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Katharina Klee Katharina Klee, Chefredakteurin

Standpunkt | Bleiben Sie gesund

Meinung

So was passiert immer Freitagabend. Erst vor kurzem hatte ich gesagt: »Ich geh am Zahnfleisch« und jetzt hatte sich dieses doch glatt entzündet. Also Schmerzmittel statt Wochenendarbeit, kein Referat vorbereitet, keine Artikel gegengelesen. Am Montag ging das Arbeiten dann wieder und siehe da: Es lässt sich alles auch so schaffen, denn am Wochenende hatte sich nicht nur mein Zahn erholt.

Das mit dem Zahnweh ist natürlich weder Arbeitsunfall noch Berufskrankheit. Ich bin ja schließlich nicht Schokoladetesterin, ich knirsche nur manchmal mit den Zähnen, wenn mir die Nachrichten aus Arbeit und Wirtschaft allzu bitter erscheinen, aber das tun wir wohl alle.

Wenn Arbeit krank macht

So manches, was wir aus den Medien erfahren oder tagtäglich erleben, schlägt uns auf den Magen, wir haben alle unser Packerl zu tragen und schleppen oft schwer daran, aber nicht alle Folgeerscheinungen des Arbeitsalltags fallen unter den ArbeitnehmerInnenschutz. Auch wenn in den vergangenen Jahren geistig-psychische Folgen der Arbeit - wie Burn-out - mit einbezogen werden. Dabei geht es nicht aber nicht nur um Fürsorge für die abhängigen Beschäftigten, sondern auch um jede Menge Geld. Der ArbeitnehmerInnenschutz stand am Anfang des Arbeitsrechts in Österreich. 1842 wurde per Hofdekret die Arbeit von Kindern unter neun Jahren verboten und Arbeitszeitbeschränkungen für ältere Kinder und Jugendliche erlassen. Nicht aus reiner Menschlichkeit, sondern weil der Kaiser später Soldaten brauchen würde. Es waren die Gewerkschaften, die ab 1870 das Arbeitsrecht und den Schutz der arbeitenden Menschen vorantrieben. Und es sind heute noch die Gewerkschaften und Arbeiterkammern, die sich für Belange des ArbeitnehmerInnenschutzes stark machen, z. B. mit der Ausbildung von Sicherheitsvertrauenspersonen.
Die ArbeitgeberInnen nehmen es mit den (SVP) Schutzvorschriften nämlich nicht immer sehr genau. Bei fast jeder dritten von Tausenden Betriebsüberprüfungen durch das Arbeitsinspektorat im Jahr 2009 wurden Übertretungen der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften festgestellt. Und doch: Die Zahl der Arbeitsunfälle ist auf 99.052 gesunken, 98 Menschen haben bei so einem Unfall ihr Leben verloren. Zahlen hinter denen sich oft traurige Schicksale verbergen.
Wem die nicht berühren, den berühren vielleicht die Kosten: 1,5 Mrd. Euro sind der volkswirtschaftliche Schaden, der jährlich durch Arbeitsunfälle erwächst, schätzen ExpertInnen. Gute Gründe Unfallverhütung ernst zu nehmen. Immerhin sind die Arbeitsunfälle seit Inkraftreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes 1995 deutlich zurückgegangen.
Ebenso wichtig sind Prävention und Schutz, wenn es um Berufskrankheiten geht. Leider werden noch immer sehr viele arbeitsbedingte Erkrankungen, oft gerade bei »Frauenberufen«, nicht anerkannt.

Zur Ruhe gezwungen

Es sind BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und SVP, die sich am Arbeitsplatz um Schutz und Sicherheit der KollegInnen kümmern. Sie haben es nicht immer einfach dabei, denn manche Schutzvorschriften gefallen nicht allen, die sich danach richten müssen.
Ein wichtiges Kapitel im ArbeitnehmerInnenschutz, das nur allzu gerne ausgespart wird, ist die Arbeitszeit. Viel zu viele KollegInnen wollen oder können auf das Extra-Geld durch Überstunden nicht verzichten und arbeiten auch mehr als es ihnen gut tut.
Und manchmal gehöre ich da auch dazu - wenn sich nicht ein Zahn als SVP meldet und mich zur Ruhe zwingt. Denn wie meinte schon Voltaire: »In der einen Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen.« Und das muss nicht sein.

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