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Wie sich das »Abfluss« des Kapitalvolumens ohne die Stiftungsregelungen entwickelt hätte, kann nicht abgeschätzt werden. Viel einfacher lässt sich kapitalkräftigen BesucherInnen unseres Landes erklären, warum die Steuervorteile so reizvoll sind. Wie sich das »Abfluss« des Kapitalvolumens ohne die Stiftungsregelungen entwickelt hätte, kann nicht abgeschätzt werden. Viel einfacher lässt sich kapitalkräftigen BesucherInnen unseres Landes erklären, warum die Steuervorteile so reizvoll sind.

Bei uns geht man stiften

Schwerpunkt

Österreich ist zu einer Oase geworden - zu einer Steueroase. Nicht dass rundum Wüste wäre, aber bei uns kann »Geld« besser wachsen, dank Privatstiftungen.

Eine Oase liegt meist an einer Quelle und kann in ihrer Größen variieren. Oasen werden je nach Herkunft des Wassers unterteilt. Es gibt die Grundwasseroase, die Flussoase, die Quellwasseroase und die artesische Brunnenwasseroase. Die Steueroase findet sich in keiner Enzyklopädie. Quelle der Steueroase müsste obiger Beschreibung folgend die Steuergesetzgebung sein, in unserem Fall die Gesetzgebung für Privatstiftungen, die 1993 zu sprudeln begonnen hat. Die Größe der Steueroase spielt weniger Rolle als vielmehr die Großzügigkeit der Quelle, vulgo Steuergesetzgebung. Die Unterteilung von Steueroasen wird nicht nach der Herkunft des Wassers vorgenommen, sondern nach Ländernamen. Wer sich Steueroasen nennen darf oder so genannt wird, auch ungewollt, entscheiden ExpertInnen internationaler Organisationen wie OECD oder IWF. Auch Finanzminister können Nachbarländer als Steueroasen bezeichnen, wenn sie der Meinung sind, dass zu viele der eigenen BürgerInnen, ihr Geld dort angelegt haben, wo sie weniger Steuern für ihr Vermögen zahlen müssen. Österreich, so sagt man, hat ausgezeichnetes Steuer-Oasen-Klima und wird dafür auch oft gerüffelt, besonders vom gleichsprachigen Nachbarn.
Anfang 2008 ist die Anzahl der Privatstiftungen in Österreich auf 3.107 gestiegen (Daten aus Forum Privatstiftungen) mit einem geschätzten Vermögen von etwa 60 Mrd. Euro. In den von Privatstiftungen kontrollierten Unternehmen sind rund 200.000 Menschen beschäftigt. Ein Blick zurück zeigt, wie gut das steuerschonende Modell angenommen wurde, wohlgemerkt nicht von der Bevölkerung im Allgemeinen sondern nur von Teilen. Im ersten Jahr nach Beschluss des Privatstiftungsgesetzes waren es gerade einmal 14 Privatstiftungen, die in die Welt gesetzt wurden. Ein Jahr darauf waren es bereits 118. Ab 1995 dürfte sich das Steuern schonende Potential der Privatstiftungen dann endgültig bei den Vermögenden herumgesprochen haben. Die Anzahl der neu gegründeten Privatstiftungen explodierte förmlich und erreichte im Jahr 2000 die stolze Zahl von 2067 Stiftungen, in den darauffolgenden fünf Jahren sind 663 Privatstiftungen dazugekommen.

Vor 1993 mildtätige Stiftungen

Das österreichische Privatstiftungsgesetz gibt es seit 1993, bis dahin gab es nur »mildtätige« Stiftungen. Es ist nicht in die Jahre gekommen sondern in heftige Diskussionen. Von steuerlichen Privilegien ist die Rede. Daher hat sich ein ExpertInnenteam der Arbeiterkammer angesehen, ob österreichische Privatstiftungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wirklich so »verlockend« sind. Auslösend für die innerösterreichische Debatte war die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, da sich PrivatstifterInnen durch die Eingangssteuer für Donationen an Privatstiftungen benachteiligt fühlten. Zur »Gesetzwerdung« haben im Wesentlichen zwei Überlegungen geführt. Beteiligungsvermögen an großen Gesellschaften sollten im Falle von Erbschaftsangelegenheiten besser geschützt werden können und die steuerlichen Rahmenbedingungen sollten attraktiv gehalten werden, so dass bereits abgeflossenes Vermögen nach Österreich zurück kommt und den »Standort Österreich« für ausländische Vermögen attraktiv macht.

Im europäischen Vergleich

In einer Studie, veröffentlich im März diesen Jahres, haben ExpertInnen der Wiener Arbeiterkammer nachgefragt, ob Österreich tatsächlich, im europäischen Vergleich , günstige Bedingungen bietet, Geld in Stiftungen einzubringen und welchen volkswirtschaftlichen oder fiskalischen Wert die steuerlichen Stiftungsregelungen in Österreich haben. Regelungen, mit denen sich unsere gleichsprachigen Nachbarn ganz und gar nicht anfreunden können. Der deutsche Finanzminister drohte gar, Kavallerie in die »Steueroasen» zu schicken. Sind es angeblich wirtschaftliche Vorteile wirklich wert, sich mit den Nachbarn anzulegen?

