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Ausbildungsgarantie

Ausbildungsgarantie

Schwerpunkt

Laut Sozialpartnerpapier »Arbeitsmarkt - Zukunft 2010« sollen alle Jugendlichen die Chance auf eine abgeschlossene Ausbildung haben.

Anfang 2008 hat die damalige Bundesregierung mit den Sozialpartnern eine Vereinbarung unter dem Titel »Arbeitsmarkt - Zukunft 2010« getroffen, deren Ziel einerseits eine anforderungsgerechte Weiterentwicklung der Fördersysteme, und andererseits eine Ausbildungsgarantie beinhaltet. Zentrale Anliegen dabei waren, jungen Menschen berufliche Perspektiven zu eröffnen, die Arbeitsmarktintegration zu verbessern und den Fachkräftebedarf zu decken.

Überbetriebliche Lehrausbildung
Neben dem wichtigen betrieblichen Lehrstellenangebot wurde die überbetriebliche Lehrausbildung als gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufsausbildung weiterentwickelt. Im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung erlernen Jugendliche bei einem Ausbildungsträger die Inhalte eines Lehrberufs, wobei Praktika und die Berufsschule eine wichtige Rolle spielen. Organisiert wird die überbetriebliche Ausbildung vom Arbeitsmarktservice, daher ist es auch besonders wichtig, dass sich die Jugendlichen mit ihren Berufswünschen beim Arbeitsmarktservice melden. Die überbetriebliche Ausbildung steht grundsätzlich allen Jugendlichen offen, vor allem aber, wenn sie nach Beendigung ihrer Schulpflicht keine geeignete betriebliche Lehrstelle finden können. Ein Anliegen ist es aber auch, sozial benachteiligte, lernschwache Jugendliche sowie BildungsabbrecherInnen und Jugendliche mit Berufswünschen, die im Rahmen des betrieblichen Lehrstellenangebots nicht abgedeckt werden können, mit Ausbildungsplätzen zu versorgen. Jugendliche können die gesamte Ausbildung bis zum Lehrabschluss absolvieren, ein Wechsel in eine betriebliche Lehrstelle bleibt aber unter Anrechnung der bereits zurückgelegten Ausbildungszeit jederzeit möglich. In überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen werden derzeit cirka 8.000 Jugendliche ausgebildet. Diese Ausbildungsplätze sollen bis Herbst 2009 auf 12.000 erhöht werden, um der wirtschaftlich schwierigen Situation Rechnung zu tragen.
Als weitere Elemente, um die Ausbildungsgarantie für die Jugendlichen sicherzustellen, sind auch Implacementstiftungen und FacharbeiterInnenintensivausbildungen möglich; aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung wird allerdings das Instrument der Implacementstiftung derzeit kaum angeboten.

Neue gesetzliche Regelung
Die gesetzlichen Grundlagen zur überbetrieblichen Lehrausbildung wurden im Berufsausbildungsgesetz (§§ 30 und 30b) zusammengefasst und neu geregelt; die bisherigen Maßnahmen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz (JASG) sind mit 31. 12. 2008 ausgelaufen, dass heißt, dass nur noch bestehende Ausbildungsverträge bis zu deren Ende weitergeführt werden, neue Ausbildungsverträge jedoch nur noch nach dem Berufsausbildungsgesetz abgeschlossen werden können. Bezüglich der arbeits- und sozialrechtlichen Stellung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Arbeitslosenversicherungsgesetz, Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, Familienlastenausgleichsgesetz und hinsichtlich der Berufsschulpflicht) sind Personen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen Lehrlingen gleichgestellt und haben weiters Anspruch auf eine Ausbildungsbeihilfe. Die Ausbildungsbeihilfe beträgt derzeit pro Monat in den ersten beiden Lehrjahren 240 Euro und ab dem dritten Lehrjahr 555 Euro.

Betriebsbezogene Förderungen
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von arbeitslosen Jugendlichen zwischen 19 und 24 Jahren stehen insbesondere FacharbeiterInnenintensivausbildungen oder geförderte Beschäftigungen als Instrumente zur Verfügung.
Mit dem Ziel, Betriebe zu motivieren, Lehrstellen zur Verfügung zu stellen und die Zahl der betrieblichen Lehrstellen trotz Krise zu halten bzw. in Hinblick auf einen zukünftigen Fachkräftebedarf zu steigern, und den Jugendlichen Qualität in der Lehrausbildung anzubieten, wurden auch die betriebsbezogenen Förderungen im Berufsausbildungsgesetz (§ 19c) neu geregelt.

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