre, in der Zeit „nach dem Boom“, zu einer mit Einflussverlust des ÖGB und der Gewerkschaften verbundenen Neuorientierung des politischen Systems.

Geänderte Rahmenbedingungen
Das mit Ronald Reagan in den USA und Margaret Thatcher in Großbritannien einsetzende neoliberale Paradigma, dessen Einfluss in der ersten Hälfte der Achtzigerjahre in Österreich von der Gewerkschaftsbewegung noch begrenzt werden konnte, durchsetzte in den Neunzigerjahren, einem Virus gleich, alle politischen Parteien und Verbände und stellte den ÖGB und die Gewerkschaften unter nun grundlegend geänderten politischen Rahmenbedingungen vor völlig neue Herausforderungen.

Internet:
Mehr Infos unter:
tinyurl.com/92efora

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