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Plakat zum ÖGB-Bundeskongress 2009 Es muss sichergestellt werden, dass EU-weit die sozialen und gewerkschaftlichen Grundrechte sowie die Menschenrechte Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten und Wettbewerbsregeln haben.

Vorrang für Sozialstaat

Schwerpunkt

Der ÖGB-Bundeskongress wird ein neues Grundsatzprogramm beschließen. Das sind die wichtigsten Punkte, die der Bundesvorstand als Leitantrag einbringt. Menschenrechtsverträge aufgenommen.

Ein  starker Staat, der die Finanzmärkte reguliert und seine Verantwortung bei Daseinsvorsorge und Sozialpolitik wahrnimmt, ist das Ziel der Gewerkschaftsbewegung. Der Preis für die Bekämpfung der Krise darf auf keinen Fall Sozialabbau sein.

Umdenken in der Wirtschaftspolitik. Entscheidend für die Bewältigung der Krise: Die Banken müssen wieder Kredite an Unternehmen vergeben, damit die Wirtschaft angekurbelt wird. Tun sie das nicht, muss der Staat Druck auf sie ausüben, indem er selbst Kredite anbietet. Staatliche Hilfe darf es nur noch für Banken geben, die die Arbeitsplätze in ihren Unternehmen erhalten.

Nur staatliche Pensionen sicher

Sinkende Zusatzpensionen zeigen, dass nur staatliche Systeme der Altersvorsorge soziale Sicherheit gewährleisten. Für Menschen, die 45 bzw. 40 Jahre Beiträge bezahlt haben, muss es eine gerechte und unbefristete Regel geben. Die Schwerarbeitspension muss auch für Frauen zugänglich sein. ArbeitgeberInnen, die Schwerarbeit verlangen, müssen einen höheren Pensionsversicherungsbeitrag zahlen.
Der ÖGB fordert gleiche Beiträge für gleiche Leistungen. Das bedeutet, dass die Pensionsbeiträge der Bauern und Selbstständigen schrittweise an jene der ASVG-Versicherten angeglichen werden.
Im Zentrum der Budgetpolitik müssen Daseinsvorsorge mit öffentlichen Gütern sowie Umverteilung stehen. Einen Rückzug des Staates zulasten der sozial Schwächeren lehnt der ÖGB ab.

Steuerpolitik. Die Einkommensteuersenkung 2009 war wichtig, kann aber nur ein erster Schritt zu einem gerechteren System sein. Notwendig sind das Schließen von Lücken bei der Unternehmensbesteuerung, die Herstellung einer international üblichen Vermögensbesteuerung, eine Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene (bis dahin eine Börsenumsatzsteuer in Österreich), Besteuerung von Vermögenszuwächsen, vor allem Spekulationsgewinnen, sowie eine Besteuerung großer Erbschaften bzw. Schenkungen.

Arbeitsmarkt. Oberstes Ziel: Arbeitslosigkeit darf gar nicht erst eintreten. Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss (neben der aktiven Vermittlung) die Höherqualifizierung von Arbeitslosen und Fachkräften verstärken - dafür ist mehr Geld und mehr Personal notwendig.

Jugend. Die Ausbildungsgarantie und die überbetrieblichen Ausbildungsplätze müssen gesichert werden. Die Probezeit für die Lehrlinge muss verkürzt, die Behaltezeit nach dem Lehrabschluss verlängert werden.
Maßnahmen, um ältere ArbeitnehmerInnen länger im Erwerbsleben zu halten, sind dringend nötig. Die von den Sozialpartnern erarbeiteten Maßnahmen dafür, etwa die Reform der Altersteilzeit und Schritte zur Verminderung gesundheitlicher Beeinträchtigung, müssen umgesetzt werden.

Kürzer arbeiten. Der ÖGB fordert eine Arbeitszeitverkürzung, aber ohne, dass sich dadurch der Lebensstandard verschlechtert. Das ist aus beschäftigungs-, gesundheits- und sozialpolitischen Gründen erforderlich.

Armut bekämpfen. Um das Abrutschen der Arbeitslosen in die Armut zu verhindern, ist das Arbeitslosengeld zu erhöhen. Derzeit ist es deutlich niedriger als in anderen EU-Ländern. Auch die bedarfsorientierte Mindestsicherung, verbunden mit einer Krankenversicherung, ist schnellstens umzusetzen.

Höchstbeitragsgrundlage anheben

Bildung ist ein soziales Grundrecht für alle. Fortschritte in der Bildungspolitik können nicht nur durch interne Umschichtungen, sondern vor allem durch zusätzliche Mittel erzielt werden. Ein Bildungssystem ist notwendig, das nicht nach sozialer Herkunft selektiert, sondern Bildungswegentscheidungen fundiert und nicht schon für 10-Jährige trifft.