Schweiz und Liechtenstein ähnlich

Fest steht, dass nur in den Nicht-EU-Ländern Schweiz und Liechtenstein ähnlich günstige Bedingungen für Privatstiftungen gegeben sind, wie in Österreich. In einigen Ländern der EU gibt es einen moderaten Körperschaftssteuersatz, wodurch sich ähnliche Effekte der laufenden Besteuerung wie bei österreichischen Privatstiftungen erzielen lassen. Dabei darf man aber die Besteuerung von Zuwendungen aus dem Privatvermögen und die Steuern auf Ausschüttungen nicht aus dem Auge lassen. So werden in Österreich »Zuwendungen« mit 2,5 Prozent und Ausschüttungen des Stiftungsertrages mit 25 Prozent endbesteuert. Ein sogenannter Zwischensteuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen anfallen kann - die anzunehmender Weise oft auftreten - darf von der Endbesteuerung abgezogen werden. Von den untersuchten Ländern findet sich Vergleichbares nur in der Schweiz und Lichtenstein. In allen anderen Ländern sind solche Begünstigungen nur für gemeinnützige Stiftungen vorgesehen. Davon gibt es aber in Österreich weit weniger als bei unserem Nachbarn Deutschland, wo 95 Prozent der rund 14.000 Stiftungen gemeinnützigen Zwecken gewidmet sind. In Österreich verhält es sich nahezu umgekehrt.
Auch wenn es in EU-Länder mit ganz niedriger Körperschaftssteuer gibt und wo auch keine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingehoben wird, etwa Estland, so spielt für Stiftungen auch die Stabilität eine nicht zu unterschätzende Rolle. Kein Zweifel Österreich, die Schweiz und Liechtenstein können das bieten und liegen damit an der Spitze der Attraktivität für nicht gemeinnützige Stiftungen auch wenn mittlerweile das bislang wasserdichte Bankgeheimnis aufgeweicht wird.
Stiftungen werden von Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche gegründet. Dass diese Privatstiftungen auch Arbeitsplätze sichern, ein Argument für die wohlwollenden steuerlichen Voraussetzungen, ist nur die halbe Wahrheit: Stiftungen sind in der Regel keine Konzernleitungen sondern Vermögensverwaltungen. Wenn die Stiftung z.B. in der Schweiz angesiedelt ist und das Unternehmen in Österreich produziert, dann wird es auch in Österreich geleitet und nicht von der Schweiz aus. Unmittelbar sichert die Stiftung nur ein paar Arbeitsplätze in Rechtsanwalts- und Vermögensberatungskanzleien.

Stiftungen bringen Kapital ins Land

Ausländisches Firmenvermögen wird zwar in österreichische Stiftungen eingebracht, um etwa den in Deutschland eklatant hohen Steuerschmerz zu lindern, was aber noch lange nicht heißt, dass Geld ins Land fließt. Vermögenswerte wie Grundstücke und Wertpapiere können irgendwo auf der Welt verstreut sein und werden buchtechnisch zugeschrieben nicht aber »körperlich« transferiert. Allerdings bleibt der fiskalische Ertrag im Land. Weil man aber immer wieder gesagt bekommt, dass das Kapital »flüchtig« ist und wir globalisiert sind, weiß man nicht wie viel Geld zu »Hause« bleibt oder zurückgebracht wird. Wie sich das »Abfluss« des Kapitalvolumens ohne die Stiftungsregelungen entwickelt hätte, kann nicht abgeschätzt werden. Viel einfacher lässt sich kapitalkräftigen BesucherInnen unseres Landes erklären, warum die Steuervorteile so reizvoll sind. Nimmt man für das gesamte in Privatstiftungen geparkte Vermögen von 60 Mrd. Euro einen jährlichen Ertrag von zehn Prozent - der Durchschnitt über die Jahre seit Einführung - dann beträgt die Steuerersparnis unter Ausnützung aller Möglichkeiten, rund 750 Mio. Euro. Das ist etwa das Sechsfache des Aufkommens der kürzlich abgeschafften Erbschafts- und Schenkungssteuer oder ein Drittel der für 2009 vorgesehenen Lohnsteuersenkung. Die Wirksamkeit der Konjunkturpakete zur Krisenbewältigung wird sich erst künftig weisen, gewiss ist aber jetzt schon, dass ausgegebenes Geld wieder verdient werden muss. So kommt die Studie zu dem Schluss, dass unter dem Druck des Faktischen weitreichende Maßnahmen notwendig sind.

Info&News
Was zahlt die Stiftung?
Steuerfrei sind Dividenden aus in- und ausländischen Aktien die direkt oder in österreichischen Fonds gehalten werden.
Steuerfrei sind alle Einkünfte aus Kursgewinnen von Anleihen sowie Einkünfte aus direkt gehaltenen Aktien.
Fünf Prozent des Vermögens als Eingangssteuer bei der Gründung der Stiftung.
25 Prozent Steuer (abzgl. 12,5 Prozent Zwischensteuer) bei Entnahme von Vermögen.

Weblinks
AK-Studie zum Download:
wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=68&IP=48336&AD=0&REFP=1411

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