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Selbstbewusstsein schaffen Oft landen Fachkräfte in Funktionen, die auch ungelernte Arbeitskräfte ausführen könnten. MigrantInnen finden trotz Berufs- und fallweise sogar Hochschulausbildung hauptsächlich im Gastronomiebereich Anstellung.

Ich wär dann mal da

Schwerpunkt

Die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes - wie einfach ist es aber wirklich, in Österreich Fuß zu fassen?

Unserem Wandel von einer Industrie- zur Wissensgesellschaft, der demografischen Alterung und der Problematik, die sich daraus am Arbeitsmarkt ergibt, soll neben einer höheren Erwerbsquote bei Frauen und späterem Pensionsantrittsalter besonders mit Migration entgegengewirkt werden.
Binnenmigration wird daher für den österreichischen Arbeitsmarkt immer wichtiger. Denn ab 2020 wird ein Arbeitskräftemangel vorausgesagt, der nach qualifizierten Arbeitskräften verlangt. Die hoch qualifizierten Arbeitskräfte der EU-15 sind deshalb sehr gefragt. Diese machen rund 60 Prozent der Zuwanderer/-innen des gesamten EU-Binnenraums aus und haben das höchste Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte nicht-österreichischer Herkunft.

Schranken am Arbeitsmarkt 

Trotz aller guten Vorsätze sind jedoch die Möglichkeiten für unselbstständig beschäftigte EU-BürgerInnen der "alten" Mitgliedsstaaten am österreichischen Arbeitsmarkt begrenzt.
Die Schwierigkeiten, die es für die/den Einzelne/n zu überwinden gilt, sind oft die gleichen, mit denen Nicht-EU-AusländerInnen konfrontiert werden - trotz den Erleichterungen, die der freie Personenverkehr und damit der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" mit sich bringen. Dass die Anziehungskraft des österreichischen Arbeitsmarktes für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte stagniert zeigt, dass es Hindernisse gibt, die die ersehnten Fachkräfte zurückhalten.

Wenig Hilfe zur Integration

Neben der sprachlichen Hürde, der mit den Kursangeboten des Arbeitsmarktservice entgegengekommen wird, gibt es noch zu wenig Hilfe zur Integration der mobilen unselbstständig Beschäftigten aus dem EU-Raum. Obwohl das 1993 vom Europäischen Rat eingerichtete Informationssystem EURES (European Employment Service) zur Unterstützung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte für Aufklärung über das Stellenangebot sorgt und über regionale Arbeitsmarktverhältnisse und Lebens- und Arbeitsbedingungen Auskunft gibt, liegt das Hauptaugenmerk der Politik auf Zuwanderung aus Drittstaaten. Doch nur die UnionsbürgerInnenschaft löst nicht alle Fragen der Migration und Integration.
Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt daher auch eine Förderung eines europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraumes. Die geringe Mobilität des Binnenraums, die Unterschiede bei der Förderung von Aus- und Weiterbildung und die Abweichungen der Voraussetzungen für einen Berufszugang machen es notwendig, EU-weite Bildungs- und Beschäftigungsstrategien zu entwickeln und damit die Arbeitsmärkte zu stabilisieren.
Nach dem Vorbild klassischer Einwanderungsländer wie den USA und Kanada sollen ausländische Studierende durch die Absolvierung einer österreichischen Universität besseren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, was sich aber oft als schwierig erweist. Denn z. B. im öffentlichen Sektor und in großen Unternehmen sind Einstiegsgehälter oft nicht dem Qualifikationsniveau angemessen. Und gut qualifizierte Fachkräfte sind nicht bereit, am unteren Ende der Karriereleiter anzufangen.
Zudem ist Österreich im Vergleich zum Vereinigten Königreich, Irland, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern, die mit Zeitarbeitsagenturen und Personalleasingfirmen den Zugang zum internen Arbeitsmarkt zu erleichtern versuchen, eher von der Insider-Outsider-Problematik betroffen. Für Arbeitssuchende ist es dadurch schwer, am internen Arbeitsmarkt Chancen zu bekommen, da die Angestelltenfluktuation so gering wie möglich gehalten wird, und die Beschäftigung von Arbeitssuchenden als zu kostspielig empfunden wird.

