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EU: Arbeitszeit-Richtlinie: Wenig ArbeitnehmerInnen-Schutz

Internationales

EGB-Kritik an Kommissionsmitteilung zur Richtlinien-Überarbeitung.

Der EGB zeigt sich über die  zweite Anhörungsphase der Sozialpartner zur Überarbeitung der Arbeitsrichtlinie enttäuscht und kritisiert vor allem, dass die Vorschläge in der Kommissionsmitteilung in der jetzigen Form keinen ausreichenden Schutz der ArbeitnehmerInnen garantieren. Vor allem das Festhalten der Kommission an der umstrittenen Opt-out-Regelung für einzelne Mitgliedsstaaten sowie die Verlängerung der Durchrechnungszeiten ohne kollektivvertragsrechtlich festgeschriebene Schutzklauseln, stehen im Mittelpunkt der EGB-Kritik.
Im Zuge der zweiten Anhörungsphase unterstreichen die Gewerkschaften die negativen Auswirkungen überlanger Arbeitszeiten auf die Gesundheit und Sicherheit von ArbeitnehmerInnen sowie auf die Qualität und Produktivität ihrer Arbeit. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Steigerung der Erwerbsbeteiligung werden durch lange Arbeitszeiten erschwert. Weder der rechtlichen Bedeutung der Arbeitszeitregelung noch dem im Vertrag verankerten Ziel, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen zu erhalten und zu verbessern,  werden in der Kommissionsanalyse hinreichend Rechnung getragen, so die Kritik seitens des EGB.
Schon seit sechs Jahren beharrt der EGB bei der Überarbeitung der Richtlinie auf der Umsetzung folgender Kernforderungen:

  • Auslaufen der Opt-out-Regelungen für einzelne Mitgliedsstaaten
  • Anerkennung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit
  • Angemessene Ersatzruhezeiten
  • Keine Verlängerung der Durchrechnungszeiten ohne Kollektivvertrag

Als Schritt in die richtige Richtung sieht der EGB die Bemühungen der Kommission, auf das ursprüngliche Konzept der aktiven und passiven Bereitschaftszeit künftig zu verzichten, und somit Bereitschaftszeit als vollwertige Arbeitszeit anerkennen zu wollen. Die Kommissionsmitteilung sowie deren begleitende Studien werden in den nächsten Wochen vom EGB evaluiert werden. Bis Ende Februar wird der EGB seine offizielle Stellungnahme in den Konsultationsprozess einbringen. Mit einem konkreten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie durch die Kommission wird im Herbst 2011 gerechnet.
EGB-Reaktion auf die Konsultation (in englischer Sprache): www.etuc.org/a/8125

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