Gesundheit. Das hohe Niveau des Gesundheitswesens muss erhalten bleiben. Die Versorgung muss für alle ohne soziale Hürden frei und leicht zugänglich sein. Das Gesundheitssystem ist öffentliche Aufgabe. Leistungskürzungen durch die Krankenkassen, aber auch weitere Selbstbehalte, lehnt der ÖGB ab. NiedrigverdienerInnen sind vollständig von Selbstbehalten zu befeien.
Die Krankenkassen müssen entschuldet werden, damit sie nicht zusätzlich mit Zinsen belastet werden. Neue Quellen sind für die Finanzierung des Gesundheitssystem zu erschließen, zum Beispiel eine Wertschöpfungsabgabe, Sozialversicherungspflicht für Kapitalerträge oder stärkere Steuerfinanzierung. Die Höchstbeitragsgrundlage muss erhöht werden.

Gesund bleiben. Der ÖGB fordert ein eigenes Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz. Die Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen muss eine Pflichtaufgabe der Unfallversicherung (AUVA) werden. Notwendig ist eine Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten um psychische Erkrankungen.

Familienpolitik. Das Kindergeld muss erwerbsfreundlicher gestaltet werden - mit einer einkommensabhängigen Variante. Hochwertige und leistbare ganztägige Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen vor allem für unter Zweijährige sowie am Land. Betriebskindergärten müssen verstärkt gefördert werden. Alle Eltern müssen Anspruch auf Teilzeit haben, unabhängig von der Betriebsgröße. Väter müssen Anspruch auf einen bezahlten Papa-Monat haben.
Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der derzeit überwiegend von den ArbeitnehmerInnen gespeist wird, muss gerechter finanziert werden, nämlich wertschöpfungsbezogen.

Pflege und Betreuung. Der ÖGB lehnt private Versicherungen ab, weil diese keinen sozialen Ausgleich ermöglichen. Der ÖGB fordert einen Pflegefonds, der aus Mitteln einer Erbschafts- und Vermögenszuwachssteuer gespeist wird. Der ÖGB fordert, dass PflegerInnen bei gemeinnützigen Trägern angestellt werden. Ausbildung und Bezahlung in den Pflegeberufen müssen verbessert werden.

Neue Arbeitswelt - neues Arbeitsrecht. Der Arbeitsmarkt ändert sich immer schneller, die Flucht aus dem Arbeitsrecht wurde zunehmend leichter. Die negativen Entwicklungen müssen mit einer Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs, der nicht nur auf die persönliche, sondern auch auf die wirtschaftliche Abhängigkeit Bezug nimmt, gestoppt werden. Das neue Arbeitsrecht muss übersichtlich und gut verständlich sein.

EU: Soziales vor Wirtschaftsfreiheit

Modernisierung der Mitbestimmung. Kündigungsschutz für ErsatzbetriebsrätInnen, aber auch für alle, die an den Wahlvorbereitungen beteiligt sind. ArbeitnehmerInnen, die an einem Standort arbeiten, sollen eine einheitliche Vertretung wählen dürfen, auch wenn sie bei verschiedenen Unternehmen tätig sind, zum Beispiel in verschiedenen Geschäften in einem Einkaufszentrum. Der ÖGB fordert das Zutrittsrecht in die Betriebe, mehr Informationspflicht für ArbeitgeberInnen - sowie effektive Sanktionsmöglichkeiten.

Soziales Europa. Gemeinsam mit dem EGB fordern die europäischen Gewerkschaften die grundlegende Änderung der Wirtschaftspolitik in Europa. Es muss sichergestellt werden, dass EU-weit die sozialen und gewerkschaftlichen Grundrechte sowie die Menschenrechte Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten und Wettbewerbsregeln haben.

Wachstumskurs vor Stabilitätsorientierung. Der ÖGB fordert eine wachstums- und beschäftigungsfördernde Wirtschaftspolitik durch Stärkung der Binnennachfrage. Kaufkraft stärkende Lohnpolitik und Erhöhung der öffentlichen Investitionen müssen gleichrangige Ziele zur Preisstabilität werden.

Lohndumping verhindern

Der ruinöse Steuerwettbewerb macht die öffentlichen Haushalte zunehmend handlungsunfähig. Daher fordert der ÖGB EU-weite Mindeststeuersätze für Unternehmen. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von ArbeitnehmerInnen müssen die gleichen Arbeitsbedingungen wie für inländische Beschäftigte gelten, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Soziale Grundrechte müssen Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten haben.

Globalisierung. Einseitige Weltmarktexpansion durch bilaterale Freihandelsabkommen der EU oder durch die WTO unterstützt der ÖGB nicht. Soziale Mindeststandards wie die verbindliche Verankerung der ILO-Kernarbeitsnormen in der WTO und in den bilateralen Freihandelsabkommen sind unabdingbare Voraussetzung.
Es muss sichergestellt werden, dass EU-weit  die sozialen und gewerkschaftlichen Grundrechte sowie die Menschenrechte Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten und Wettbewerbsregeln haben.

Weblinks
Alle Infos unter:
www.bundeskongress.at

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