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Arbeiterkammer | Wenn’s heiß ist bei der Arbeit

Aus AK und Gewerkschaften

Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien für ArbeitnehmerInnen.

Die schlechte Nachricht zuerst: Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist. An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration aber deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geis­tigen Tätigkeiten herausgefunden. An »Hundstagen« sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit »normalen« Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen.

Folgende Regelungen gibt es fürs ­Arbeiten in der Hitze: In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die den menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien ver­mieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzu­schirmen.
Ist eine Klimaanlage vorhanden, haben ArbeitgeberInnen dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen, in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten verrichtet werden, zwischen 19 und 25 °C liegt. Bei Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung, wie bei häufigem Stehen, hat die Raumtemperatur zwischen 18 und 24 °C zu betragen. Wegen sommerlicher Temperaturen allein muss kein Arbeitgeber eine Klimaanlage installieren, jedoch lassen sich Arbeitsbedingungen während der heißen Tage durch technische und ergonomische Maßnahmen verbessern.

Mehr Infos dazu:
www.arbeiterkammer.at/online/hitze-23708.html

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