Große Hoffnungen

Gründe für Immigration ist meist die Arbeitsaufnahme. Bessere Arbeitsmarktchancen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens besonders im mobilen Heimpflegebereich und der Erziehung, machen Hoffnung auf gute Verdienstmöglichkeiten. Doch oft landen Fachkräfte in Funktionen, die auch ungelernte Arbeitskräfte ausführen könnten. So habe ich im Laufe meiner Recherchen mit MigrantInnen aus Spanien, Italien und Deutschland gesprochen, die trotz Berufs- und fallweise sogar Hochschulausbildung hauptsächlich im Gastronomiebereich Anstellung fanden. Anerkennungen der Berufsausbildung sind teilweise kostspielig und die Möglichkeit einer schnellen unkomplizierten Tätigkeit verlockend und lassen über das eigene tatsächliche Potenzial hinwegsehen. Oft ist die Ausübung jedoch nur ohne Meldung beim Sozialversicherungsträger oder in geringfügiger Beschäftigung möglich und dadurch sozial nicht vertretbar und mit erheblichen Nachteilen verbunden.
Zwar ist der eine oder andere schon auf besonders engagierte AMS-MitarbeiterInnen getroffen, die über arbeitsrechtliche Bestimmungen informieren, jedoch bleibt man ohne genaue Rückfragen mit deutschen Broschüren ahnungslos im österreichischen Gesetzesdschungel. Obwohl die Arbeiterkammer besonders engagiert in arbeitsrechtswidrigen Fragen zur Seite steht, ist die Scheu oft zu groß, bei Problemen oder Unklarheiten nachzufragen.

Freizügiger Ballonfahrer

Im Dienstleistungsbereich gibt es jedoch Erneuerungen: Nach einer kürzlich vom Europäischen Gerichtshof getroffenen Entscheidung, verstößt die nochmalige Überprüfung bereits von anderen Mitgliedsstaaten erteilten Lizenzen zur Ausübung einer Dienstleistung gegen EU-rechtliche Diskriminierungsbestimmungen. Im konkreten Fall wurde ein deutscher Ballonfahrer mit deutscher Bewilligung von österreichischen Behörden bestraft, weil er ohne österreichische Bewilligung Gäste befördert hatte, was durch die EU-Freizügigkeit jedoch dem EU-Recht widersprach. Denn die nochmalige Erteilung der Bewilligung diskriminierte den Dienstleister, da durch die deutsche Lizenzüberprüfung schon das Interesse der Gesundheit und Schutz des Lebens der beförderten Personen gewahrt war und eine Mehrbelastung durch eine nochmalige Lizenzerteilung dem Prinzip des Binnenmarkts widersprach.
Dieses Urteil wird sicherlich Auswirkungen auf etliche andere Sektoren haben, zumindest müssen Teilvoraussetzungen, die in anderen Mitgliedsstaaten erfüllt sind, als "bedingte Anerkennung" berücksichtigt werden. Die Verpflichtung zu nationalen Beschäftigungsbedingungen der Dienstleistungserbringer ist von der Entscheidung nicht betroffen.
 

Deutsche Touristenrundfahrt in Wien 

Auch im Fall eines deutschen Dienstleisters für Touristenrundfahrten kam der EuGH zur Auffassung, dass die Gemeinde Wien durch ihr Ablehnen der angestrengten Konzession, mit der Begründung keine Niederlassung vor der Lizenzerteilung in Österreich zu haben und durch seine Bewilligung die Rentabilität eines Konkurrenten zu gefährden, gegen Unionsrecht verstoße. Das Knock-out-Kriterium, in der Bewerbungsphase eine österreichische Niederlassung vorweisen zu müssen, ist EU-rechtswidrig und das alleinige Gefährden eines Konkurrenten reiche nicht aus, um eine Bewilligung abzulehnen.
Trotz den einen oder anderen Veränderungen im Bereich der Binnenmigration zieht man leicht den Schluss, dass dieses Thema von der Politik vernachlässigt wird. Es gibt keine einheitlichen europäischen Integrationsstrategien und der Integrationsbegriff an sich ist von Land zu Land sehr verschieden. Obwohl die Niederlassungsfreiheit und Aufnahme einer unselbstständigen Tätigkeit gewollt und rechtlich verankert ist, bleiben noch viele praktische Hindernisse, die es für ArbeitnehmerInnen zu überwinden gilt.
 

Internet:
Arbeitsmarktservice
www.ams.at/eures 
Das Europäische Migrationsnetzwerk
www.emn.at 
Netzwerk Migration in Europa
www.network-migration.org
ÖGB-Europabüro
www.oegb-eu.at 
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