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Wichtige Rolle für Betriebsrat

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Das 12. GPA-djp-Forum für Konzernbetriebsräte diskutierte unter anderem die EU-Arbeitsmarktöffnung.

Das Auslaufen der Übergangsfristen für die neuen EU-Mitgliedsstaaten ist ein emotional hoch besetztes Thema. Damit sind viele Mythen und auch Befürchtungen verbunden. Das wird von jenen, die nicht an Lösungen für gegebenenfalls auftretende Probleme, vielmehr am bloßen Schüren von Ängsten interessiert sind, gerne auch politisch instrumentalisiert. Die GPA-djp geht vor diesem Hintergrund das Thema "Arbeitsmarktöffnung" in ihrer Information und Beratung für Betriebsräte offensiv an. So stand die Frage, was mit dem Ende der Übergangsfristen auf die Beschäftigten in Österreich zukommt, auch im Zentrum der Beratungen auf der kürzlich stattgefundenen jährlichen Themenkonferenz für Konzernbetriebsräte. Hier einige zentrale Aussagen dieser Tagung: 

Entwarnung 

Obgleich es in bestimmten Segmenten am österreichischen Arbeitsmarkt temporär zu verschärften Konkurrenzsituationen kommen wird, zeigt sich, dass der österreichische Arbeitsmarkt für die anstehenden Veränderungen durchaus gut vorbereitet ist. Die in den vergangenen sieben Jahren geltenden Übergangsfristen wurden zur arbeitsmarktpolitischen Gestaltung genutzt, die viel Migrationsdruck abgefangen haben (siehe etwa FacharbeiterInnenregelung in sog. Mangelberufen). Die künftige Arbeitsmigration wird von Sektor zu Sektor unterschiedlich ausfallen. Sie wird sich aber insgesamt in einem beherrschbaren Maß bewegen (15.000-20.000 in den nächsten Jahren bei Verringerung auf ca. 8.000/Jahr bis 2020).
Das Ende der Übergangsfristen bringt auch Vorteile, vor allem die Chance, einen neuen Vorstoß zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie Lohn- und Sozialdumping zu unternehmen. Mit dem von den Sozialpartnern auf den Weg gebrachten Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping werden erweiterte Möglichkeiten vorliegen, um zu gewährleisten, dass ausländische ArbeitnehmerInnen für ihre Tätigkeit die hier übliche Bezahlung erhalten.
Freilich müssen diese Instrumente auch effektiv in die Praxis umgesetzt werden. Zur praktischen Umsetzung der Vorschrift zur Einhaltung österreichischer Entgelte und zum Vollzug der Sanktionen für Unternehmen bei Zuwiderhandeln müssen den kontrollierenden Organen jedoch auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Grenzüberschreitende Arbeitsmobilität stellt sich quantitativ und qualitativ in einzelnen Branchen mitunter sehr unterschiedlich dar. Somit werden auch die Herausforderungen, die auf Betriebsräte in den Unternehmen zukommen, erheblich variieren. Insgesamt werden Betriebsräte aber eine wichtige Rolle dabei spielen, Lohn- und Sozialdumping im eigenen Unternehmen zu unterbinden.
So wird etwa das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz Betriebsräten die Möglichkeit in die Hand geben, bei Unterschreitung kollektivvertraglicher Bezahlung die Prüfung und Kontrolle durch Finanzbehörden und Gebietskrankenkassen einzuleiten. Zusammen mit dem Recht des Betriebsrates die richtige Einstufung im Kollektivvertrag, entsprechend der "mitgebrachten Qualifikation", zu überprüfen, gibt es also rechtlich sehr gute Voraussetzungen, fehlerhafte Verträge und Diskriminierung durch zu geringe Entlohnung zu verhindern.
Auf den Punkt gebracht: Gefragt sind politische Lösungen, nicht das Schüren von Panik.
 

Internet:
Themenseite: Arbeitsmarktöffnung Mai 2011
www.gpa-djp.at 
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wolfgang.greif@gpa-djp.at 
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aw@oegb.at 

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